Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen: Geht das?
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Schließen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung rechtzeitig ab
Eine Rechtsschutzversicherung ist rückwirkend nur mit Leistungsbeschränkung möglich. Die Annahme erfolgt nur auf der Basis einer individuellen Risikoprüfung. Sinnvoller ist es, den Versicherungsschutz auch ohne konkretes Risiko proaktiv abzuschließen.
- Rechtsschutzversicherung rückwirkend?
- Rückwirkend versichern – ein zweischneidiges Angebot
- Lohnt sich ein rückwirkender Abschluss?
- Warum gibt es eine Wartezeit?
- Risikoprüfung
- Rechtsschutzversicherung rechtzeitig abschließen
- Unser Tipp
- Häufig gestellte Fragen
- Weitere interessante Artikel
Rechtsschutzversicherung rückwirkend? Die Regel ist die Wartezeit
Eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen zu können, wäre zu schön. Was bedeutet das? Der Versicherungsnehmer wartet, bis ein Schaden eingetreten ist, und versichert sich dann erst. Die Problematik dabei ist jedoch, dass das Versicherungsunternehmen auf die Prämienzahlungen angewiesen ist, die schadensfrei bleiben.
Rückwirkend versichern – ein zweischneidiges Angebot
Ein erster Versicherer in Deutschland bietet eine Police an, die auch Rechtsstreitigkeiten abdeckt, die in der Vergangenheit liegen. Wer jetzt denkt, dass er damit gegen die Kündigung des Vermieters oder die Abmahnung des Arbeitgebers vorgehen kann, irrt allerdings. Das Angebot beschränkt sich rein auf den Bereich Verkehrsrechtsschutz und Mietrechtsschutz. Und auch hier sind bei Weitem nicht alle Risiken abgedeckt. Der Versicherer übernimmt die Kosten nur im Fall eines Unfalls oder bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit. Anhängende Verfahren im Verwaltungsrecht oder bei einer anstehenden MPU sind nicht gedeckt.
Im Mietrechtsschutz sind nur Mieterhöhung, Eigenbedarfskündigung und Kautionsrückzahlung abgedeckt.
Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen: Lohnt sich das?
Grundsätzlich ist das natürlich möglich, aber es bringt, abgesehen von dem vorgestellten Beispiel, nichts. Die Wartezeiten betragen üblicherweise ab Antragstellung drei Monate. Ein Arbeitnehmer beantragt am 1. Juli eine Berufsrechtsschutzversicherung, erhält am 1. August die Kündigung des Arbeitgebers. Es besteht kein Versicherungsschutz. Der Grund liegt in der Wartezeit.
Warum gibt es eine Wartezeit?
Die Versicherer müssen sich und damit die Versichertengemeinschaft davor schützen, für bereits schwelende Rechtsstreitigkeiten aufkommen zu müssen. Andernfalls müsste eine Beitragskalkulation greifen, die für die Verbraucher nicht mehr finanzierbar ist.
Gilt die Wartezeit grundsätzlich?
Es gibt durchaus die Situation, dass die Wartezeit entfällt. Dies ist der Fall, wenn der Versicherungsnehmer einen bestehenden Vertrag kündigt und zu einer anderen Gesellschaft wechselt. Die Wartezeit ist hinfällig, wenn sich der neue Vertrag nahtlos an den alten anschließt. In diesem Fall ist der neue Versicherer bei einem Streitfall leistungsfrei, da die Deckung noch über den vorherigen Vertrag gegeben ist.
Rückwirkender Abschluss einer Rechtsschutzversicherung: Risikoprüfung
Der oben beschriebene Versicherungsschutz erfolgt selektiv. Wer online eine rückwirkende Rechtsschutzversicherung beantragt, wird vom Versicherer kontaktiert. Hintergrund ist die Risikoprüfung. Geht es um einen Strafzettel über 50 Euro, wird der Vertrag vermutlich angenommen. Spielt sich der Streitwert jedoch im vierstelligen Bereich ab, ist die Ablehnung vorprogrammiert.
Um bei dem Beispiel Verkehrsrechtsschutz zu bleiben. Der Beitrag für eine Familie mit einem Auto beläuft sich auf 245 Euro im Jahr. Greift der Versicherungsnehmer nicht auf einen Anwalt aus dem Netzwerk des Versicherers zurück, kommen im Streitfall noch 150 Euro Selbstbeteiligung dazu.
Wer außerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit 20 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit geblitzt wird, zahlt 60 Euro Bußgeld. Bei 50 km/h sind es 160 Euro und es kommt ein Monat Fahrverbot dazu. Bei freier Anwaltswahl stehen dem fast 400 Euro an Aufwand für die Versicherung gegenüber.
Rechtsschutzversicherung rechtzeitig abschließen
Niemand kommt auf den Gedanken, eine Hausratversicherung abzuschließen, weil und nachdem eingebrochen wurde. Jeder weiß, dass in diesem Fall kein Versicherungsschutz besteht. Das Prinzip einer Versicherung basiert darauf, mögliche, aber noch nicht vorhandene Risiken abzudecken. Bis zum Schadenseintritt „sammelt“ der Versicherer die Prämien, um aus diesem Topf dann regulieren zu können.
Unser Tipp
Wie mit der Hausratversicherung verhält es sich auch mit der Rechtsschutzversicherung. Da niemand wissen kann, ob es in der Zukunft Ärger mit dem Vermieter oder dem Arbeitgeber geben wird, macht es Sinn, proaktiv eine solche Police abzuschließen, wie bei allen anderen wichtigen Policen auch.
Immer wieder hört man den Satz „ich brauche keine Rechtsschutzversicherung, weil ich mich immer richtig verhalte. Wer mich verklagt, wird verlieren.“ Nun ist allgemein bekannt, dass Recht haben und Recht bekommen in der Justiz zwei unterschiedliche Sachverhalte sind. Häufig entscheidet der finanzielle Hintergrund, wer es sich leisten kann, noch eine Instanz weiter zu gehen. Eine Rechtsschutzversicherung schafft vor dem Gericht soziale Ebenbürtigkeit zwischen den Parteien.
Wer braucht eine Rechtsschutzversicherung?
Rechtsschutzversicherungen werden einzeln oder als Bausteinsystem angeboten. Die Verkehrsrechtsschutz und die Fahrerrechtsschutz sind ebenso als Einzelpolice erhältlich wie die Privatrechtsschutzversicherung. Die Privatrechtsschutz kann um die
- Wohnungsrechtsschutz für Mietwohnungen und selbst genutzte Eigentumswohnungen
- Vermieterrechtsschutz
- Klassische Mieterrechtsschutz
- Berufsrechtsschutz
ergänzt werden. Für Selbstständige greift im Bereich Berufsrechtsschutz eine andere Police, abhängig davon, ob es sich um Soloselbstständige oder Arbeitgeber handelt. Üblicherweise beinhaltet die Rechtsschutzversicherung für Selbstständige und Firmen auch die Belange, die in das Privatleben des Versicherungsnehmers hineinspielen.
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