Unterhalt
Es gibt zahlreiche Situationen, in denen für eine Person die Verpflichtung besteht, Unterhalt beziehungsweise Alimente zu zahlen. Hinter Unterhaltszahlungen steckt prinzipiell die Idee, dass die Mitglieder eine Familie gegenseitig füreinander einstehen. Demzufolge handelt es sich um eine soziale Absicherung. Das Thema Unterhalt ist insbesondere bei Scheidungen relevant. Es kann jedoch ebenso vorkommen, dass Kinder ihre Eltern unterhalten müssen.
- Was ist Unterhalt?
- Verschiedene Arten
- Gesetz zur Unterhaltspflicht
- Was ist ein Unterhaltsvorschuss?
- Die Reihenfolge der Unterhaltspflicht
- Düsseldorfer Tabelle
- Der Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige
- Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei Unterhaltsstreitigkeiten?
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Aus juristischer Sicht stellt Unterhalt die Verpflichtung einer Person dar, die Lebensgrundlage eines anderen Menschen zu sichern.
- Es existieren verschiedene Unterhaltsformen wie etwa der Kindesunterhalt, der Ehegattenunterhalt oder der Elternunterhalt.
- Reicht das Einkommen eines Unterhaltspflichtigen nicht aus, um alle Ansprüche zu befriedigen, haben minderjährige und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren Priorität.
- Wie hoch der Unterhalt in einem konkreten Fall ausfällt, lässt sich mithilfe der Düsseldorfer Tabelle berechnen.
Was ist Unterhalt?
Unterhalt als Rechtsbegriff bezeichnet die Verpflichtung eines Rechtsubjekts, das Leben beziehungsweise die Existenz einer anderen Person teilweise oder komplett zu sichern. Die Unterhaltspflicht ergibt sich entweder aus einem Vertrag oder durch gesetzliche Bestimmungen. Unterhalt zu leisten ist sowohl durch finanzielle Zuwendungen möglich, aber beispielsweise ebenso durch Betreuung oder Pflege. Von Bedeutung sind jedoch insbesondere Unterhaltszahlungen. Dabei handelt es sich um den Geldbetrag, den eine unterhaltsberechtigte Person verlangen kann, um damit ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Welche Arten von Unterhalt gibt es?
Die Unterhaltpflicht erstreckt sich auf zahlreiche Lebensbereiche. Sie besteht beispielsweise zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern, aber auch zwischen Verwandten in gerader Linie (Blutsverwandte). Außerdem gilt die Verpflichtung, Unterhalt zu leisten, auch für die Eltern eines nichtehelichen Kindes. Folgende Arten von Unterhaltszahlungen gibt es:
- Kindesunterhalt
- Elternunterhalt
- Ehegattenunterhalt
- Betreuungsunterhalt
- Familienunterhalt
Kindesunterhalt
Wenn es zu einer Scheidung kommt, lebt in vielen Fällen ein minderjähriges Kind bei einem Elternteil, der Unterhalt durch Betreuung, Pflege und Erziehung leistet. Da das für den anderen Elternteil nicht möglich ist, muss dieser durch Unterhaltszahlungen zum Wohlergehen des eigenen Nachwuchses beitragen. Ab der Volljährigkeit zahlen beide Eltern für den Unterhalt. Die Dauer des Anspruchs hängt vom konkreten Einzelfall ab. Kinder haben jedoch ein Recht auf einen berufsqualifizierenden Abschluss, etwa ein Studium oder eine berufliche Ausbildung. Danach endet die Unterhaltspflicht für gewöhnlich.
Elternunterhalt
Elternunterhalt bezeichnet die Verpflichtung für Kinder, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten für ihre Eltern aufzukommen. Dieser Fall tritt vor allem ein, wenn die Eltern in einem Pflegeheim wohnen, aber die Kosten nicht vollständig aus der eigenen Tasche bezahlen können. Allerdings verpflichtet der Staat seit 2020 nur diejenigen zu einer Kostenübernahme, die über ein Jahresbruttoeinkommen von mindestens 100.000 Euro verfügen.
Ehegattenunterhalt
Der Ehegattenunterhalt stellt einen Überbegriff für sämtliche Zahlungen dar, die der finanziell schlechter aufgestellte Partner nach einer Trennung oder Scheidung erhält. Dabei gilt es, zwischen dem Trennungsunterhalt und dem nachehelichen Unterhalt (auch Scheidungs- oder Aufstockungsunterhalt) zu unterscheiden. Der Trennungsunterhalt wird bis zur Scheidung gezahlt. Beim Scheidungsunterhalt beziehungsweise dem nachehelichen Unterhalt endet die Unterhaltspflicht dagegen mit einer Verdienstverbesserung der anspruchsberechtigten Person.
Betreuungsunterhalt
Wenn sich ein Paar während der Schwangerschaft trennt, hat der betreuende Elternteil (in der Regel die Mutter) einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Dies soll gewährleisten, dass der alleinerziehenden Mutter/dem alleinerziehenden Vater ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, um das Kindeswohl zu gewährleisten. Die Voraussetzung für den Anspruch ist jedoch, dass die Mutter aufgrund einer Erkrankung in der Schwangerschaft beziehungsweise durch die Entbindung nicht arbeiten kann. Ein Recht auf Unterhalt besteht ebenso, wenn der betreuende Elternteil aufgrund der Kindeserziehung und -pflege keiner Erwerbstätigkeit nachgeht.
Familienunterhalt
Der Familienunterhalt ist von Bedeutung, wenn ein Ehepartner nicht erwerbstätig ist und stattdessen den Haushalt führt. In diesem Fall stehen dem Ehepartner gewisse finanzielle Zuwendungen zu, mit denen er den Haushalt bestreiten und seine persönlichen Bedürfnisse befriedigen kann. In der heutigen Zeit spielt der Familienunterhalt insbesondere auch bei Ratenzahlen und Krediten eine Rolle, wobei es hier um den Aspekt der Mithaftung geht.
Welches Gesetz regelt die Unterhaltspflicht?
Die verschiedenen Unterhaltspflichten innerhalb einer Familie legt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) fest. Auf welchen Paragraphen die Verpflichtung beruht, zeigt die nachfolgende Liste:
- Kindesunterhalt: Paragraph 1601 und folgende
- Elternunterhalt: Paragraph 1601 und folgende
- Ehegattenunterhalt bei Trennung: Paragraph 1361 und folgende
- Ehegattenunterhalt bei Scheidung: Paragraph 1560
- Betreuungsunterhalt: Paragraph 1615
- Familienunterhalt: Paragraph 1360 und folgende
Was ist ein Unterhaltsvorschuss?
Der Unterhaltsvorschuss stellt eine staatliche Leistung für Kinder von alleinerziehenden Eltern dar. Diesen erhält der betreuende Elternteil, wenn der oder die Unterhaltspflichtige gar nicht, nur teilweise oder unregelmäßig Unterhalt zahlt. Die in der Verpflichtung stehende Person muss die Alimente zu einem späteren Zeitpunkt zurückzahlen, wenn sie trotz hinreichender Finanzverhältnisse Unterhaltszahlungen verweigert hat.
Voraussetzungen klar im Unterhaltsvorschussgesetz geregelt
Unter welchen Bedingungen ein Kind einer alleinerziehenden Person die Sozialleistung bekommt, darüber gibt das Unterhaltvorschussgesetz Auskunft. Die wesentliche Voraussetzung ist, dass der familienferne Elternteil sich den Zahlungen entzieht, keinen oder nicht in vollem Umfang Unterhalt leisten kann oder nicht mehr lebt. Um den Unterhaltsvorschuss nach der Vollendung des zwölften Lebensjahres bis zur Volljährigkeit zu erhalten, besteht die Notwendigkeit, dass das Kind keine Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch bezieht. Außerdem muss der betreuende Elternteil monatlich ein Einkommen von mindestens 600 Euro (ohne Absetzbeträge und Kindergeld) erwirtschaften.
Die Reihenfolge der Unterhaltspflicht
Wenn jemand für den Unterhalt mehrerer Personen aufkommen muss, genügt das Einkommen dafür oft nicht. Hier liegt ein sogenannter Mangelfall vor. Für solche Situationen gibt Paragraph 1609 des Bürgerlichen Gesetzbuches eine Rangfolge vor, die bestimmt, wessen Anspruch auf Unterhalt als erstes erfüllt werden muss. Diese Rangfolge sieht folgendermaßen aus:
- Minderjährige und volljährige unverheiratete Kinder bis zum 21. Lebensjahr
- Ehegatten, die ein Kind betreuen und daher unterhaltsberechtigt sind
- Ehegatten und geschiedene Ehegatten, die nicht unter Punkt 2 fallen
- Kinder, die nicht unter Punkt 1 fallen
- Enkelkinder
- Eltern
- Weitere Verwandte der aufsteigenden Linie
Den Unterhalt berechnen mit der Düsseldorfer Tabelle
Um die Höhe von Unterhaltszahlungen zu errechnen, greifen Familiengerichte auf die Düsseldorfer Tabelle zurück. Diese setzt sich aus vier Teilen zusammen:
- Kindesunterhalt
- Ehegattenunterhalt
- Mangelfallberechnung
- Verwandtenunterhalt
Wie viel Unterhalt einem Kind zusteht, hängt sowohl von der Einkommenshöhe des familienfernen Elternteils als auch vom Kindesalter ab. Die Tabelle unterscheidet zwischen vier Altersstufen und zehn Gehaltsstufen. Verdient die unterhaltspflichtige Person beispielsweise monatlich 3.700 Euro, muss sie für ein 12- bis 17-jähriges Kind 637 Euro an Unterhalt zahlen. Allerdings handelt es sich bei der Tabelle um eine Richtlinie. Das Gericht berücksichtigt ebenso die tatsächliche finanzielle Situation des Unterhaltspflichtigen.
Der Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige
Wer Unterhalt zahlen muss, hat Anspruch auf einen gewissen Selbstbehalt, um nicht selbst Leistungen beziehen zu müssen. Die Höhe des Betrags hängt davon ab, ob die unterhaltspflichtige Person erwerbstätig ist oder nicht. Zudem kommt es drauf an, wer die Unterhaltszahlung erhält. Der Gesetzgeber passt die Summe des Selbstbehalts alle zwei Jahre an.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei Unterhaltsstreitigkeiten?
Gewöhnliche Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Unterhaltsfragen meist nicht die Kosten. Die Versicherungen kommen lediglich für Erstberatungen beim Anwalt auf. Es lassen sich jedoch auch vereinzelt Ausnahmen finden. In diesem Zusammenhang sollten Verbraucher aber die meist zwölfmonatige Wartezeit berücksichtigen.
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