Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen (z.B. in einem Formular), geben wir diese mit Ihrer Einwilligung zur Auswahl von Zielgruppen (Custom Audiences) in pseudonymisierter Form an unsere Partner weiter. Diese ermitteln, ob Sie dort über ein Nutzerkonto verfügen. Wenn dem so ist, wird ihre pseudonymisierte E-Mail-Adresse von unseren Partnern in eine sog. Custom Audience aufgenommen und für die zielgruppenbasierte Ausspielung von Werbung genutzt. Die E-Mail-Adresse wird von unseren Partnern unmittelbar im Anschluss an den Abgleich gelöscht; E-Mails werden nicht verschickt. Weitere Informationen finden Sie unter Zwecke der Datenverarbeitung. Die relevanten Partner finden Sie anhand der ergänzenden Bezeichnung "Custom Audience".

Rechtsschutz für Sorgerecht & Unterhalt

Rechtsschutzversicherung

  • Bis zu 463 € sparen

    Personenangaben: Single ohne Kinder / geboren am 01.01.1980, Angestellte(r) / Wohnort: 86641 Rain / Selbstbeteiligung: bis 350 Euro / Günstigster Tarif: WGV Basis, 258,83 Euro / Teuerster Tarif: BavariaDirekt / ÖRAG Rechtsschutz Plus mit Beitragsgarantie, 722,43 Euro / Berechnet am 02/2025

  • Nirgendwo-Günstiger-Garantie

    Mit der Nirgendwo-Günstiger-Garantie von Verivox sind Sie auf der sicheren Seite. Sollte es denselben Tarif, den Sie über Verivox abgeschlossen haben, doch woanders günstiger geben, bezahlen wir den Preisunterschied. Darauf geben wir Ihnen unser Wort. Mehr erfahren

  • Nr. 1 Vergleich

    Verivox ist Preis-Champion und Branchensieger. Zum siebten Mal in Folge hat die Tageszeitung DIE WELT und die Beratungs- und Analysegesellschaft ServiceValue den Titel Preis-Champion in Gold an Verivox vergeben. Damit ist Verivox auch 2024 die Nr. 1 der Vergleichsportale.

202009_Trustpilot_Sternebewertung

Wir konnten Sie mit unserem Know-how und Fachwissen besonders beeindrucken: FOCUS MONEY hat Verivox als das Vergleichsportal mit der höchsten Kompetenz im Versicherungs- und Finanzbereich ausgezeichnet und zum Testsieger 2024 gekürt.

Dafür untersuchte das Wirtschaftsmagazin in Zusammenarbeit mit dem Analyseinstitut ServiceValue, welche Anbieter mit ihren Produkten und Leistungen bei den Konsumenten als sehr kompetent gelten. Insgesamt standen 1.122 Unternehmen aus 48 Branchen auf dem Prüfstand.

Störer: Ab nur 4,33 Euro

Personenangaben: Single, 01.01.1989, maximale Selbstbeteiligungsstufe, Abdeckung: Verkehrsrechtsschutz, Anzahl versicherter Autos: 1, zusätzlicher Fahrer-Rechtsschutz: nein, berechnet am 02/2025

Ihr unabhängiger Versicherungsmakler - Erstinformation

Das sagen unsere Kunden über uns



4.9 von 5

  • 275038

    Bewertungen

  • 96% zufriedene Kunden

  • 100% neutrale Bewertungen




4.8 von 5

  • 47635 Bewertungen
  • insgesamt bei Trustpilot

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Standard-Rechtsschutz deckt Sorgerecht und Unterhalt in der Regel nicht ab. Diesen Schutz gibt es nur als Zusatzbaustein in Premium-Tarifen.
  • Manche Versicherer zahlen nur eine Erstberatung, andere übernehmen Gerichtskosten bis zu 30.000 Euro.
  • Der Versicherungsschutz greift meist erst nach 12 Monaten Wartezeit.
  • Die Versicherer bieten sehr unterschiedliche Leistungen – ein Tarifvergleich spart Ärger und Kosten.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist abgedeckt?
  2. Warum ist es sinnvoll?
  3. Leistungsübersicht
  4. Darum lohnt sich der Tarifvergleich
  5. Prozesskosten bei Sorgerecht & Unterhalt
  6. Tarifvergleich: So funktioniert es
  7. FAQ

Was deckt die Rechtsschutzversicherung für Sorgerecht und Unterhalt ab?

Junge lachende Familie in Umarmung auf dem SofaEine Rechtsschutzversicherung für Sorgerecht und Unterhalt schützt vor den finanziellen Folgen von Rechtsstreitigkeiten in diesen sensiblen Bereichen. Da die Verfahren zu Fällen wie Sorgerechtsstreit, Umgangsrecht oder Unterhaltsforderungen für Versicherer erfahrungsgemäß mit hohen Kostenrisiken verbunden sind, gehören diese Rechtsbereiche nicht zum Standardumfang einer privaten Rechtsschutzversicherung.

Viele Anbieter haben ihre Leistungen im Familienrechtsschutz daher stark eingeschränkt. Oft übernehmen sie nur die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung. In den letzten Jahren haben einige Versicherer ihr Angebot jedoch erweitert und spezielle Bausteine für Sorgerecht, Unterhalt, Scheidungsrecht oder Erbrecht eingeführt. Diese Zusatzleistungen sind in der Regel nur in den Premiumtarifen einer Privatrechtsschutzversicherung enthalten.

Der Familienrechtsschutz unterliegt besonderen Konditionen, die vom regulären Versicherungsschutz abweichen:

  • Manche Versicherer übernehmen nur die Kosten für eine Beratung, nicht jedoch die Gerichtskosten.
  • Nur wenige Anbieter decken auch Gerichtsverfahren ab – und wenn, dann oft nur bis zu einer festgelegten Obergrenze.
  • Die Deckungssummen variieren stark: Manche Versicherer beschränken die Kostenübernahme auf maximal 1.000 Euro, während andere bis zu 30.000 Euro pro Fall übernehmen, etwa die Arag.
  • In der Regel gilt eine Wartezeit von 12 Monaten – der Vertrag muss also ein Jahr bestehen, bevor Sie die Leistungen zu Sorgerecht & Co. in Anspruch nehmen können.

Streitgründe

Unterhaltsklagen beziehen sich nicht immer nur auf die Folgen einer Scheidung. Mögliche Anlässe können sein:

  • Ein Elternteil fordert vom anderen einen höheren eigenen Unterhalt oder Kindesunterhalt und der Zahlungspflichtige weigert sich.
  • Eine Unterhaltszahlung wird seitens der Mutter an einen möglichen Vater geltend gemacht.
  • Ein Kind fordert von den Eltern Unterhalt für eine Ausbildung, obwohl strittig ist, ob die Eltern dafür noch zahlungspflichtig sind.
  • Kinder sind für die Eltern bei Unterbringung in einem Pflegeheim unterhaltspflichtig und das Sozialamt fordert die Kosten dafür ein.

Bei einer Scheidung entstehen oft Konflikte um die Frage, wer sich künftig um die gemeinsamen Kinder kümmert. Dabei geht es vor allem um zwei wichtige Aspekte:

  1. Das Sorgerecht: Es regelt, wer grundsätzlich für das Kind verantwortlich ist und wichtige Entscheidungen treffen darf.
  2. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht: Dieses legt fest, bei welchem Elternteil das Kind hauptsächlich leben wird.

Rechtsschutz für die Familie ist nicht gleich Familienrechtsschutz

Ein Rechtsschutz für die Familie (auch Familientarif genannt) sichert Sie und Ihre im Haushalt lebenden Familienmitglieder ab. Doch Achtung: Viele dieser Tarife schließen familienrechtliche Streitigkeiten, wie etwa Sorgerechtskonflikte, ausdrücklich aus.

Der Familienrechtsschutz hingegen bezieht sich auf spezielle Zusatzleistungen, die familienrechtliche Angelegenheiten wie Sorgerecht, Unterhalt oder Scheidung abdecken. Diese Leistungen sind nicht automatisch in einem Familientarif enthalten – selbst dann nicht, wenn dieser die gesamte Familie schützt.

Achten Sie daher beim Tarifvergleich genau auf die Details, um einen Rechtsschutz zu finden, der Ihren Bedürfnissen entspricht.

Warum ist eine Rechtsschutzversicherung für Sorgerecht und Unterhalt sinnvoll?

AdobeStock_229964458_Paar-mit-Dokumenten-vor-LaptopUnterhaltsansprüche und Sorgerechtsregelungen müssen oft gerichtlich geklärt oder durchgesetzt werden. Diese familiären Streitigkeiten sind häufig langwierig und mit hohen Streitwerten verbunden, was zu erheblichen Gerichtskosten führen kann. Ohne Rechtsschutz scheuen manche Personen davor zurück, ihre Ansprüche mit anwaltlicher Hilfe einzufordern. Eine Rechtsschutzversicherung bietet einen Schutz vor der finanziellen Belastung und stärkt das Selbstbewusstsein für das Durchsetzen der eigenen Rechte.

Besonders sinnvoll ist ein solcher Rechtsschutz für:

  • Alleinerziehende Elternteile
  • Unterhaltspflichtige Personen
  • Gutverdienende Kinder von pflegebedürftigen Eltern mit geringem Einkommen
  • Ehepaare mit unterschiedlichem Einkommen für den Fall einer Trennung

Was leistet ein Rechtsschutz für Sorgerecht und Unterhalt?

Bei einem Rechtsschutztarif, der Unterhalt und Sorgerecht umfasst, übernimmt der Versicherer die Kosten für:

  • die juristische Beratung
  • die anwaltliche Vertretung und Gericht (optional)

Die Deckungssumme schwankt je nach Tarif und Anbieter zwischen 1.000 Euro und 30.000 Euro je Versicherungsfall.

Die Beratungsleistung bei Sorgerecht und Unterhalt

Bei der Beratungsleistung sind viele Versicherer sehr kulant. Die weitergehende Beratungsleistung sieht in der Regel auch ein Mediationsverfahren vor. Bei diesem außergerichtlichen Verfahren versucht ein Mediator, die Parteien zu einem Konsens zu bewegen.

Darum lohnt sich der Tarifvergleich

Grundsätzlich sind Sorgerecht und Unterhalt sehr sensible Punkte in der Rechtsschutzversicherung. Wer sich in diesen Bereichen absichern möchte, sollte die Tarifdetails genau prüfen, denn die Leistungen der Anbieter unterscheiden sich teils erheblich. Mit dem Verivox-Tarifrechner können Sie ganz einfach die passenden Tarife finden: Nutzen Sie die Filtereinstellungen, um sich gezielt Rechtsschutz für Unterhaltsfragen anzeigen zu lassen.

Jetzt Tarife vergleichen

Was zahlt die Versicherung nicht?

  • Bereits laufende oder innerhalb der Wartezeit begonnene Fälle – Die Wartezeit für die Leistungsbausteine beträgt in der Regel 12 Monate.
  • Nicht versicherte familienrechtliche Streitigkeiten – Dazu gehören beispielsweise Scheidungen oder Erbstreitigkeiten, sofern sie nicht im Vertrag eingeschlossen sind.
  • Kosten, die die Versicherungssumme überschreiten – Der Schutz gilt nur bis zur vereinbarten Deckungsgrenze.
  • Verfahren vor ausländischen Gerichten – Rechtsschutz besteht in der Regel nur für Verfahren innerhalb des vereinbarten Geltungsbereichs.

Was kostet ein Prozess bei Sorgerecht oder Unterhalt?

AdobeStock_296122078_GerichtDie Anwalts- und Gerichtskosten orientieren sich grundsätzlich am Streitwert. Da es sich beim Sorgerecht nicht um eine finanzielle Forderung handelt, wird der Streitwert vom Gericht bestimmt – unter Berücksichtigung des Umfangs des Verfahrens und der finanziellen Verhältnisse der Beteiligten. Paragraf 43 des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) legt jedoch eine gesetzliche Untergrenze von 3.000 Euro für Ehesachen fest. Bei Rechtsstreitigkeiten rund um das Sorge- und Umgangsrecht liegt der Streitwert bei 4.000 Euro (§ 45 FamGKG). In der Praxis bedeutet das: Der Streitwert kann höher ausfallen. Auf dieser Grundlage belaufen sich die Kosten für Gericht und Anwalt auf etwa 900 bis 1.100 Euro.

Die Kosten für einen Unterhaltsprozess basieren auf der jährlichen Summe, die zu entrichten ist. Beträgt der monatliche Unterhalt 500 Euro, ergibt sich ein Streitwert von 6.000 Euro.

Daraus ergeben sich folgende Kosten:

  • Anwaltskosten: etwa 900 Euro (nur gerichtliche Tätigkeit)
  • Kosten für den gegnerischen Anwalt: rund 1.200 Euro
  • Gerichtskosten, Dokumentengebühren, Mehrwertsteuer: etwa 560 Euro
  • Gesamtkosten: 2.660 Euro

Höherer Streitwert bei Sorgerechtsprozessen

Noch 2025 wird voraussichtlich der gesetzliche Streitwert bei Sorgerechtsstretigkeiten von 4.000 auf 5.000 Euro angehoben. Grund dafür ist das sogenannte Kostenrechtsänderungsgesetz. Dadurch steigen auch die Kosten für Anwalt, Gericht und Sachverständige an. Tipp: Mit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie finanziell abgesichert und schützen sich vor unerwartet hohen Anwalts- und Gerichtskosten.

Rechtsschutzversicherung für Sorgerecht und Unterhalt vergleichen - So funktioniert es:

Mit dem Verivox Online-Rechner finden Sie schnell und unkompliziert den passenden Versicherungstarif. In nur drei Schritten gelangen Sie zu dem für Sie besten Tarif:

  1. Geben Sie Ihren beruflichen Status und Ihr Alter ein, um den Vergleich zu starten.
  2. Wählen Sie die gewünschten Versicherungsleistungen und ergänzen Sie einige persönliche Details.
  3. Tragen Sie noch die Angaben zu Vorversicherung und Schadensfreiheit ein – das kann den Preis beeinflussen. Dann erhalten Sie eine Übersicht der für Sie idealen Tarife.

Jetzt vergleichen

Häufig gestellte Fragen

Die Kosten eines Sorgerechtsstreits hängen von mehreren Faktoren ab, darunter der Streitwert, die Verfahrensdauer und die Anwaltskosten. Gesetzlich ist ein Streitwert von 4.000 Euro festgelegt. Bei diesem Betrag liegen die Anwalts- und Gerichtskosten gemäß den gesetzlichen Vorgaben bei etwas mehr als 1.000 Euro.

Allerdings ist dies nur eine grobe Orientierung. Die tatsächlichen Kosten können deutlich höher ausfallen, insbesondere wenn Gutachten erforderlich sind oder sich das Verfahren über mehrere Instanzen zieht.

Bei Kindesunterhaltsverfahren am Familiengericht gilt laut § 81 FamFG:

  1. Das Gericht entscheidet über die Kostenverteilung nach eigenem Ermessen.
  2. Bei einer einvernehmlichen Einigung werden die Gerichtskosten oft zwischen den Parteien aufgeteilt.
  3. Im Rahmen einer Scheidung: Bei einvernehmlicher Scheidung werden Gerichtskosten meist geteilt.

Das Gericht berücksichtigt dabei häufig die wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten.

Ja, sofern der Rechtsschutz für Unterhaltsstreitigkeiten im Vertrag enthalten ist. Einige Tarife bieten Unterstützung, um unberechtigte oder überhöhte Unterhaltsforderungen abzuwehren. Allerdings übernehmen die meisten Versicherungen in Unterhaltssachen nur eine anwaltliche Erstberatung, während eine vollständige Kostenübernahme für Gerichtsverfahren nur in speziellen Premium-Tarifen oder mit Zusatzbausteinen möglich ist. Zudem gelten häufig Wartezeiten von bis zu 12 Monaten.

In bestimmten Tarifen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine anwaltliche Beratung, um Unterhaltsansprüche prüfen und durchsetzen zu lassen. Einige Anbieter zahlen auch für ein gerichtliches Verfahren, allerdings oft mit einer begrenzten Deckungssumme (maximal 30.000 Euro). Da Unterhaltsstreitigkeiten nicht in allen Rechtsschutzpolicen enthalten sind, sollten Sie bei Vertragsabschluss genau auf die Tarifbedingungen achten.

Die Unterhaltspflicht entfällt, wenn Ihr volljähriges Kind finanziell selbstständig ist, zum Beispiel nach abgeschlossener Ausbildung. Auch bei minderjährigen Kindern kann die Pflicht entfallen, wenn das Kind über ausreichende eigene Einkünfte verfügt, etwa durch eine Ausbildung mit angemessener Vergütung. Heiratet Ihr Kind, ist der Ehepartner vorrangig unterhaltspflichtig. Falls dieser nicht leistungsfähig ist, kann in Ausnahmefällen eine Unterhaltspflicht der Eltern bestehen (§ 1601 BGB).

Der Kindesunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle deckt den Grundbedarf eines Kindes (Unterkunft, Verpflegung, Kleidung).

Darüber hinaus kann Mehrbedarf entstehen. Dies sind regelmäßige, längerfristige Kosten, die nicht im Grundbedarf enthalten sind, wie:

  • Nachhilfeunterricht
  • Beiträge zur privaten Krankenversicherung des Kindes
  • Schulgeld für eine Privatschule

Wichtig: Der Mehrbedarf muss von beiden Elternteilen gemeinsam getragen werden und fällt zusätzlich zum regulären Kindesunterhalt an.

Beim gemeinsamen Sorgerecht hat der Vater dieselben Rechte wie die Mutter. Wichtige Entscheidungen – etwa zu Bildung, Gesundheit, Wohnort oder religiöser Erziehung – müssen gemeinsam getroffen werden. Im Alltag kann jeder Elternteil in seiner Betreuungszeit eigenständig entscheiden.

Auch nach einer Trennung bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen, es sei denn, ein Gericht entscheidet anders. Zudem hat der Vater ein Informations- und Umgangsrecht.

Weitere interessante Artikel

Themenseite Freispruch

Familienrechtsschutz vergleichen

Finden Sie die richtige Familienrechtsschutzversicherung für Sie und Ihre Familie.

Familienrechtsschutz vergleichen

Unterhalt

Unterhalt: Voraussetzungen und Regelungen zur Unterhaltspflicht

Es gibt zahlreiche Situationen, in denen für eine Person die Verpflichtung besteht, Unterhalt beziehungsweise Alimente zu zahlen. Hinter Unterhaltszahlungen steckt prinzipiell die Idee, dass die Mitglieder eine Familie gegenseitig füreinander einstehen. Erfahren Sie mehr zum Thema.

Unterhalt: Voraussetzungen und Regelungen zur Unterhaltspflicht

Gerichtskosten

Keine Angst vor hohen Gerichtskosten

Wer sein Recht vor Gericht verfolgen will, muss mit erheblichen Verfahrenskosten rechnen. Die Prozesskosten setzen sich aus den Gerichtskosten und den Anwaltskosten (außergerichtlichen Kosten) zusammen. Zu den Gerichtskosten zählen die Gebühren für die Gerichtstätigkeit und die gerichtlichen Auslagen.

Keine Angst vor hohen Gerichtskosten

06221 777 00 50

06221 777 00 50

Montag - Freitag 9:00 - 17:00 Uhr