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Reisegepäckversicherung – Absicherung bei Verlust der Gepäckstücke

Wenn das Reisegepäck im Urlaub verlorengeht, zahlt die Reisegepäckversicherung die Schadenskosten im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme. Urlauber können eine Gepäckversicherung entweder einzeln oder in Kombination mit anderen Reiseversicherungen abschließen, beispielsweise mit einer Reiserücktrittsversicherung.

In einigen Fällen bezieht auch eine Hausrat- oder Außenversicherung Gepäck während einer Reise mit ein. Eine Reisegepäckversicherung bietet während der gesamten Reise Versicherungsschutz, also sowohl am Flughafen als auch im Shuttle-Bus oder Hotel. Wer eine Reiseversicherung abschließt, sollte zuvor aber auf die Details im Versicherungsvertrag achten. Die Police übernimmt nämlich nicht bei allen Gegenständen die durch einen Verlust entstehenden Kosten.

Leistungsumfang der Reisegepäckversicherung

Beim Abschluss einer Gepäckversicherung sollte der Versicherungsnehmer darauf achten, dass der Vertrag alle mitreisenden Personen einschließt. Oftmals bieten Policen günstigere Tarife für Familien an. Die genauen Konditionen des entsprechenden Versicherungsanbieters regeln auch, für welche Art von Gegenständen er im Falle eines Verlustes aufkommt.

Auch die Höhe der Versicherungssumme unterscheidet sich von Versicherung zu Versicherung. Im Schadenfall orientiert sich der gezahlte Betrag meist am Zeitwert des beschädigten oder verlorengegangenen Gegenstands. Beim Zeitwert handelt es sich um den Gebrauchtpreis, der Alter und Zustand des Gegenstands berücksichtigt. Es gibt allerdings auch Reiseversicherungen, die den Neuwert des Gepäcks erstatten.

Bei welchen Ereignissen zahlen Reisegepäckversicherungen?

Zwar unterscheiden sich die einzelnen Versicherungen voneinander, in der Regel gilt der Versicherungsschutz aber bei:

  • nicht selbstverschuldetem Verlust immer für das vermisste oder beschädigte Reisegepäck
  • Straftat wie Diebstahl oder vorsätzlicher Sachbeschädigung
  • Einfluss von Naturgewalten wie Feuer, Überschwemmungen und Stürmen
  • Gepäck, das bei der Deponierung oder im Zuge eines Verkehrs- oder Personenunfalls abhandenkommt.

Um den Schaden eindeutig bestimmen zu können, müssen Versicherte aber bei der Erstattung des Neuwerts Belege und Quittungen im Original bei der Reiseversicherung einreichen.

Versicherung zahlt auch bei kurzfristigem Gepäckverlust

Wenn das Gepäck nicht verlorengeht, aber erst mit einer deutlichen Verspätung am Zielort eintrifft, übernehmen die meisten Reisegepäckversicherungen die Kosten für notwendige Anschaffungen wie Kleidung oder Hygieneartikel. Hier gibt es allerdings eine Höchstgrenze, die meistens bei 10 Prozent der Versicherungssumme liegt. Gegenstände, die Urlauber auf Ihrer Reise erworben haben, sind im Regelfall ebenfalls im Versicherungsschutz enthalten.

Ausnahmen und Einschränkungen bei einer Reisegepäckversicherung

Bei einer Reisegepäckversicherung sind einige Gegenstände – beispielsweise Bargeld, Kreditkarten, Flugtickets und Fahrkarten – grundsätzlich nicht versichert, ebenso wie motorisierte Fahrzeuge. Elektronische Geräte wie Fotoapparat, Laptop sowie jegliche Art von Schmuck ersetzt die Versicherung zwar, allerdings nicht zum vollen Neuwert. Des Weiteren kommt es bei der Höhe der Versicherungssumme auch darauf an, ob der Betroffene den Gegenstand selbst mitgeführt oder abgegeben hat.

Wer sein Gepäck irgendwo vergisst oder verliert, hat ebenfalls keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das gleiche gilt, wenn Urlauber ihr Gepäck unbeaufsichtigt stehen lassen. In diesem Fall berufen sich Reiseversicherungen auf grobe Fahrlässigkeit. Folglich erhalten Betroffene keine beziehungsweise nur gekürzte Ersatzleistungen. Auch Gegenstände, die Urlauber während der Reise nicht permanent am Hauptreisewohnort aufbewahren, ersetzen die meisten Versicherungen nicht. Zudem kommt die Police nicht dafür auf, wenn finanzielle Schäden durch Abnutzung oder eine unsachgemäße Behandlung entstehen. Wer beispielsweise seine hochwertige Digitalkamera im Urlaub versehentlich fallen lässt, muss die Kosten für eine Reparatur oder eine neue Kamera selber tragen.

Lohnt sich der Abschluss einer Reisegepäckversicherung?

Urlauber sollten sich vor Beginn einer Reise auf jeden Fall Gedanken machen, ob sich der Abschluss einer Reisegepäckversicherung für sie lohnt. Die Dauer der Reise und der Wert des Gepäcks sind dabei die wichtigsten Kriterien. Befinden sich im Koffer überwiegend nur Kleidungsstücke, ist eine Gepäckversicherung nicht zwingend notwendig. Das Gleiche gilt für Kurzurlaube. Wer allerdings seine hochwertige Videokamera samt Laptop und zusätzlich noch Schmuck in den Urlaub mitnimmt, der sollte sein Reisegepäck besser absichern. Ein Vergleich mit dem Tarifrechner von Verivox hilft, den passenden Anbieter zu finden.

Hausratversicherung als Alternative

Einige Hausratpolicen beinhalten eine Außenversicherung, die den Hausrat und somit auch das Gepäck auf Reisen versichert. Allerdings greift die Versicherung nur bei einem Einbruch oder Raub, also nicht bei einem Diebstahl oder einfachem Verlust. Der Schutz der Hausratversicherung ist weltweit für 3 Monate gültig. Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten außerhalb der Wohnung greift die Police nicht mehr. Im Falle von Naturkatastrophen kommt die Versicherung für Schäden auf, die innerhalb eines Gebäudes entstehen. Wer also mit seinem Wohnmobil oder Zelt auf Reisen geht und in einen gewaltigen Sturm gerät, der kann anschließend nicht von der Außenversicherung profitieren und eine Entschädigung für die Sturmschäden verlangen.

Bus-, Bahn- und Flugunternehmen übernehmen Haftung

Reisende, die mit dem Bus, der Bahn oder dem Flugzeug reisen, erhalten über das jeweilige Unternehmen oder den Reiseveranstalter Versicherungsschutz. Jedoch müssen Betroffene bei Verlust oder Beschädigung ihres Gepäcks nachweisen, dass das Unternehmen Schuld daran trägt.