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Nötigung ist ein Straftatbestand, der im Alltag häufiger vorkommt, als allgemein angenommen wird. Prinzipiell handelt es sich bei diesem Delikt um einen Eingriff in den freien Willen einer Person. Aus diesem Grund sanktioniert der Gesetzgeber eine Nötigung auch mit empfindlichen Strafen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist Nötigung?
  3. Beispiele
  4. Der Unterschied zwischen Nötigung und Erpressung
  5. Strafmaß
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Rechtsschutzversicherung - Jetzt Tarife vergleichen!

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer eine andere Person durch die Anwendung von Gewalt oder Drohungen zu einem bestimmten Verhalten zwingt, macht sich der Nötigung schuldig.
  • Der wesentliche Unterschied zu einer Erpressung besteht darin, dass bei einer Nötigung keine Gewinnabsicht vorliegt.
  • Bei einer Verurteilung wegen Nötigung ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu rechnen.
  • In besonders schweren Fällen (Nötigung von Schwangeren oder Missbrauch der Stellung bei Amtsträgern) beträgt das Strafmaß sechs Monate bis fünf Jahre Haft.

Was ist Nötigung?

Wenn Menschen den Begriff der Nötigung im alltäglichen Sinne verwenden, möchten sie damit meist ihren Unwillen über eine von ihnen geforderte Handlung ausdrücken. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich um ein Freiheitsdelikt, das im Strafgesetzbuch (StGB) einen Grundtatbestand darstellt. Das bedeutet, dass zahlreiche weitere Straftatbestände auf dem der Nötigung aufbauen. Nach Paragraf 240 Strafgesetzbuch besteht das Merkmal dieses Delikts im rechtswidrigen Erzwingen eines bestimmten Verhaltens (Handlung, Duldung oder Unterlassung) durch Anwendung von Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel.

Wie definiert der Gesetzgeber „Gewalt“?

Auch wenn grundsätzlich mehrere Definitionen von Gewalt existieren, verstehen Fachleute darunter für gewöhnlich einen körperlich vermittelten Zwang, der dazu dient, einen geleisteten Widerstand zu überwinden. Was sich kompliziert anhört, meint letztlich nichts anderes als eine Körperverletzung. Gewalt kann sich auch gegen Sachen richten, die das Opfer beeinflussen. Ein solcher Fall liegt beispielsweise vor, wenn ein Vermieter im Winter die Heizung abdreht, um rückständige Mieter zur Zahlung zu bewegen.

Was gilt als eine „Drohung mit empfindlichem Übel“?

Mit einer Drohung kündigt der Täter ein künftiges Übel an, auf das er vorgibt, einen Einfluss zu haben. Als solches zählt jede Veränderung der Außenwelt, die das Opfer als Verschlechterung seiner Lage empfindet. Ausschlaggebend ist eine direkte Verknüpfung zwischen dem Verhalten der bedrohten Person und der Umsetzung der Drohung. Ob der Täter es wirklich ernst meint, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Auch eine Scheindrohung gilt als Nötigung.

Beispiele für Nötigung

Für Nötigung gibt es Beispiele aus den unterschiedlichsten Bereichen. Dieses strafrechtlich relevante Delikt wird zum Beispiel häufig im Straßenverkehr begangen. Wenn ein Verkehrsteilnehmer einen anderen beim Überholen schneidet, zu dicht auffährt, andauernd hupt oder ein anderes Fahrzeug ausbremst, begeht er eine Nötigung.

Auch am Arbeitsplatz kommt Nötigung leider häufig vor. Ein typisches Beispiel stellt die sexuelle Nötigung von Kolleginnen durch einen Chef dar, der sich beispielsweise einen Klaps auf den Po erlaubt. Die Androhung von Gewalt besteht darin, dass der Täter dem Opfer anschließend mit dem Verlust des Jobs droht, wenn es über den Vorfall redet. Eine Nötigung kann auch LKW-Fahrer betreffen. Ein mögliches Szenario ist dieses: Der Arbeitgeber verlangt, dass die Fahrer die vorgeschriebenen Ruhepausen nicht einhalten; bei Widerstand droht er ihnen mit Kündigung.

Die Ausübung von Gewalt ist auch durch psychischen Zwang möglich. In diesem Fall handelt es sich um eine sogenannte seelische Nötigung, bei der der weite Gewaltbegriff Anwendung findet. Ein Beispiel dafür sind Demonstranten, die auf der Fahrbahn einen Sitzstreik veranstalten und dadurch Auto-, Bus- und Straßenbahnfahrer an der Weiterfahrt hindern.

Der Unterschied zwischen Nötigung und Erpressung

Auch wenn der Tatbestand der Erpressung (Paragraf 253 StGB) große Ähnlichkeiten zur Nötigung aufweist, gibt es einen entscheidenden Unterschied. Die Gemeinsamkeit beider Delikte besteht darin, dass der Täter eine andere Person durch Gewalt und/oder Drohungen zu einem bestimmten Verhalten zwingen will. Anders als bei einer Nötigung gibt es bei einer Erpressung jedoch immer eine Gewinnabsicht. Liegt das Ziel der Bereicherung nicht vor, handelt es sich demzufolge um eine Nötigung.

Das Strafmaß bei Nötigung

Wie hoch die Strafe bei Nötigung ausfällt, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Das Gericht kann sowohl eine Geldstrafe als auch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren aussprechen. Bei besonders schwerwiegenden Fällen sieht das Gesetz sogar eine Freiheitstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren vor. Als schwerer Fall gilt die Nötigung einer Schwangeren mit dem Ziel, sie zu einem Schwangerschaftsabbruch zu bewegen. Eine ebenso hohe Strafe haben Amtsträger zu erwarten, die ihre Stellung missbrauchen.

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