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Rechtsschutz für Sorgerecht und Unterhalt - sichern Sie sich ab

Sorgerecht und Unterhalt sind keine grundsätzlich versicherten Risiken bei der Rechtsschutzversicherung. Die Kostenübernahme variiert sehr stark von Versicherer zu Versicherer. Diese unterscheiden zwischen kostenloser Erstberatung, begleitender Beratung bis hin zur Kostenübernahme bei gerichtlicher Auseinandersetzung. Unter den Oberbegriff Unterhalt fällt auch die mögliche Forderung des Sozialamtes bei der Kostenübernahme für Heimunterbringung der Eltern. Mit Hilfe des kostenlosen Tarifvergleichs von VERIVOX finden Sie genau die passende Rechtsschutzversicherung für Ihre Absicherung.

Inhalt dieser Seite
  1. Rechtsschutz-Vergleich: So geht's
  2. Familiärer Streit: Standardleistung?
  3. Achtung: Spezialfall Unterhalt
  4. Was kostet ein Prozess bei Sorgerecht oder Unterhalt?
  5. Häufig gestellte Fragen
  6. Weitere interessante Artikel
  7. Das ist Verivox

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Mit dem Verivox Online-Rechner können Sie verschiedene Versicherungstarife in Hinblick auf Preis und Leistung ganz einfach vergleichen. Die folgenden 3 Schritte führen Sie zu dem für Sie besten Tarif:

  1. Mit der Eingabe Ihrer aktuellen Tätigkeit und Ihrem Alter starten Sie in den Vergleich.
  2. Nun folgen die Angaben zu den Bereichen, die Sie gerne versichern möchten sowie weitere Angaben zu Ihrer Person.
  3. Nachdem Sie einige wenige Angaben zu möglichen Rabatten gemacht haben, gelangen Sie zu Ihren Angeboten. Finden Sie hier den für Sie passenden und günstigsten Tarif.

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Familiäre Auseinandersetzungen keine Standardleistung

Einige Versicherer haben in den letzten Jahren ihr Leistungsspektrum in Bezug auf familiäre Streitigkeiten wie Rechtsschutz für Sorgerecht und Unterhalt oder Scheidungsrechtsschutz und Erbrecht erweitert. Üblich war bis dahin nur die Kostenübernahme für eine anwaltliche Erstberatung. Alles Weitere, bis hin zu den Prozesskosten für die Scheidung und mögliche Unterhaltsklagen waren nicht versichert.

Inzwischen differenzieren die Gesellschaften stärker. Einige Anbieter sind dabei verblieben, nur die anwaltliche Erstberatung zu erstatten. Andere übernehmen zwar die Beratungskosten vollständig, aber nicht die Gerichtskosten. Eine kleine Gruppe von Versicherern ermöglicht jetzt auch eine Kostenübernahme, allerdings meist nur in den Premiumtarifen. Diese ist allerdings nicht an die Versicherungssumme gekoppelt, sondern beispielsweise auf 1.000 Euro für das Gerichtsverfahren maximiert.

Achtung: Spezialfall Unterhalt

Unterhaltsklagen beziehen sich nicht immer nur auf die Folge einer Scheidung. Mögliche Anlässe können sein:

  • Ein Elternteil fordert vom anderen einen höheren eigenen Unterhalt oder Kindesunterhalt und der Zahlungspflichtige weigert sich.
  • Eine Unterhaltszahlung wird seitens der Mutter an einen möglichen Vater geltend gemacht.
  • Ein Kind fordert von den Eltern Unterhalt für eine Ausbildung, obwohl strittig ist, ob die Eltern dafür noch zahlungspflichtig sind.
  • Kinder sind für die Eltern bei Unterbringung in einem Pflegeheim unterhaltspflichtig und das Sozialamt fordert die Kosten dafür ein.

Bietet der Versicherer einen gesonderten Zusatzbaustein für Unterhaltsauseinandersetzungen an, muss der Versicherungsnehmer jedoch mit einer deutlich längeren Wartezeit rechnen. Der Vertrag muss ein Jahr bestanden haben, bevor ein dann eintretender Versicherungsfall auch gedeckt ist.

Die Beratungsleistung bei Sorgerecht und Unterhalt

Bei der Beratungsleistung sind die Versicherer deutlich kulanter. Die weitergehende Beratungsleistung sieht in der Regel auch ein Mediationsverfahren vor. Bei diesem außergerichtlichen Verfahren versucht ein Mediator, die Parteien zu einem Konsens zu bewegen.

Grundsätzlich gilt jedoch, dass Sorgerecht und Unterhalt sehr sensible Punkte in der Rechtsschutzversicherung darstellen. Wer auf eine Absicherung dieser Risiken wert legt, muss im Rahmen des Versicherungsvergleiches sehr genau auf die Tarifdetails achten. Die Unterschiede zwischen den Anbietern gehen weit auseinander.

Was kostet ein Prozess bei Sorgerecht oder Unterhalt?

Die Anwalts- und Gerichtskosten orientieren sich grundsätzlich am Streitwert. Bei einem Sorgerechtsprozess kann kein Streitwert festgelegt werden, da es sich um keine materielle Grundlage handelt. Paragraf 43 des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen, kurz FamGKG, legt den Streitwert für das Sorgerecht mit 3.000 Euro fest. Die Kosten für Gericht und Anwalt summieren sich dafür auf rund 800 Euro.

Die Kosten für einen Unterhaltsprozess basieren auf der jährlichen Summe, die zu entrichten ist. Beträgt der monatliche Unterhalt 500 Euro, ergibt sich ein Streitwert von 6.000 Euro.

Die Anwaltskosten für beide Seiten betragen rund 1.700 Euro. Dazu kommen noch rund 750 Euro für unter anderem Gericht, Dokumentenkosten und Mehrwertsteuer. In der Summe belaufen sich die Kosten auf 2.450 Euro.

Hier geht es zum Vergleich

Häufig gestellte Fragen

Sie müssen keinen Unterhalt mehr für Ihr volljähriges Kind zahlen, wenn das Kind ausreichende Einkünfte hat, um sich selbst zu versorgen. Zudem kann die Unterhaltpflicht auch schon bei minderjährigen Kindern entfallen, wenn der betreuende Elternteil ein höheres Einkommen erzielt als Sie selbst.

Wenn Ihr Kind heiratet, wird sein Ehepartner unterhaltspflichtig. Ihre Unterhaltspflicht entfällt somit. Dies gilt ebenfalls, wenn Ihr Kind bei der Hochzeit noch minderjährig ist. Sollte der Ehegatte Ihres Kindes selbst nicht leistungsfähig sein, kann sich nach dem Verwandtenunterhaltsrecht dennoch eine Unterhaltspflicht für Sie ergeben.

Wenn ein Kind nach der Trennung der Eltern überwiegend bei einem Elternteil aufwächst, ist der andere zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet. Die Düsseldorfer Tabelle regelt den sogenannten Grundbedarf eines Kindes. Dazu zählen Unterkunft, Verpflegung und Kleidung. Die Düsseldorfer Tabelle definiert also, wie viel Kindesunterhalt der unterhaltspflichtige Elternteil an den Elternteil zahlen muss, der das Kind betreut. Dieser Kindesunterhalt deckt die grundlegenden Bedürfnisse eines Kindes finanziell ab.

Zudem können zusätzliche Kosten für ein Kind anfallen. Diese Kosten, die während eines längeren Zeitraums regelmäßig anfallen und in der Düsseldorfer Tabelle nicht aufgeführt sind, nennt man Mehrbedarf. Das können Kosten für Nachhilfeunterricht, die Krankenversicherung des Kindes oder eine Privatschule sein. Grundsätzlich müssen sich die Eltern diese Kosten teilen.

Verheiratete Eltern haben das geteilte Sorgerecht und sorgen gemeinsam für das Wohl Ihres Kindes. Das bedeutet, dass der Vater grundsätzlich dieselben Rechte hat wie die Kindesmutter. Alle wichtigen Entscheidungen werden gemeinsam getroffen. Dazu zählen beispielsweise die Auswahl und Anmeldung in Kita/Schule, größere medizinische Eingriffe, die religiöse Erziehung oder der Wohnort des Kindes.

Bei Scheidung oder Trennung bleiben diese Rechte bestehen, es sei denn, es wird gerichtlich anders darüber entschieden. Grundsätzlich hat jeder Elternteil ein Widerspruchsrecht. Bei allen Entscheidungen, die das Kindeswohl betreffen, muss das andere Elternteil die Chance erhalten, Widerspruch einzulegen.

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