Rechtsschutzversicherung bei Scheidung
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Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel lediglich die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung im Fall einer Scheidung. Die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten orientieren sich am Verfahrenswert, der wiederum auf dem Einkommen der Eheleute basiert. Die Kosten sind gesetzlich festgeschrieben und müssen vom Anwalt in dieser Höhe berechnet werden. Welche Kosten im Scheidungsfall aufkommen und wie Sie sich davor absichern können.
- Welche Kosten trägt die Rechtsschutzversicherung?
- Beratungsrechtsschutz Teil der Familienrechtsschutz
- Die Ausnahme beim Scheidungsrechtsschutz
- Was kostet eine Scheidung?
- Häufig gestellte Fragen
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Welche Kosten trägt die Rechtsschutzversicherung bei Scheidung?
Die Quote der Scheidungen ist seit dem Jahr 2005 im Betrachtungszeitraum 1960 bis 2018 mit 32,94 Prozent zwar rückläufig, aber es bleibt immerhin noch ein Drittel geschiedener Ehen.
Wer eine Scheidung erlebt hat, weiß, dass von 100 Prozent an Vermögen, das aufgeteilt wird, am Ende in der Summe weniger übrigbleibt. Anwälte und Gericht fordern ihren Tribut. Für die Betroffenen stellt sich die Frage, ob die Rechtsschutzversicherung bei einer Scheidung die Kosten trägt.
Beratungsrechtsschutz Teil der Familienrechtsschutz
Bis auf eine Ausnahme (Stand 2020) bieten die Rechtsschutzversicherer in Familienangelegenheiten nur eine Beratungsrechtsschutzversicherung an. Scheidungs- und Unterhaltsverfahren fallen unter Familienangelegenheiten. Dies gilt beispielsweise auch für Erbrecht. Das bedeutet, dass die Versicherer die Kosten für das Erstgespräch mit dem Anwalt übernehmen. Dies gilt auch für Unterhalts- und Sorgerechtsverfahren.
Gut zu wissen
Grundsätzlich muss jeder Ehepartner die Gerichts- und Anwaltskosten selbst tragen. Wer allerdings aus finanziellen Gründen dazu nicht in der Lage ist, kann staatliche Verfahrenskostenbeihilfe beantragen.
Die Ausnahme beim Scheidungsrechtsschutz
Nur ein Rechtsschutzversicherer bietet bislang eine echte Scheidungsrechtsschutzversicherung an. Diese versichert innerhalb der Familienversicherung beide Ehepartner gleichermaßen. Voraussetzung ist der Abschluss oder das Bestehen einer Privatrechtsschutzversicherung. In diese Police kann der Versicherungsnehmer auf Wunsch gegen eine Mehrprämie einen Scheidungsrechtsschutz einschließen.
Die Leistungen beziehen sich sowohl auf die Scheidung selbst als auch auf Verfahrenskosten für den Unterhalt. Die Versicherung für den Scheidungsrechtsschutz beträgt 30.000 Euro für Anwälte und Gericht pro Versicherungsfall. Allerdings ist dieser Baustein mit einer deutlich längeren Wartezeit als die klassischen Policen ausgestattet. Er kann frühestens drei Jahre nach Vertragsabschluss in Anspruch genommen werden.
Zusätzlich bietet das Unternehmen in diesem Rahmen auch Rechtsschutz für Unterhaltsverfahren an, die nicht mit einer Scheidung einhergehen. Dies kann beispielsweise bei einer außergerichtlichen Trennung der Ehepartner der Fall sein oder wenn Kinder Unterhaltsforderungen gerichtlich einklagen wollen. Die Deckungssumme beträgt in diesem Fall bis zu 50.000 Euro je Versicherungsfall. Die Wartezeit für den Unterhaltsrechtsschutz beläuft sich auf ein Jahr.
Was kostet eine Scheidung?
Die Kosten einer Scheidung orientieren sich am sogenannten Streitwert. Grundsätzlich besteht bei einer Scheidung Anwaltszwang vor Gericht. Die Kosten für die Anwälte lassen sich aber erheblich reduzieren, wenn die Scheidung einvernehmlich erfolgt. Reicht ein Anwalt bei Gericht die Scheidungsklage ein, erhebt das Gericht einen Kostenvorschuss. Die Scheidungsklage wird dem Ehepartner erst zugestellt, wenn diese Gebühr beglichen wurde.
Die Verfahrenskosten errechnen sich aus dem Gegenstandswert und sind in der Rechtsanwaltsgebührenordnung vorgegeben. Die gesetzlichen Mindestwerte für die Verfahrenskosten betragen
- Scheidung mindestens 3.000 Euro
- Versorgungsausgleich 1.000 Euro
- Kindschaftssachen 3.000 Euro
- Ehewohnungssachen 3.000 Euro
- Haushaltssachen 2.000 Euro.
Bezüglich des Unterhaltes gilt der Jahresbetrag des monatlichen Unterhalts.
Die genannten Beträge sind Mindestwerte. Grundsätzlich werden die dreifachen Nettoeinkommen der beiden Ehepartner addiert und als Verfahrenswert zugrunde gelegt. Verdient ein Ehepartner 2.000 Euro monatlich, der andere 3.000 Euro, läuft der Verfahrenswert bei 15.000 Euro aus.
Die Scheidungskosten belaufen sich in diesem Fall auf rund 4.500 Euro, wovon ca. 4.000 Euro auf die beiden Anwälte entfallen und 500 Euro Gerichtskosten entstehen.
Leider verlaufen Scheidungen selten einvernehmlich. Streitigkeiten um den Unterhalt oder die Aufteilung des Besitzstandes treiben die Kosten in die Höhe. Sinnvoller ist eindeutig eine klare Abstimmung der Noch-Ehepartner, kombiniert mit einer Scheidungsfolgevereinbarung. Diese Trennungsvereinbarung ist eine Art nachträglich geschlossener Ehevertrag.
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Häufig gestellte Fragen
Damit die Scheidungskosten so gering wie möglich gehalten werden, lohnt es sich, auf eine Mediation - statt eines langwierigen Gerichtsverfahrens - zurückzugreifen. Die Scheidung wird im Falle einer Mediation an einem Termin bestätigt, sodass die Anwalts- und Gerichtskosten gering bleiben.
Bei einem Ehevertrag handelt es sich um eine vertragliche Regelung, die bei einer Trennung greift. Dieser Vertrag beinhaltet zum Beispiel Unterhaltsforderungen oder die spätere Altersversorgung. Diese Vorsichtsmaßnahme ist besonders dann sinnvoll, wenn es zum Beispiel zwischen den Ehepartnern große Einkommensunterschiede gibt.
Bei einer Scheidung müssen verschiedene Versicherungen informiert werden, da oftmals Änderungen im Versicherungsstatus oder bei persönlichen Angaben anfallen. Dazu zählen im Regelfall die Wohngebäudeversicherung, die Hausratversicherung, die private Haftpflichtversicherung, die Kfz-Versicherung, die Rechtsschutzversicherung, die Unfallversicherung sowie die Risikolebensversicherung und die Krankenversicherung.
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