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Rechtsschutzversicherung für Sozialrecht

Die Rechtsschutzversicherung für Sozialrecht ist üblicherweise Bestandteil der privaten Rechtsschutzversicherung respektive einer Firmenrechtsschutzversicherung. Sozialrecht ist ein breites Feld und jeder kann in die Situation kommen, dass er plötzlich in einem Rechtsstreit steckt.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Sozialrecht – es betrifft jeden
  3. Wann greift die Rechtsschutzversicherung im Sozialrecht?
  4. Das Widerspruchsverfahren im Sozialrecht
  5. Für wen lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung mit Sozialrecht?
  6. Wartezeit Rechtsschutzversicherung für Sozialrecht
  7. Günstige Rechtsschutzversicherung mit Sozialrecht finden
  8. Verwandte Themen
  9. Weiterführende Links
  10. Rechtsschutzversicherung - Jetzt Tarife vergleichen!

Das Wichtigste in Kürze

  • Sozialrecht ist in der Regel Bestandteil der Privatrechtsschutzversicherung.
  • Sozialrecht betrifft fast ausnahmslos jeden Bürger in Deutschland.
  • Bevor es zu einer Klage kommt, muss das Widerspruchsverfahren abgeschlossen sei. Bereits hier empfiehlt sich anwaltlicher Beistand.
  • Bei der Auswahl eines Versicherers sollte die Höhe der Deckungssumme wichtiger sein als die Prämie.

Sozialrecht – es betrifft jeden

Viele Versicherungsnehmer stellen sich die Frage, was unter Sozialrecht fällt. Durch die Krankenversicherung und die Rentenversicherung sind fast alle Bürger in Deutschland indirekt vom Sozialrecht berührt. Auch die privaten Krankenversicherer müssen sich in bestimmten Dingen daran orientieren. Die Befreiung von der gesetzlichen Rente führt nicht automatisch dazu, dass ein Bürger nicht mehr vom Sozialrecht betroffen ist. Dafür sorgt die Krankenversicherungspflicht in Deutschland.

Wann greift die Rechtsschutzversicherung im Sozialrecht?

Um die Bandbreite der Leistungen zu verdeutlichen, hier einige Beispiele:

  • Die gesetzliche Krankenkasse verweigert die Erstattung für eine ärztliche Leistung. Der Versicherungsnehmer klagt vor Gericht gegen die Entscheidung.
  • Die private Pflegepflichtversicherung erkennt den Pflegegrad einer versicherten Person nicht an. Der Versicherungsnehmer geht juristisch dagegen vor.
  • Die Agentur für Arbeit verweigert aus nicht nachvollziehbaren Gründen die Leistung von Arbeitslosengeld.
  • Nach einem Arbeitsunfall verweigern sowohl die Berufsgenossenschaft als auch die Krankenkasse die Kostenübernahme für die notwendige Reha. Die Entscheidung muss vor dem Sozialgericht eingeklagt werden.
  • Der gesetzlichen Rentenversicherung ist bei der Berechnung der Rentenansprüche ein Fehler unterlaufen, weil sie einen der Arbeitsplätze des Rentenberechtigten übersehen hat. Die GRV weigert sich, den Rentenbescheid zu korrigieren, es kommt zu einem gerichtlichen Verfahren.
  • Das Sozialamt verweigert die Kostenübernahme für die stationäre Pflege für einen Elternteil und verweist auf die Unterhaltspflicht der Kinder. Diese wehren sich juristisch gegen die Kostenübernahme.
  • Der Grad einer Schwerbehinderung wird von den Behörden nicht anerkannt. Der Betroffene kann dagegen rechtlich vorgehen.
  • Die Krankenkasse unterstellt einem Arbeitgeber, die Sozialabgaben nicht korrekt abgeführt zu haben und klagt.

In allen diesen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung über die Deckung der Sozialgerichtsbarkeit die Kosten für die juristische Auseinandersetzung. Dabei kommt dem Widerspruchsverfahren eine besondere Rolle zu.

Das Widerspruchsverfahren im Sozialrecht

Wer gegen eine behördliche Anordnung Widerspruch einlegt, muss dafür üblicherweise eine Gebühr bezahlen. Dies beginnt schon mit dem Widerspruch gegen einen Strafzettel. Anders verhält es sich im Sozialrecht. Das Widerspruchsverfahren im Sozialrecht ist kostenlos, aber die Voraussetzung, um dann den Klageweg beschreiten zu können.

Im ersten Schritt muss der Widerspruch schriftlich innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Bescheides erfolgen. Bereits an dieser Stelle macht sich die Rechtsschutzversicherung bezahlt. Kaum ein Laie ist in der Lage, einen Widerspruch so zu formulieren, dass die Wahrscheinlichkeit auf Erfolg gegeben ist.

Lehnt die betreffende Behörde den Widerspruch ab, legt sie ihn der Widerspruchsbehörde zur Prüfung vor. Die finale Entscheidung muss innerhalb von drei Monaten erfolgen. Andernfalls kann die Behörde auf Untätigkeit verklagt werden. Erst wenn das Widerspruchsverfahren erfolglos verlaufen ist, erfolgt die Klage beim Sozialgericht.

Für wen lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung mit Sozialrecht?

Ein Blick auf die Beispiele zeigt, dass die Risiken durch alle Bevölkerungsschichten und Altersstrukturen verlaufen. Ein Student oder Arbeitnehmer kann mit seiner Krankenversicherung streiten. Das Thema Pflegegrad tritt meist erst im Alter auf. Selbst für Beamte besteht das Risiko, eines Tages vor einem Sozialgericht für ihr Recht eintreten zu müssen.

Gibt es eine Wartezeit bei der Rechtsschutzversicherung für Sozialrecht?

Die Wartezeit bei Sozialrecht beträgt üblicherweise drei Monate. Sie entfällt jedoch, wenn die aktuelle Police nahtlos an den Altvertrag anschließt.

Wie finde ich eine günstige Rechtsschutzversicherung mit Sozialrecht?

Der einfachste Weg ist der Verivox Rechtsschutzversicherungsvergleich. Mit der Eingabe der gewünschten Bausteine gibt der Versicherungsnehmer vor, welche Bereiche abgedeckt sein sollen. Im Vergleich sieht er dann die Leistungen der Versicherer mit den Angaben zum Beitrag in der Übersicht. Gerade bei den Versicherungssummen gibt es deutliche Abweichungen. Der preiswerteste Vertrag muss daher am Ende nicht der günstigste sein.

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