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Rechtsschutzversicherung von der Steuer absetzen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Die Frage, ob man die Rechtsschutzversicherung von der Steuer absetzen kann, ist durchaus berechtigt. Der Gesetzgeber gibt im Bereich der Vorsorgeaufwendungen die Möglichkeit, Beiträge für bestimme Versicherungen steuerlich geltend zu machen. Die Auswahl der Verträge ist jedoch beschränkt. Sie wird durch den Vorsorgebegriff eingegrenzt. Wie sieht es mit der Rechtsschutzversicherung aus?

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der privaten Rechtsschutzversicherung sind nur die Berufsrechtsschutz- und die Rechtsschutzversicherung für Vermieter steuerlich absetzbar.
  • Die Erfassung in der Steuererklärung erfolgt unter der Position „Werbungskosten“.
  • Bei Versicherungspaketen muss der Versicherer bei Bedarf ausweisen, welcher Anteil des Beitrags auf welchen Baustein entfällt.
  • Die gewerbliche Rechtsschutzversicherung zählt zu den Betriebsausgaben und mindert den Gewinn direkt.

Rechtsschutzversicherung ist keine Vorsorgeaufwendung

Um kurz einen Überblick zu geben, welche Policen steuerlich absetzbar sind, hier die Liste:

Was fehlt, ist die Rechtsschutzversicherung. Grund ist, dass diese Police keinen echten Vorsorgecharakter wie beispielsweise eine Kranken- oder Rentenversicherung hat. Die Haftpflichtversicherung greift, da sie dazu dient, gegen hohe Regresszahlungen vorzusorgen.

Kann ich trotzdem eine Rechtsschutzversicherung von der Steuer absetzen?

Rechtsschutzversicherungen gliedern sich in unterschiedliche Bausteine. Dazu zählen

Aus diesen Bausteinen lassen sich zwei Positionen von der Steuer absetzen. Zum einen handelt es sich um die Berufsrechtsschutz, zum anderen um die Rechtsschutzversicherung für Vermieter. In beiden Fällen geht es nicht um den Vorsorgecharakter, sondern um Ausgaben in Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften, also um Werbungskosten.

Die Berufsrechtsschutz stellt keinen eigenen Vertrag dar, sondern ist immer Bestandteil der privaten Rechtsschutzversicherung. Vor diesem Hintergrund ist der Versicherungsnehmer gefordert, möglicherweise mit dem Versicherer Kontakt aufzunehmen.

In der Police findet sich in der Regel nur der Gesamtbeitrag, der zum Fälligkeitstermin abgebucht wird. Für die Steuererklärung benötigt der Versicherungsnehmer jedoch den Beitragsanteil, der auf die Berufsrechtsschutz entfällt.

Gleiches gilt für den Vermieterrechtsschutz. Auch hier ist nur der Beitragsanteil des Gesamtpaketes steuerlich abzugsfähig, der auf den Vermieterbaustein entfällt.

Zudem kann der Firmenrechtsschutz für Selbstständige ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden und das in voller Höhe. Dazu weiter unten mehr.

Wo gebe ich die Rechtsschutzversicherung in der Steuererklärung an?

In beiden Fällen handelt es sich um Werbungskosten. Folglich müssen sie dem jeweiligen Einkommenszweig zugeordnet werden. Der Beitrag für die Berufsrechtsschutzversicherung wird bei Arbeitnehmern in der Anlage AN bei Werbungskosten erfasst.

Die Vermieterrechtsschutz steht in direktem Zusammenhang mit Erträgen aus Vermietung und Verpachtung. Folglich ist der anteilige Beitrag in dem Formular V+V, Vermietung und Verpachtung, einzutragen.

Ein Tipp: Die meisten Unfallversicherungen bieten einen 24-Stundenschutz auch während der Arbeitszeit. Der Beitragsanteil, der auf die Arbeitszeit entfällt, kann auch als Werbungskosten geltend gemacht werden. Weist der Versicherer diesen Anteil nicht aus, akzeptieren die Finanzbehörden die hälftige Prämie.

Das Absetzen der Rechtsschutzversicherung lohnt sich in der Regel nur, wenn der Werbekostenpauschbetrag von 1.000 Euro überschritten wird. Für jeden Aufwand, der darüber liegt, benötigen Sie einen entsprechend Nachweis. So dann auch für die Rechtsschutzversicherung.

Warum sich die Berufsrechtsschutzversicherung lohnt

Die Arbeitswelt hat in den letzten 20 Jahren einen umfassenden Wandel erfahren. Arbeitnehmer, die ihr Berufsleben in dem Unternehmen beenden, in dem es begann, finden sich kaum noch. Firmenübernahmen und Kostendruck führen beispielsweise dazu, dass die Personaldecken ausgedünnt werden.

Wer einer Kündigung auf dem Rechtsweg entgegentreten möchte, benötigt häufig einen langen Atem und viel Geld. Eine Rechtsschutzversicherung sorgt dafür, dass Arbeitnehmer auf gleicher Augenhöhe stehen mit der Firma, die eine eigene Rechtsabteilung beschäftigt.

Wie kann man die gewerbliche Rechtsschutzversicherung absetzen?

Zunächst einmal handelt es sich bei den Beiträgen um Betriebsausgaben, welche in der Gewinn-und-Verlustrechnung erfasst werden. Der Kontenrahmen weist dafür ein eigenes Konto auf, Beiträge und Versicherungen. Die Beiträge mindern den Gewinn direkt.

Allerdings kommt es bei den absetzbaren Beiträgen auch wiederum darauf an, ob es sich um eine ausschließliche Geschäftsversicherung handelt, oder um eine Mischpolice, die auch den privaten Sektor des Unternehmers abdeckt. Dies ist häufig der Fall, wenn es sich um Soloselbstständige oder Kleinunternehmen handelt.

Bei diesem Konstrukt muss sich der Versicherungsnehmer auch von der Gesellschaft aufschlüsseln lassen, welcher Beitragsanteil auf die Firma und welcher auf den privaten Haushalt entfällt.

Was zählt zu der gewerblichen Rechtsschutzversicherung?

Der Rechtsschutz für ein Unternehmen weicht von den Verträgen für private Haushalte in einigen Positionen ab. Versicherbar ist der Rechtsschutz für

  • Die Firma als solches
  • Gewerbeimmobilien
  • Die Tätigkeit als Arbeitgeber
  • Firmenfahrzeuge
  • Internetrechtsschutz

Einige Versicherer bieten in diesem Zusammenhang auch noch das Forderungsmanagement als Ergänzung an.