Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Corona-Bußgeldkatalog: So teuer sind Verstöße

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Um die Corona-Pandemie einzudämmen, gibt es zahlreiche Vorschriften. Welche Bußen bei Verstößen drohen, regeln die Länder.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bußgeldkataloge auf Länderebene sind deutlich differenzierter als auf Bundesebene.
  • Es bestehen keine einheitlichen Bußgeldkataloge mit identischen Tatbeständen.
  • In zwei Fällen ist alternativ zu einem Bußgeld auch eine Haftstrafe möglich.
  • Rechtsgrundlagen für Bußgelder können bis auf Gemeindeebene definiert werden.

Corona: Verstöße werden teuer

Ein sehr lascher Umgang mit den Hygienevorgaben zu Beginn der Pandemie machte leider deutlich, dass Strafen nötig waren, um die Ausbreitung von Corona einzudämmen. Viele erinnern sich vielleicht noch an die Diskussionen vor Supermärkten, wenn Kunden die Maskenpflicht nicht akzeptieren wollten. Gleiches gilt für die deutlich dramatischeren Bilder von Demonstrationen, die sich gegen die Maskenpflicht und generellen Restriktionen richteten.

Infektionsschutzgesetz sieht auch Haftstrafen vor

Strafen und Bußen regeln die Paragrafen 73 bis 76 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

Für das vorsätzliche Verbreiten des Coronavirus stehen gemäß Paragraf 74 IfSG bis zu fünf Jahre Haft als Alternative zu einer Geldstrafe. Als vorsätzlich wird beispielsweise ein Verstoß gegen das Versammlungsverbot gewertet.

Paragraf 75 IfSG regelt die Beschäftigung von Mitarbeitern oder die eigene Berufstätigkeit. Während der Lockdowns war verschiedenen Berufsgruppen die Ausübung ihrer Tätigkeit, beispielsweise Friseure, verboten. Wer gegen diese Auflage verstieß, musste mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen.

Auszugsweise wollen wir hier weitere Regelungen aus dem Bußgeldkatalog vorstellen.

Verstoß
Sanktion
Ordnungswidrigkeit nach § 73 Absatz 2 IfSG: Verordnung zum Infektionsschutz missachtet bis zu 2.500 Euro
öffentliche Ansammlung von mehr Personen als erlaubt ab 200 Euro
wiederholter Verstoß gegen das Kontaktverbot ab 400 Euro
Verstoß gegen ein geltendes Besuchsverbot ab 200 Euro
Weiterbetrieb von Verkaufsstellen ab 2.500 Euro
wiederholter Weiterbetrieb von benannten Einrichtungen bis zu 25.000 Euro
Gebrauch eines gefälschten Impfpasses (§§ 279 StGB) Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe

Deutliche regionale Unterschiede

Die Corona-Bußgeldkataloge der einzelnen Länder sehen nicht nur unterschiedliche Bußgeldhöhen für identische Vergehen vor, sie kennen auch unterschiedliche Tatbestände. Für die Länder sind bei der Definition der Tatbestände nicht nur die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes maßgebend, sondern auch die Vorgaben, dies sich auf länderspezifischen Regelungen im Umgang mit dem Virus beziehen.

Für Berlin gilt beispielsweise der Bußgeldkatalog zur Ahndung von Verstößen im Bereich des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. In Baden-Württemberg gilt als Rechtsgrundlage der Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der CoronaVO (CoronaVO = CoronaVerordnung).

Die Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus können bis auf die kommunale Ebene heruntergebrochen werden. Der hessische Kreis Offenbach erlies als Rechtsgrundlage für die Umsetzung verschiedene “Allgemeinverfügung des Kreises Offenbach zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus im Landkreis Offenbach”.