Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Das Strafgesetzbuch (StGB) definiert in Paragraf 238 sehr genau, welche Handlungen eine strafrechtliche Nachstellung erfüllen. Dabei wird in Bezug auf das Strafmaß auch in der Schwere der Tat unterschieden. Ausgangsbasis für den Straftatbestand der Nachstellung ist immer, dass eine Person einer anderen wider deren Willen wiederholt zu nahe kommt oder durch Telekommunikationsmedien belästigt.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Ist Nachstellung Stalking?
  3. Merkmale von Nachstellung
  4. Ist Nachstellung strafbar?
  5. Anzeige erstatten
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Rechtsschutzversicherung - Jetzt Tarife vergleichen!

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Nachstellung handelt es sich um einen Straftatbestand.
  • Wird das Opfer verletzt oder getötet, besteht in der Strafverfolgung öffentliches Interesse.
  • Bereits „harmlose“ Ansätze der Nachstellung können eine Haftstrafe bedeuten.
  • Um die Anzeige gegen den Täter zu untermauern, hilft ein Tagebuch mit der Aufzeichnung der unerwünschten Kontakte.

Ist Nachstellung Stalking?

Der Begriff Stalking hat sich in Deutschland für den juristisch vorgegebenen Begriff Nachstellung etabliert. Auch wenn das StGB nach wie vor von Nachstellung spricht, meint Stalking die gleichen Sachverhalte.

Gibt es Merkmale, die Nachstellung im Alltag kennzeichnen?

Fast jeder hat einen Nachbarn, der überdurchschnittliches Interesse daran zeigt, was in den Nachbarwohnungen oder Nachbarhäusern geschieht. Dies ist lästig, aber nicht vermeidbar, solange nicht bestimmte Grenzen überschritten werden. Wer am Fenster sitzt oder am Gartenzaun steht, beeinträchtigt damit nicht direkt die Lebensqualität der anderen.

Stalking oder Nachstellung bedeuten jedoch, dass der Stalker bewusst Druck auf sein Opfer durch seine permanente und wiederholte Präsenz ausübt. Paragraf 238, Abs. 1 StGB spricht davon, dass der Täter „beharrlich die räumliche Nähe des Opfers aufsucht“. Nachstellen ist gegeben, wenn die Lebenssituation des Opfers nachhaltig beeinträchtigt wird. Die Grenzen zum neugierigen Nachbarn können dabei allerdings fließend sein. Das Durchwühlen der Mülltonne auf einem fremden Grundstück würde diesen Tatbestand ebenso erfüllen wie den des Hausfriedensbruchs.

Ist Nachstellung strafbar?

Es handelt sich bei Stalking um ein Delikt im Sinne des öffentlichen Interesses, womit erklärt ist, weshalb es im Strafgesetzbuch geführt wird. Interessant ist das unterschiedliche Strafmaß, das der Gesetzgeber in Staffelung der Intensität der Nachstellung einräumt.

Einfaches Stalking wird mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe belegt. Dies gilt auch, wenn der Täter Identitätsdiebstahl bei Opfern begeht und beispielsweise Bestellungen in dessen Namen aufgibt. Das gleiche Strafmaß findet Anwendung, wenn das Stalking mit der Drohung körperlicher Gewalt gegen das Opfer oder seine Angehörigen verbunden ist.

Führt das Nachstellen dazu, dass der Täter sein Opfer oder dessen Angehörige in tödliche Gefahr bringt oder das Opfer oder dessen Angehörige langbleibende körperliche oder seelische Beeinträchtigungen davonträgt, drohen Strafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren.

Verstirbt das Opfer oder dessen Angehörige durch das Nachstellen, greifen Gefängnisstrafen von bis zu zehn Jahren.

Die Strafverfolgung im zweiten und dritten Fall bedingt öffentliches Interesse und wird daher ohne Anzeige des Opfers aufgenommen. Nur im ersten Fall ist es notwendig, dass das Opfer von sich aus Strafanzeige gegen den Stalker stellt.

Die Anzeige wegen Nachstellung

Verläuft das Stalking noch in einer Anfangsphase ohne direkte Gefährdung des Opfers, muss dieses selbst bei der Polizei vorstellig werden.

Wann kann man eine Anzeige wegen Nachstellens machen?

Eine Anzeige ist dann möglich, wenn der Versuch der unerwünschten Kontaktaufnahme oder die schlichte visuelle Präsenz des Täters kein einmaliges Ereignis darstellt. Der Wiederholungsfall muss schon gegeben sein.

Wie kann ich eine Anzeige wegen Stalkings erstatten?

Zunächst einmal sollte der Betroffene, möglichst vor Zeugen, dem Stalker unmissverständlich erklären, dass er keine Versuche zur Kontaktaufnahme wünscht. Dies bleibt jedoch in der Regel erfolglos. Das Opfer sollte im ersten Schritt dokumentieren, wann, wo und wie es gestalked wurde. Auch wenn es unangenehm ist, hilft ein solches Tagebuch bei der Strafverfolgung. Gibt es Zeugen, die das Nachstellen beobachtet haben, fundiert deren Aussage die Anzeige. Diese sollten daher auf jeden Fall benannt werden.

Im zweiten Schritt folgt die Anzeige bei der Polizei. Diese kann der Betroffene bei jeder Dienststelle oder auch online erstatten.

Rechtsschutzversicherung - Jetzt Tarife vergleichen!

Rechtsschutzversicherung

  • Schutz vor hohen Anwaltskosten
  • Direkt wechseln und bis zu 80% sparen
  • Ihr unabhängiger Versicherungsmakler - Erstinformation