Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Fahrlässige Körperverletzung

Fahrlässige Körperverletzung kann schneller eintreten als gedacht. Die Rede ist nicht davon, dass bei einer Rangelei einer der Beteiligten verletzt wird. Ein nicht vom Schnee befreiter Gehweg kann ebenso zu einer fahrlässig herbei geführten Körperverletzung führen wie unsachgemäß gestapelte Holzplatten in einer Fabrikhalle, die herabstürzen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist fahrlässige Körperverletzung?
  3. Fahrlässige Körperverletzung als Antragsdelikt
  4. Strafe
  5. Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr
  6. Die Frage nach Schmerzensgeld
  7. Drohen Punkte in Flensburg?
  8. Welche Versicherung zahlt?
  9. Hundebiss
  10. Fahrlässige Körperverletzung am Arbeitsplatz
  11. Verjährung
  12. Rechtsschutzversicherung lohnt sich
  13. Verwandte Themen
  14. Weiterführende Links
  15. Rechtsschutzversicherung - Jetzt Tarife vergleichen!

Das Wichtigste in Kürze

  • Fahrlässige Körperverletzung kann in allen Lebensbereichen eintreten.
  • Autofahrer werden in diesem Fall mit drei Punkten in Flensburg bestraft.
  • Die Strafverfolgung greift nur bei Anzeige und Strafantrag durch den Geschädigten.
  • Für den Verursacher besteht im Rahmen der Rechtsschutzversicherung Versicherungsschutz.

Was ist fahrlässige Körperverletzung?

Das Strafgesetzbuch definiert fahrlässige Körperverletzung in Paragraf 229 wie folgt:

„Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Diese Aussage lässt wenig Interpretationsspielraum. Die Liste möglicher Fahrlässigkeiten ist lang, hier einige Beispiele:

  • Zu wenig Abstand beim Überholen oder Auffahren
  • Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit
  • Mitnahme eines Beifahrers ohne Helm auf einem Motorrad
  • Offener Zugang zu gefährlichen Stoffen wie Arzneimitteln, Giftstoffen, Betäubungsmitteln, Streichhölzern, Feuerzeugen.
  • Konstruktionsfehler und Fehler am Bau
  • Bedienfehler bei Maschinen und technischen Anlagen
  • Organisationsfehler bei Veranstaltungen
  • Verletzung von Sicherungspflichten
  • Fehler bei Arbeiten an Wasser-, Gas- und Stromleitungen
  • Fehler bei der Tierbeaufsichtigung
  • Falsche oder unterlassene Behandlung
  • Nichteinhaltung von Arbeitsleitlinien

Es ist offenkundig, dass sich dieser Straftatbestand durch alle Lebensbereiche durchzieht.

Fahrlässige Körperverletzung als Antragsdelikt – das muss der Geschädigte tun

Ein Antragsdelikt liegt immer dann vor, wenn die Strafverfolgungsbehörde nur auf Antrag des Geschädigten tätig wird. Das bedeutet, dass die Verfolgung des Schadensfalls kein öffentliches Interesse darstellt. Voraussetzung, dass gegen den Verursacher vorgegangen wird, ist eine Strafanzeige bei der Polizei. Im Fall der Körperverletzung muss dieser ein ärztliches Attest beigefügt sein, das Auskunft über die Ursache und die Schwere der Verletzung gibt. Erst mit dem Vorliegen der Anzeige wird die Staatsanwaltschaft tätig.

Wie hoch ist die Strafe bei fahrlässiger Körperverletzung?

Wie im Einzelfall am Ende entschieden wird, obliegt dem Richter. Paragraf 229 StGB sieht bei der Bestrafung jedoch eine Obergrenze von maximal drei Jahren Gefängnis vor. Grundsätzlich sind auch Geldstrafen und Bewährungsstrafen möglich.

Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr

In unserer Liste mit Beispielen hatten wir bereits einige Fälle aufgeführt, die eine fahrlässige Körperverletzung bedingen können. Ein Autofahrer fährt zu dicht auf den Vordermann auf, kann nicht mehr rechtzeitig bremsen, es kommt zum Unfall und der Vordermann erleidet ein Schleudertrauma.

Ein Fahrradfahrer fährt durch eine Fußgängerzone und kollidiert mit einem Fußgänger, der sich verletzt. Ein Autofahrer überholt einen Radfahrer, hält zu wenig Abstand, der Radfahrer stürzt und verletzt sich.

Praktisch jede Situation im Straßenverkehr, bei dem sich ein Teilnehmer so verhält, dass er die körperliche Schädigung eines Dritten riskiert, kann zu fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr führen.

Kann das Unfallopfer Schmerzensgeld fordern?

Voraussetzung für eine Schmerzensgeldforderung ist immer, dass der Verursacher vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Ist dieser Sachverhalt gegeben, kann die Klage geltend gemacht werden.

Der Geschädigte muss aber auf jeden Fall nachweisen können, dass der Verursacher die Schuld an seiner körperlichen Beeinträchtigung trägt. Für diesen Fall ist die Vorlage des ärztlichen Attests notwendig, welches auch für die Anzeige bei der Polizei benötigt wird.

Drohen Punkte in Flensburg?

Eine fahrlässige Körperverletzung bedeutet immer, dass sich der Verursacher nicht an die Straßenverkehrsordnung gehalten hat (Fahrlässigkeit). In diesem Fall erfolgt der Eintrag von drei Punkten. Dabei hat der Gesetzgeber die Strafe mit der Reform des Punktekataloges abgemildert. Bis zum Jahr 2014 wurden dafür fünf Punkte in Flensburg fällig.

Welche Versicherung zahlt?

Die Frage nach dem Versicherungsschutz orientiert sich daran, in welchem Zusammenhang die Körperverletzung eintrat. Infrage kommen drei Versicherungen:

Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um zeitgemäße Policen handelt, welche die Klausel der groben Fahrlässigkeit einschließen.

Zählt ein Hundebiss als fahrlässige Körperverletzung?

Die Tatsache, dass Fehler aus der Tierhaltung und Tierbeaufsichtigung über die Tierhalterversicherung abgedeckt sind, macht deutlich, dass auch ein Hundebiss eine fahrlässige Körperverletzung sein kann. Allerdings muss in diesem speziellen Fall berücksichtigt werden, wie es zu dem Biss kam. Angenommen, der Tierhalter forderte den Geschädigten im Vorfeld auf, sich von dem Hund fernzuhalten, und dieser ignoriert die Warnung, ist Eigenverschulden gegeben. Beißt ein Vierbeiner im Vorbeigehen einen Passanten, kann man von Fahrlässigkeit sprechen. Kein Hund ändert nach fünf Jahren plötzlich sein Wesen und beginnt, unvermittelt zu beißen. Halter schwieriger Hunde sind gefordert, diesen in der Öffentlichkeit einen Maulkorb anzulegen.

Fahrlässige Körperverletzung am Arbeitsplatz

Auch am Arbeitsplatz droht das Risiko einer fahrlässigen Körperverletzung. Ein Staplerfahrer übersieht einen Kollegen und verletzt ihn. Wartungsarbeiten an einer Maschine werden nicht ordnungsgemäß durchgeführt. In der Folge nimmt ein Mitarbeiter dadurch Schaden. In beiden Fällen handelt es sich um einen Arbeitsunfall, für dessen primäre Behandlung und mögliche Reha-Maßnahme zunächst die Berufsgenossenschaft aufkommt. Diese wird allerdings den Verursacher für die entstandenen Kosten in Regress nehmen. Gleiches gilt, wenn die Treppe zum Bürogebäude nicht ordnungsgemäß eisfrei gehalten wurde und ein Mitarbeiter ausrutscht, stürzt und sich verletzt.

Wie ist die Verjährung bei fahrlässiger Körperverletzung?

Die Verjährungsfrist für fahrlässige Körperverletzung beträgt gemäß § 78 III Nr. 4 StGB fünf Jahre. Allerdings macht es wenig Sinn, erst nach vier Jahren bei der Polizei vorstellig zu werden, um den Vorfall anzuzeigen (Antragsdelikt). Ein Attest, welches eine Schmerzensgeldforderung bedingt, hat nach diesem Zeitraum kaum noch Aussagekraft. Es ist im Eigeninteresse der Geschädigten, unverzüglich nach dem Vorfall aktiv zu werden.

Lohnt sich ein Rechtsanwalt und zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Beide Fragen lassen sich klar mit „Ja“ beantworten. Sowohl für Opfer als auch für den Schädiger ist anwaltlicher Beistand sinnvoll. Der Verursacher genießt bei Fahrlässigkeit Versicherungsschutz durch die Rechtsschutzversicherung. Dieser entfällt nur bei Vorsatz.

Rechtsschutzversicherung - Jetzt Tarife vergleichen!

Rechtsschutzversicherung

  • Schutz vor hohen Anwaltskosten
  • Direkt wechseln und bis zu 80% sparen
  • Ihr unabhängiger Versicherungsmakler - Erstinformation