Anwaltsgebühren
Wer einen Anwalt als Rechtsbeistand beauftragt, muss für dessen Leistungen ein Honorar zahlen. Den Rahmen für die Berechnung der Anwaltskosten gibt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vor.
- Das kostet eine anwaltliche Beratung
- Kostenlose Beratung
- Kostenlose Ersteinschätzung
- Was kostet ein Anwaltsschreiben?
- Was ist ein Erfolgshonorar?
- Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung
- Durchschnittliche Anwaltskosten
- Darf der Anwalt einen Vorschuss verlangen?
Das Wichtigste in Kürze
- Die Erstberatung durch einen Anwalt darf für Verbraucher maximal 190 Euro plus USt. kosten.
- Wer Anspruch auf Beratungshilfe oder die Deckungszusage seiner Rechtsschutzversicherung vorliegen hat, muss die Gebühren für eine anwaltliche Beratung nicht selbst bezahlen.
- Der Rahmen für die Honorarermittlung ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt.
- Erfolgsabhängige Anwaltshonorare sind in Deutschland nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.
Das kostet eine anwaltliche Beratung
Die Kosten für die Beratung durch einen Anwalt sind in vielen Fällen gesetzlich geregelt. Basis hierfür ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das für einzelne Leistungen konkrete Gebührensätze festlegt.
Gibt es Mindestgebühren nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)?
Für eine Erstberatung schreibt das RVG keine Mindestgebühr vor. Viele Kanzleien setzen jedoch eine Mindestgebühr fest, um Bagatellrechnungen zu vermeiden. Je nach Kanzlei liegt der Mindestsatz für eine Erstberatung häufig zwischen 15 und 50 Euro.
Anwaltsgebühren bei außergerichtlicher Beratung
Die Beratung durch einen Anwalt ist ein wichtiger erster Schritt, um einen Überblick über die Möglichkeiten und Erfolgsaussichten in einem juristischen Streit zu erhalten. Im Anschluss an die Beratung kann der Mandant entscheiden, ob er weitere Schritte unternimmt und wie diese gegebenenfalls aussehen sollen.
Die Kosten für die Erstberatung hängen vom Streitwert sowie der Komplexität des Falles und dem daraus resultierenden Beratungsaufwand ab.
Tipp: Wenn Sie sich als Privatperson von einem Anwalt beraten lassen, darf die Gebühr des ersten Beratungsgesprächs nicht höher als 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer sein, es darf also brutto insgesamt nicht mehr als 226,10 Euro kosten.
Wann gibt es keine Anwaltskosten bei der Beratung?
In Ausnahmefällen kann die anwaltliche Beratung für den Mandanten kostenfrei sein. Das ist der Fall, wenn er Anspruch auf Beratungshilfe hat oder wenn der Anwalt eine reine Inkasso-Dienstleistung erbringt.
Beratungshilfe
Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung, die für Privatpersonen im Bedarfsfall die Kosten für eine außergerichtliche anwaltliche Beratung abdeckt. Voraussetzung ist, dass der Betroffene anwaltliche Hilfe benötigt, aus seinem Einkommen bzw. Vermögen die Kosten nicht selbst tragen kann und auch keine unterhaltspflichtige Person die Kosten übernehmen kann. Zu beantragen ist die Beratungshilfe bei der Rechtsantragstelle des zuständigen Amtsgerichts.
Erbringung einer Inkasso-Dienstleistung
Wer einen Anwalt oder Inkasso-Dienstleister mit dem Inkasso einer unbestrittenen Forderung beauftragt, muss die dafür anfallenden Beratungs- und Verfahrenskosten nicht selbst tragen. Grund ist, dass diese Kosten zum Verzugsschaden zählen und vom Schuldner zu übernehmen sind.
Wo kann ich eine kostenlose Ersteinschätzung erhalten?
Manche Anwaltskanzleien bieten für Verbraucher eine kostenlose Ersteinschätzung ihres Falles an. Hierbei handelt es sich noch nicht um ein ausführliches Beratungsgespräch, sondern um eine kurze Skizzierung der rechtlichen Möglichkeiten. Zu einer kostenlosen Ersteinschätzung können Sie auf unterschiedlichen Wegen gelangen:
- Anwaltvermittlungsportale. Bei einigen Anwaltvermittlungsportalen ist eine kostenlose Ersteinschätzung im Service enthalten. Sie können je nach Anbieter Ihren Sachverhalt schriftlich einreichen, ein Dokument hochladen oder eine telefonische Einschätzung einholen.
- Spezialisierte Anwälte. Wenn Sie auf eigene Faust einen Anwalt suchen, können Sie sich gleich bei der ersten Kontaktaufnahme erkundigen, ob die Kanzlei eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles vornimmt.
Was kostet ein Anwaltsschreiben?
Die Kosten für eine Beratung plus Anwaltsschreiben hängen in erster Linie vom Streitwert ab. Dies ist der Betrag der Forderung bzw. der Gegenwert der strittigen Sache. Aus dem Streitwert ergibt sich die Wertgebühr, die der Anwalt je nach angefallenem Aufwand mit einem Faktor zwischen 0,5 und maximal 2,5 multiplizieren darf.
Die Vorschriften zur Ermittlung der Wertgebühren sind in § 13 RVG zu finden, die Faktoren für die einzelnen Tätigkeiten in der Anlage 1 RVG.
Beispielrechnung
Für die Beratung, die Verfassung eines außergerichtlichen Schreibens und die anschließende Einigung setzt der Anwalt einen Faktor von 1,3 an, die auf Basis eines Streitwertes von 2.000 Euro ermittelte Wertgebühr beträgt 166 Euro netto. Darüber hinaus darf die Kanzlei noch 20 Euro netto als Auslagen für Post und Büromaterial in Rechnung stellen. Daraus ergibt sich die folgende Rechnung:
Gegenstandswert
|
2.000 Euro
|
---|---|
daraus resultierende Wertgebühr | 166 Euro |
multipliziert mit Faktor 1,3 | 215,80 Euro |
plus Postgebührenpauschale | 20 Euro |
Zwischensumme netto | 235,80 Euro |
plus 19 % USt. | 44,80 Euro |
Gesamtbetrag brutto | 280,60 Euro |
Was ist ein Erfolgshonorar?
Wenn Anwalt und Mandant ein Erfolgshonorar vereinbaren, erhält der Anwalt bei einem Sieg im Rechtsstreit eine höhere Vergütung als gesetzlich vorgesehen. Umgekehrt verzichtet der Anwalt ganz oder teilweise auf sein übliches Honorar, wenn sein Mandant den Rechtsstreit verliert.
In Deutschland ist die Vereinbarung eines Erfolgshonorars gemäß § 49b der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) grundsätzlich unzulässig und nur in Ausnahmefällen statthaft. Die Ausnahmeregelungen sind in § 4a RVG beschrieben und beinhalten unter anderem die folgenden Voraussetzungen:
- Der Mandant würde im betreffenden Fall keine juristischen Schritte einleiten, wenn ihm der Anwalt kein Erfolgshonorar anbieten würde.
- Der Zuschlag auf das übliche Honorar im Erfolgsfall muss in einem angemessenen Verhältnis zum Honorarverzicht bei Misserfolg stehen.
- Der Mandatsvertrag muss sowohl die Begründung für das Erfolgshonorar als auch die klare Definition enthalten, wann der Zuschlag fällig wird bzw. bei welchem Ausgang der Streitigkeit der Anwalt sein Honorar reduziert.
Kostenübernahme der Anwaltsgebühren bei Rechtsschutzversicherung
Wer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, kann im Fall einer juristischen Auseinandersetzung die Versicherung für die Deckung der Anwalts- und Prozesskosten in Anspruch nehmen.
Wann trägt die Rechtsschutz die Anwaltsgebühren nicht?
Nicht in jedem Fall übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Anwalt. Die beiden wichtigsten Ausschlusskriterien:
- Die Rechtsschutzversicherung erteilt nach Prüfung des Sachverhalts keine Deckungszusage, weil sie keine realistische Chance für einen positiven Ausgang eines Gerichtsprozesses sieht.
- Die Streitigkeit fällt nicht in das von der Versicherung abgedeckte Rechtsgebiet. So übernimmt die Versicherung beispielsweise keine Anwaltskosten bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, wenn der Versicherte nur die Bereiche Arbeitsrecht und Verkehrsrecht abgedeckt hat.
Wie rechnet der Anwalt mit der Rechtsschutzversicherung ab?
Hat die Rechtsschutzversicherung die Deckung des Falls übernommen, stellt der Anwalt üblicherweise seine Kosten direkt dem Versicherer in Rechnung.
Kann mit einer Rechtsschutzversicherung jeder Anwalt genutzt werden?
Grundsätzlich haben Rechtsschutzversicherte eine freie Anwaltswahl. Die Versicherung kann zwar Anwälte empfehlen, doch der Versicherungsnehmer ist nicht verpflichtet, sich an die Empfehlung zu halten. Wichtig ist nur, dass Betroffene ihrem Anwalt gleich im ersten Beratungsgespräch sagen, dass die Rechtsschutzversicherung die Deckung übernimmt und er direkt mit dem Versicherer abrechnen soll.
Übersicht: Durchschnittliche Anwaltskosten nach Streitwert
Die Kosten des Anwalts hängen sowohl vom Streitwert als auch vom individuellen Aufwand ab. Die nachfolgenden Kostenbeispiele sind daher praxisnah, spiegeln jedoch nicht zwangsläufig die Kostensituation in der individuellen Konstellation. Als Basis dient die vom Streitwert abhängige Wertgebühr und ein Faktor von 0,3 für ein einfaches Schreiben bzw. ein Faktor von 3,5 (1,3 für das Verfahren plus 1,2 für den Gerichtstermin plus 1,0 die Mitwirkung an der Einigung) für eine gerichtliche Einigung.
Streitwert
|
Einfaches Schreiben
|
Vertretung und gerichtlicher Vergleich
|
---|---|---|
1.000 Euro | 26,40 Euro | 308 Euro |
5.000 Euro | 100,20 Euro | 1.169 Euro |
10.000 Euro | 184,20 Euro | 2.149 Euro |
50.000 Euro | 383,70 Euro | 4.476,50 Euro |
Hinzu kommt jeweils die Postauslage in Höhe von 20 Euro bzw. der nachgewiesenen Kosten sowie die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent.
Darf der Anwalt einen Vorschuss verlangen?
Grundsätzlich können Anwälte einen Vorschuss für ihre Dienste verlangen. Allerdings ist dieser auf den Umfang des konkret erteilten Mandats begrenzt und darf nicht höher sein als die in diesem Zusammenhang zu erwartenden Gebühren und Auslagen.
Am Ende des Mandats erfolgt dann die Schlussabrechnung. Hierbei zieht der Anwalt bereits geleistete Vorschusszahlungen von der Rechnung ab.
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