Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Patientenverfügung erstellen: So geht‘s

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Mit der Patientenverfügung bestimmen Sie, welche medizinischen Maßnahmen ergriffen werden sollen, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können, beispielsweise im Koma. Dies kann den Wunsch beinhalten, keine lebensverlängernden Maßnahmen zu ergreifen. Die Patientenverfügung wird sinnvollerweise häufig in Kombination mit einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung aufgesetzt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der Patientenverfügung können Personen die medizinische Vorgehensweise regeln, wenn sie aufgrund Erkrankung nicht mehr dazu in der Lage sind.
  • Die Patientenverfügung muss in Schriftform gehalten sein und die eigenhändige Unterschrift des Ausstellenden tragen.
  • Eine notarielle Beurkundung ist nicht notwendig.
  • Mediziner dürfen sich nicht über die in der Patientenverfügung gemachten Vorgaben des Patienten hinwegsetzen, auch wenn sie anderer Ansicht sind.

Welche Form gilt für die Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung muss in schriftlicher Form mit der eigenhändigen Unterschrift der betreffenden Person vorliegen. Die rein elektronische Variante ist nicht möglich. Für die Aufmachung sieht der Gesetzgeber keine Regularien vor. Eine Patientenverfügung kann frühestens mit 18 Jahren verfasst werden. Bestandteil der Patientenverfügung sind Aussagen zu:

  • den persönlichen Daten (vollständiger Name, Geburtsdatum, Anschrift)
  • der Beschreibung der Umstände, unter welchen die Patientenverfügung greifen soll (zum Beispiel im Endstadium einer unheilbaren Krankheit, Sterbephase)
  • den Angaben zu lebenserhaltenden Maßnahmen, Schmerzbehandlung, künstlicher Ernährung etc.
  • dem gewünschten Sterbeort und Sterbebegleitung
  • der Bereitschaft zur Organspende (ja oder nein?)
  • Schlussformel inkl. Datum und Unterschrift

Die Formulierungen für die betreffenden Abschnitte sind nicht jedem geläufig. Es finden sich entsprechende Textbausteine auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz. Vorgefertigte Dokumente, fertig zur Unterschrift, sind ebenfalls online erhältlich oder im Papierwarenhandel.

Allerdings darf man eines nicht vergessen. Die eigene Patientenverfügung stellt immer eine individuelle und sehr persönliche Sache dar. Es ist anzunehmen, dass der standardisierte Vordruck nicht unbedingt das eigene Wünschen zu 100 Prozent abdeckt. Bei der individuell aufgesetzten Patientenverfügung lassen sich die eigenen Wünsche in den Text integrieren. Die fertigen Vordrucke lassen oft genügend Freiräume zwischen den einzelnen Abschnitten, um zusätzliche Ergänzungen zu formulieren.

Muss die Patientenverfügung notariell beglaubigt werden?

Es steht jedem frei, die Patientenverfügung notariell beglaubigen zu lassen. Rechtlich zwingend ist dies jedoch nicht. Wichtig ist, dass alle anderen formalen Kriterien erfüllt werden. Die Beurkundung einer Patientenverfügung durch einen Notar kostet 165 Euro.

Muss ich eine Patientenverfügung besitzen?

Es bleibt jedem selbst überlassen, ob er eine Patientenverfügung aufsetzt oder nicht. Liegt keine Patientenverfügung vor und der Patient kann in kritischen Situationen nicht mehr selbst entscheiden, wie weiter verfahren werden soll, müssen die behandelnden Ärzte gemeinsam mit den Angehörigen eine Entscheidung finden. Liegt ein Angehöriger in dem Zustand, in dem eine Patientenverfügung greifen würde, im Krankenhaus, stellt dies für die Angehörigen schon eine massive Belastung dar. Müssen sie dann noch Entscheidungen treffen, die extremer Natur sind, verschlimmert es die emotionale Situation der Angehörigen noch. Dies lässt sich durch eine Patientenverfügung mit selbstbestimmter Entscheidung verhindern.

Welche Rolle spielt der Arzt bei der Patientenverfügung?

Die Rolle des Arztes lässt sich in zwei Phasen unterteilen. In der ersten Phase, der Erstellung der Patientenverfügung, steht er als Ansprechpartner zur Verfügung. Es kann sinnvoll sein, sich mit dem Hausarzt zu bestimmten Sachverhalten auszutauschen und auch im Zusammenhang mit bestimmten Krankheitsbildern individuelle Vorgaben zu machen.

Die zweite Phase tritt ein, wenn der Gesundheitszustand des Patienten die Vorgehensweise gemäß der Patientenverfügung notwendig macht. Dabei gilt, dass sich kein Arzt über die Vorgaben der Patientenverfügung hinwegsetzen darf. Wünscht der Patient, dass ab einem bestimmten Punkt die Geräte abgeschaltet werden soll, muss dies geschehen. Die Mediziner dürfen sich nicht über die Anweisungen aus der Patientenverfügung hinwegsetzen. Dies könnte eine Strafverfolgung aufgrund schwerer Körperverletzung nach sich ziehen.

Wo soll ich meine Patientenverfügung aufbewahren?

Die Angehörigen sollten darüber informiert sein, wo sich die Patientenverfügung befindet. Sie sollte außerdem leicht zugänglich sein, da beispielsweise nach einem schweren Unfall zeitnah Entscheidungen getroffen werden müssen.