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Im Zusammenhang mit Versicherungen taucht immer wieder der Begriff der Beitragsrückvergütung auf. Dieses Thema muss man recht differenziert betrachten, da die Beitragsrückvergütung im klassischen Sinn ursprünglich der privaten Krankenversicherung vorbehalten war. In der Risikolebensversicherung kann die Beitragsrückvergütung auf verschiedene Arten erfolgen. Die Rechtsschutzversicherung kennt keine klassische Beitragsrückvergütung.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Die Beitragsrückvergütung in der Risikolebensversicherung
  3. Gibt es eine Beitragsrückvergütung in der Rechtsschutzversicherung?
  4. Welche Versicherungen leisten generell eine Beitragsrückvergütung?
  5. Verwandte Themen
  6. Weiterführende Links
  7. Rechtsschutzversicherung - Jetzt Tarife vergleichen!

Das Wichtigste in Kürze

  • Die echte Beitragsrückgewähr findet sich ursprünglich bei der privaten Krankenversicherung.
  • Lebensversicherer bieten unterschiedliche Varianten der Überschussbeteiligung bei Risikolebensversicherungen.
  • Erste Rechtsschutzversicherer haben Schadensfreiheitsklassen eingeführt.

Die Beitragsrückvergütung in der Risikolebensversicherung

Die Versicherer legen die Beiträge zur Risikolebensversicherung, sofern sie nicht für Verwaltungskosten oder Leistungsfälle benötigt werden, an. Damit erwirtschaften die Prämien Überschüsse. Die Versicherer sind verpflichtet, ihre Versicherungsnehmer an der Überschussbeteiligung teilhaben zu lassen. Dies geschieht bei der Risikolebensversicherung auf verschiedene Weise.

Bruttoprämie vs. Nettoprämie

Bei der Kalkulation der Prämie zu einer Risikolebensversicherung finden sich im Angebot und in der Police häufig zwei Zahlen: Die Bruttoprämie und die Nettoprämie, auch Zahlbeitrag genannt. Zunächst ermittelt der Versicherer die Bruttoprämie unter der Prämisse, dass es keinerlei Überschüsse gibt. Die zweite Zahl, die Nettoprämie, basiert auf der Annahme, dass künftig die gleichen Überschüsse wie in der Vergangenheit erwirtschaftet werden. Die Bruttoprämie wird um die Überschüsse bereinigt, der Kunde zahlt nur noch die Nettoprämie.

Allerdings muss berücksichtigt werden, dass die Versicherungsgesellschaft das Recht hat, die Beiträge bis maximal zur Bruttoprämie anzupassen. Wer sich für dieses Modell der Beitragsrückvergütung in der Risikolebensversicherung entscheidet, sollte beim Vergleich beide Prämien berücksichtigen und auch schauen, wie der jeweilige Versicherer mit Beitragsanpassungen umgegangen ist.

Verkürzung der Beitragszahlungsdauer

Einige Versicherer nutzen für die Beitragsrückvergütung der Überschüsse die Verkürzung der Beitragszahlungsdauer. Der Beitragszahler entrichtet die Bruttoprämie, allerdings fällt die Beitragszahlungsdauer kürzer aus als die Versicherungsdauer.

Der Todesfallbonus

Dieser Begriff klingt ein wenig makaber. Im Fall der Todesfallleistung erhalten die Begünstigten im Todesfall die bis dahin angefallenen Überschüsse zusätzlich zur vereinbarten Versicherungssumme ausbezahlt.

Die echte Beitragsrückvergütung

Neben den drei vorgestellten Modellen zahlen einige Versicherer aber auch die erwirtschafteten Überschüsse, sofern es nicht zum Leistungsfall kam, am Ende der Vertragslaufzeit aus.

Wie wirken sich die einzelnen Modelle aus?

Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die Auswirkungen der verschiedenen Weisen der Beitragsrückvergütung.

Folgende Kriterien liegen der Beispielrechnung zugrunde:

  • Versicherungssumme: 500.000 Euro
  • Bruttobeitrag: 50 Euro im Monat
  • Laufzeit: 20 Jahren
  • Jährlicher Überschuss: fünf Prozent, in der Summe 600 Euro.

Entscheidet sich der Versicherungsnehmer für die Beitragsverrechnung, sinkt die Prämie von monatlich 50 Euro auf 47,50 Euro. Bei einer Verkürzung der Beitragszahlungsdauer fallen im letzten Versicherungsjahr keine Beiträge mehr an. Kommt es nach zehn Jahren zum Leistungsfall, steigt die Auszahlung der Versicherungssumme um 300 Euro. Bei einer echten Beitragsrückvergütung erhält der Versicherungsnehmer am Laufzeitende eine Gutschrift über 600 Euro.

Ein Blick in den Risikolebensversicherungsvergleich zeigt, dass sich die Nettoprämie bei der Risikolebensversicherung als populärste Form der Beitragsrückvergütung durchgesetzt hat.

Gibt es eine Beitragsrückvergütung in der Rechtsschutzversicherung?

Klassisch gibt es in der Rechtsschutzversicherung, wie in anderen Sachversicherungen auch, keine Beitragsrückvergütung. Aber wie alle anderen Branchen unterliegt auch der Versicherungsmarkt einem stetigen Wandel. Die notwendigen Zuwachszahlen bei den Kunden schlagen sich daher auch in Innovationen bei den Prämien nieder.

Die ersten Rechtsschutzversicherer bieten ein Bonussystem ähnlich der Schadensfreiheitsklassen bei der Kfz-Versicherung an. Dieses ist allerdings nicht auf Jahre hinaus ausgelegt, sondern berücksichtigt in der Regel nur drei Jahre. Pro schadenfreiem Jahr erhält der Versicherungsnehmer einen Beitragsnachlass. Kommt es beispielsweise nach vier Jahren zu einem Rechtsstreit und für den Versicherer fallen Kosten an, stuft er den Versicherungsnehmer eine "Schadensfreiheitsklasse" zurück.

Welche Versicherungen leisten generell eine Beitragsrückvergütung?

Diese Frage lässt sich pauschal nur für private Krankenversicherungen und Risikolebensversicherungen als gegeben beantworten. In allen anderen Versicherungssparten kommt es auf das jeweilige Unternehmen an. Einige Rechtsschutzversicherungen bieten die "SF-Klasse" an. Bei Haftpflichtversicherungen finden sich die ersten Anbieter, die bei Schadensfreiheit ebenfalls eine, wenn auch nur marginale, Rückvergütung gewähren. Hausratversicherungen und Wohngebäudeversicherungen kennen eine Beitragsrückvergütung in dieser Form noch gar nicht.

Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr

Erfreulicherweise ist dieses Produkt, auch als Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr (UPR) bekannt, so gut wie ausgestorben. Es gab Versicherer, die in früheren Jahren mit einer Beitragsrückgewähr gerade bei der Kinderunfallversicherung warben. Dabei handelte es sich faktisch um zwei Verträge. Zum einen zahlte der Versicherungsnehmer einen Teil des Beitrages für die Unfallversicherung. Der andere, wesentlich höherer Beitragsanteil floss in eine Kapitallebensversicherung. Bei der augenscheinlichen Beitragsrückvergütung handelte es sich um nichts anderes als die schlecht verzinste Auszahlung aus einer Lebensversicherung.

Wer eine Unfallversicherung für sein Kind sucht, sollte sich auf eine reine Unfallversicherung konzentrieren und den Sparanteil anderweitig investieren.

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