Zugverspätung und Zugausfall: Ihre Rechte als Passagier
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Zugverspätungen und Ausfälle sind ärgerlich. Betroffene Passagiere können eine Entschädigung erhalten, deren Höhe sich nach der Dauer der Verspätung bemisst.
Das Wichtigste in Kürze
- Voraussetzung für den Anspruch auf Entschädigung ist eine Verspätung von mindestens einer Stunde.
- Wer am späten Abend unterwegs strandet und nicht mehr weiterreisen kann, darf auf Kosten der Bahn in einem Hotel übernachten.
- Inhaber von Monats- oder Jahreskarten erhalten pauschale Entschädigungen pro Verspätung.
- Einzureichen sind Anträge auf Entschädigung wegen Zugausfall oder Verspätung mit dem Fahrgastrechte-Formular.
Zugverspätung und Zugausfall: Wann habe ich Recht auf Entschädigung?
Wer mit dem Zug reist, kommt nicht immer pünktlich am Ziel an. Immer wieder haben die Deutsche Bahn und die anderen in Deutschland aktiven Schienenverkehrsbetriebe Probleme mit Zugverspätungen und Zugausfällen. Vor allem dann, wenn Zugreisende auf längeren Fahrten Umsteigezüge wegen Verspätung oder Ausfall verpassen, kann sich die Ankunft am Ziel gehörig verzögern. Immerhin: Bei längeren Verspätungen muss die Bahn die betroffenen Passagiere entschädigen.
Zeitlich gestaffeltes Entschädigungsmodell
Grundsätzlich gilt in Deutschland für Zugreisende ein zeitlich gestaffeltes Entschädigungsmodell:
- Wer mehr als eine Stunde nach der geplanten Ankunft sein Fahrtziel erreicht, darf 25 Prozent des Fahrtpreises für die Gesamtstrecke zurückfordern.
- Bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden muss die Bahn 50 Prozent des Fahrtpreises für die gesamte Strecke zurückerstatten.
Wenn Zugreisende auf der Strecke mehrere Züge benutzen, ist für die Rückerstattung die Verspätung bei der Ankunft am letzten Ziel maßgebend.
Was gilt bei Reiseabbruch?
Bei einer absehbaren Verspätung von mehr als 60 Minuten erhalten Zugreisende den kompletten Fahrpreis zurück, wenn sie vor der Abfahrt oder unterwegs ihre Fahrt abbrechen. Beim Abbruch unterwegs haben Passagiere überdies Anspruch auf Erstattung der Rückfahrtkosten zum Abfahrtsbahnhof.
Welche Verspätungsgründe gelten?
Der Anspruch auf Erstattung gilt unabhängig vom Grund der Verspätung. Zulässige Verspätungsgründe sind nicht nur vermeidbare Ursachen wie beispielsweise Pannen oder Signalstörungen. Auch höhere Gewalt etwa in Form von Streik oder Unwetter führt zu einem Erstattungsanspruch der Zugpassagiere, wenn die Verspätung mehr als eine Stunde beträgt.
Allerdings gilt aufgrund einer EU-weiten Neuregelung höhere Gewalt nur noch bis Ende 2022 als Erstattungsgrund. Ab 2023 sollten unabwendbare Ereignisse wie extreme Witterungsbedingungen oder Suizidhandlungen am Gleis kein Anlass für eine Entschädigung mehr sein.
Taxifahrt, Übernachtung und Co.: Welche Zusatzkosten muss die Bahn erstatten?
Nicht immer beschränken sich die Folgen einer Zugverspätung auf eine verzögerte Ankunft. Wenn Passagiere wegen der Verspätung den Anschlusszug verpassen und danach am gleichen Tag kein Zug mehr fährt, müssen sie unter Umständen eine unfreiwillige Übernachtung buchen oder ein Taxi nehmen.
Erstattung von Übernachtungskosten
Zunächst einmal muss das Bahnunternehmen bei Verspätungen für Ersatzverkehr sorgen, damit die Passagiere ihr Ziel noch am gleichen Tag erreichen. Wer aufgrund einer Verspätung abends am Bahnhof festsitzt und nicht mehr weiterkommt, darf auf Kosten der Bahn ein Hotel nehmen. Voraussetzung: Die Verspätung beträgt mindestens eine Stunde und die betroffene Person hat am gleichen Tag keine Möglichkeit mehr weiterzureisen.
Taxikosten
Kosten für ein Taxi bis zu einem Höchstbetrag von 80 Euro erstattet die Bahn nur, wenn eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Die Verspätung beträgt mindestens eine Stunde und die geplante Ankunft ist zwischen 0 und 5 Uhr nachts oder
- der letzte planmäßige Zug des Tages fällt aus und der Reisende kann sein Ziel bis 24 Uhr nicht erreichen.
Fernzug statt Nahverkehr
Wer mit einem Nahverkehrszug unterwegs ist, darf ohne Aufpreis in einen Fernverkehrszug umsteigen, wenn er das Ziel ansonsten mit mindestens 20 Minuten Verspätung erreichen würde. Betroffene müssen beim Umstieg ein gültiges Fernverkehrsticket lösen und bekommen dieses dann nachträglich erstattet.
Diese Regel gilt jedoch nur, wenn die ursprüngliche Strecke höchstens 50 Kilometer lang ist oder maximal eine Stunde dauert. Bei stark ermäßigten Fahrkarten – beispielsweise Länder-Gruppentickets – gibt es keine Erstattung des Fernzugtickets.
Wie ist die Rechtslage für Inhaber von Monatstickets?
Bei Inhabern von Monats- oder Jahreskarten stellt sich das Problem, dass es als Berechnungsbasis für die Rückerstattung keinen konkreten Fahrtpreis für die betreffende Fahrt gibt. Für sie gelten bei Verspätungen ab einer Stunde die folgenden Regelungen:
- Reisende im Nahverkehr erhalten pro Verspätung 1,50 Euro in der zweiten und 2,25 Euro in der ersten Klasse.
- Fahrgäste im Fernverkehr erhalten pro Verspätung 5 Euro in der zweiten und 7,50 Euro in der ersten Klasse.
- Inhaber einer Bahncard 100 erhalten 10 Euro in der zweiten und 15 Euro in der ersten Klasse.
- Die Obergrenze für Entschädigungen beträgt 25 Prozent des Wertes der jeweiligen Karte. Beträge von weniger als 4 Euro werden nicht ausgezahlt.
Zugverspätung und Zugausfall: Wie verhalte ich mich vor Ort?
Wenn Sie von einer Zugverspätung von mehr als 60 Minuten oder einem Zugausfall betroffen sind, sollten Sie einige Regeln beachten, damit die Erstattung reibungslos verläuft:
- Lassen Sie sich von Mitarbeitenden direkt vor Ort die Verspätung bzw. den Ausfall schriftlich bestätigen.
- Machen Sie gegebenenfalls als zusätzlichen Nachweis ein Foto von der Anzeigetafel, auf der die Zugnummer und die voraussichtliche Dauer der Verspätung erkennbar ist.
- Verwenden Sie für die Beantragung der Erstattung das Fahrgastrechte-Formular. Dieses erhalten Sie im Service-Center oder als PDF-Download auf der Internetseite der Deutschen Bahn.
- Handelt es sich um einen anderen Zugbetreiber, finden Sie das Fahrgastrechte-Formular auf der Internetseite des jeweiligen Unternehmens.
- Wenn Sie Ihr Ticket bei der Deutschen Bahn online gebucht haben, können Sie die Rückerstattung im DB-Navigator beantragen. Rufen Sie hierzu das Ticket auf, wählen Sie den Menüpunkt „Entschädigung beantragen“ und folgen Sie den weiteren Anweisungen.