Jagen ohne Jagdschein: Welche Strafen drohen?
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Jagen ohne Jagdschein ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Gleiches gilt im Übrigen auch für das Angeln. Der Erwerb des Jagdscheins geht mit einer theoretischen Prüfung und einer praktischen Prüfung einher. Nur wer im Besitz eines gültigen Jagdscheins ist, hat die Qualifikation zum Jäger oder Förster und darf Wild nachstellen und dieses auch erlegen. Der Jagdschein ist durch das Bundesjagdgesetz (BJagdG) zwingend vorgeschrieben. Dieses Gesetz regelt auch, mit welchen Strafen derjenige oder diejenige bei einem Verstoß zu rechnen hat.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Jagd ist in Deutschland ohne Jagdschein, also ohne entsprechende Ausbildung, grundsätzlich verboten.
- Das Bundesjagdgesetz sieht genau vor, welche Sachverhalte im Zusammenhang mit dem Jagen oder dem Erlegen eines Tieres eine Straftat darstellen.
- Das Bundesjagdgesetz regelt auch die Höhe der Bußgelder.
- Bei besonders schweren Vergehen drohen Haftstrafen von bis zu fünf Jahren.
Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Jagd
Neben dem Besitz eines Jagdscheins gibt es noch weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit es sich bei der Jagd um kein juristisches Vergehen handelt. Zum einen müssen Jäger und Förster die Schonzeiten einhalten, zu denen die Jagd untersagt ist. Folgende Schonzeiten gelten in Deutschland:
Wildart
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Schonzeit im Jahr
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Rehwild | Februar bis August |
Rotwild | Februar bis Juli |
Schwarzwild | Februar bis Juni |
Feldhase | Januar bis September |
Wildkaninchen | keine Schonzeit |
In Ausnahmesituationen kann die Schonzeit auch aufgehoben werden. Dies war beispielsweise in Hessen Mitte der 90er Jahre der Fall, als es beim Schwarzwild zu einer massiven Überpopulation kam und die Wildschweine in den Ortschaften eine Gefahr für die Anwohner darstellten.
Die zweite Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Jagd ist, dass diese nur auf dem eigenen Grund und Boden stattfinden darf. Eigener Grund und Boden bezieht sich natürlich auch auf das gepachtete Jagdrevier, für das der Jäger für die Dauer der Pacht die Verantwortung trägt.
Die Ausbildung für den Jagdschein vermittelt nicht nur das Wissen, wann ein Acht - oder Zehnender geschossen werden darf. Der Satz “jeder Jäger ist auch ein Heger” zeigt, dass es bei dem Erwerb des Jagdscheins auch darauf ankommt, den Lebensraum der Wildtiere entsprechend zu gestalten. Dazu zählt beispielsweise die Fütterung im Winter, aber auch das Abwenden von Weideschäden auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Jagd ohne Jagdschein reduziert den Jagdgedanken auf das reine Töten von Wild. Welche Strafen drohen, wenn eine Person ohne Jagdschein Wildtiere erlegt?
Die Bußgelder für Jagen ohne Jagdschein und Zuwiderhandlungen gegen das Bundesjagdgesetz
Das Bundesjagdgesetz unterscheidet beim Jagen ohne Jagdschein oder bei Vergehen, die trotz Jagdscheins im Zusammenhang mit der Jagd begangen werden, auch in Bezug auf die Bußgelder. Wer ohne gültigen Jagdschein bei der Jagd angetroffen wird, muss mit einer Geldbuße zwischen 500 Euro und 1.500 Euro rechnen. Verfügt der oder die Jagende über einen Jugendjagdschein und befindet sich nicht in Begleitung einer Person mit gültigem Jagdschein, wird mit einer Buße zwischen 100 Euro und 250 Euro belegt.
Nicht nur das Erlegen, auch das vorhergehende Jagen sind während der Schonzeit verboten. Bei einer Zuwiderhandlung sind Geldbußen zwischen 50 Euro und 500 Euro vorgesehen. Deutlich teurer wird es, wenn die Jagd ohne Erlaubnis auf fremdem Grund ausgeübt wird. Wer als Jäger in ein fremdes Revier eindringt, und seien es nur 50 Meter im Nachbarrevier, erwartet eine Geldbuße zwischen 100 Euro und 1.000 Euro.
Die Jagd mit der falschen Ausrüstung wird ebenso geahndet wie die Jagd ohne entsprechende Ausbildung. Je nach der Schwere des Vergehens droht eine Strafzahlung zwischen 100 Euro und 500 Euro.
Bei Verstößen gegen das Jagdgesetz droht auch Haftstrafe
Auch wenn das Jagen ohne Jagdschein oder das Jagen auf fremdem Grund ohne Erlaubnis als Wilderei gilt, unterscheidet der Gesetzgeber jedoch noch einmal zwischen einmaligem “Wildern” und regelmäßiger, möglichst noch gewerbsmäßiger Wilderei ohne Jagdschein. In diesem Fall droht den Tätern eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.
Wer ohne Jagdschein jagt und diesen Tatbestand mit anderen Gesetzesverstößen gegen das Jagdgesetz kombiniert, muss mit bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen.