Beratungsrechtsschutz
Der Beratungsrechtsschutz stellt einen besonderen Baustein in der Rechtsschutzversicherung dar. Er schlägt die Brücke zwischen "nicht versicherbarem Risiko" und dem Leistungsfall, den ein Rechtsschutzversicherer übernehmen muss.
- Versicherungen mit Beratungsrechtsschutz
- Keine generelle Rechtsschutzdeckung im Familienrecht
- Anwendung des Beratungsrechtsschutz
- Beratungsrechtsschutz bei vielen Policen
- Arbeitsrechtsschutz
- Kosten
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Der klassische Beratungsrechtsschutz bezieht sich vor allem auf Familien- und Erbrecht.
- Neue Policen übernehmen im Rahmen des Beratungsrechtsschutzes auch die Kosten für die Beratung beim Aufsetzen von Verträgen oder der Überprüfung bereits bestehender Verträge.
- Bei den meisten Versicherern darf mit der Beratung des Mandanten keine gleichzeitige Kontaktaufnahme mit der Gegenseite erfolgen.
Versicherungen mit Beratungsrechtsschutz
Der Beratungsrechtsschutz findet sich in folgenden Sparten der Rechtsschutzversicherung:
- Privatrechtsschutz für Selbstständige
- Privat- und Berufsrechtsschutz für Nicht-Selbstständige
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nicht-Selbstständige
- Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbstständige
Keine generelle Rechtsschutzdeckung im Familienrecht
Die allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Rechtsschutzversicherung sehen vor, dass der Versicherungsnehmer keinen Anspruch auf Kostenübernahme hat, wenn es sich um klassisches Familienrecht handelt. Dazu zählen beispielsweise Scheidungen oder Erbschaften. Kein Rechtsschutzversicherer übernimmt die Kosten für ein Scheidungsverfahren oder eine vor Gericht ausgetragene Erbschaftsstreitigkeit.
Allerdings lassen die Versicherer ihre Versicherungsnehmer auch nicht ganz alleine. Der Versicherungsnehmer hat Anspruch auf Kostenübernahme für ein erstes Beratungsgespräch. Das bedeutet, dass es sich ausschließlich um einen telefonischen, persönlichen oder schriftlichen Dialog zwischen Anwalt und Mandant handelt. Die Kosten für einen Kontakt des Anwaltes zur Gegenseite, telefonisch, schriftlich oder persönlich, werden vom Versicherer nicht übernommen.
Anwendung des Beratungsrechtsschutz
Folgende Fälle sind klassisch Gegenstand für den Beratungsrechtsschutz:
- Deutsches Familienrecht
- Deutsches Erbrecht
- Deutsche freiwillige Gerichtsbarkeit
- Personensorgerecht
- Nachlasssachen
- Vormundschaftssachen
- Unterhaltsauseinandersetzungen
- Sorgerechtsregelungen während des Getrenntlebens
- Testamentsanfechtungen
- Ausschlagungen oder Annahmen einer Erbschaft
- Geltendmachung des Pflichtteils
Beratungsrechtsschutz bei vielen Policen
Versicherungsnehmer können sich freuen, da der Beratungsrechtsschutz immer weiter ausgedehnt wird. Ältere Policen sahen noch keine Kostenübernahme vor, wenn der Anwalt bei der Erstellung eines Testaments beratend tätig war. Inzwischen gibt es immer mehr Versicherer, die auch die Kosten für die Beratung bei Aufsetzung eines Vertrages übernehmen oder die Überprüfung bestehender Dokumente durch einen Rechtsanwalt.
Kommt es innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu einer geänderten Rechtslage in Bezug auf Erbrecht, Familienrecht oder Lebenspartnerschaftsrechts, und diese Änderung betrifft den Versicherungsnehmer direkt, hat er das Recht auf eine kostenlose Erstberatung über mögliche Auswirkungen der Gesetzesänderung.
Trotz aller Änderungen bei den Versicherungsbedingungen gilt aber immer noch, dass der Beratungsrechtsschutz nur greift, wenn er in keinem direkten Zusammenhang mit einer weiteren, kostenpflichtigen Dienstleistung des Anwalts in diesem Zusammenhang steht. Dies gilt natürlich nicht, wenn der Mandant nach der Beratung zu dem Schluss kommt, den Anwalt zu beauftragen und alle daraus resultierenden Kosten dann selbst trägt.
Beratungsrechtsschutz auch im Arbeitsrechtsschutz
Der Beratungsrechtsschutz schließt aber auch ein, dass sich der Versicherungsnehmer einen anwaltlichen Rat einholen kann, wenn er beispielsweise ein arbeitsrechtliches Problem hat. Üblicherweise schließt eine Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung pro Schadensfall ein. Führt die Erstberatung zu einer außergerichtlichen Einigung mit der Gegenpartei, verzichten viele Versicherer auf die Selbstbeteiligung. Die über die Erstberatung hinausgehende Einigung mit der Gegenseite hat im Vergleich enorme Kosten für die Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht eingespart.
Neu bei einigen Versicherern ist die Beratungsleistung bei Urheberrechtsverstößen im Internet. Allerdings begrenzen die Versicherer in diesem Fall die Kostenübernahme für das Honorar des Anwalts.
Die Kosten beim Beratungsrechtsschutz
Wie hoch genau der Anteil der Prämie ist, den ein Versicherer für den Beratungsrechtsschutz kalkuliert, ist nicht bekannt. Der klassische Beratungsrechtsschutz ist Bestandteil der privaten Rechtsschutzversicherung. Allerdings sollten Versicherungsnehmer darauf achten, bis zu welcher Höhe der Beratungsrechtsschutz im Familienrecht abgedeckt ist. Die maximalen Kostenübernahmen für die Beratung reichen von 250 Euro bis zu 750 Euro.
Abgesehen von den Kosten, die eine Versicherung für eine anwaltliche Beratung trägt, macht es durchaus Sinn, einen Vergleich der bestehenden Police mit den aktuellen Angeboten der Versicherungswirtschaft vorzunehmen. Ein Rechtsschutzvergleich kann zeigen, dass es inzwischen deutliche Verbesserungen bei den Leistungen gibt und ein Wechsel des Vertrages den Versicherungsnehmer deutlich besserstellt.
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