Altersvorsorge: Riester-Vertrag nicht vorzeitig kündigen
Stand: 19.09.2016
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Potsdam - Versicherungsnehmer, die für ihre Altersvorsorge einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, sollten ihren Vertrag möglichst nicht vorzeitig kündigen. Denn das sei laut Versicherungsexperten in den meisten Fällen mit finanziellen Einbußen verbunden.
Wer einen laufenden Riester-Vertrag vorzeitig kündigt, muss mit Kosten und finanziellen Nachteilen rechnen. Denn in der Regel entfallen dann Beitragsgarantien, Steuerersparnisse sowie alle staatlichen Zulagen rückwirkend, informiert die Verbraucherzentrale Brandenburg. Riester-Sparer erhalten auch bereits gezahlte Gebühren vom Anbieter meist nicht zurück. Statt den Vertrag zu kündigen, kann es unter Umständen sinnvoller sein, ihn beitragsfrei zu stellen. Das gilt insbesondere, wenn der Riester-Sparer bereits hohe Abschluss- und Vertriebskosten bezahlt hat. Nach Auffassung der Verbraucherschützer kann auch eine Übertragung des Kapitals auf ein anderes Riester-Produkt eine günstigere Alternative zur Kündigung sein.