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Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit: Was ist zu beachten?
Eine Rechtsschutzversicherung mit sofortiger Wirkung ist nicht der Regelfall. Je nach versichertem Rechtsbereich ist eine Karenzzeit von mehreren Monaten üblich. Es gibt sogar Rechtsschutzversicherungen, bei denen die Wartezeit einige Jahre beträgt. Allerdings ist es auch möglich, eine Versicherung mit einem sofortigen Rechtsschutz abzuschließen. Ausschlaggebend ist vor allem, welcher Bereich versichert werden soll und ob Sie zum ersten Mal eine Rechtsschutzversicherung abschließen.
- In nur 3 Schritten zum günstigen Rechtsschutz
- Leistungen der Versicherung
- Warum gibt es Wartezeiten?
- Reguläre Wartezeiten
- Versicherung ohne Wartezeit abschließen
- Rückwirkender Rechtsschutz
- Häufig gestellte Fragen
In nur 3 Schritten zum günstigen Rechtsschutz
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Geben Sie Ihr Alter und Ihre berufliche Tätigkeit im kostenlosen Tarifrechner ein.
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Wählen Sie Ihren gewünschten Versicherungsumfang und machen Sie weitere rabattrelevante Angaben, etwa zur gewünschten Höhe der Selbstbeteiligung.
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Vergleichen Sie die günstigsten Angebote verschiedener Versicherungsgesellschaften und schließen Sie Ihren Tarif bequem online ab.
Rechtsschutzversicherungen im Vergleich: So geht's
Legen Sie Wert darauf, eine Rechtsschutzversicherung, die sofort in Kraft tritt, abzuschließen, ist ein Vergleich verschiedener Anbieter und Tarife unumgänglich. Bei Verivox sind nur drei einfache Schritte nötig, um den für Sie optimalen Rechtsschutz ohne Wartezeit zu finden:
- Geben Sie Ihre aktuelle berufliche Tätigkeit sowie Ihr Alter im kostenlosen Online-Rechner an.
- Wählen Sie Ihren gewünschten Versicherungsumfang und machen Sie weitere rabattrelevante Angaben, etwa zur gewünschten Höhe der Selbstbeteiligung.
- Vergleichen Sie die günstigsten Angebote verschiedener Versicherungsgesellschaften. Ob die Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit verlangt, können Sie in den Tarifdetails einsehen. Haben Sie sich für ein Angebot entschieden, schließen Sie Ihren Tarif bequem online ab.
Leistungen der Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung greift nach Ablauf der Wartezeit bei abgesicherten Streitigkeiten vor Gericht. Der Versicherer übernimmt dabei zum Beispiel Kosten für den Anwalt, für Sachverständige und Zeugen sowie allgemeine Gerichtskosten. Sollten Sie den Fall verlieren, übernimmt der Rechtsschutz auch die Kosten für die Gegenseite. Die Rechtsschutzversicherung leistet dabei bis zur vereinbarten Deckungssumme. Gleiches gilt auch, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit abgeschlossen haben.
Versicherungsfall in der Wartezeit
Bei einem Rechtsstreit, der während der Karenzzeit beginnt, übernimmt eine Rechtsschutzversicherung keine Kosten. Auch dann nicht, wenn der Rechtsstreit erst nach Ende der Wartezeit vor Gericht kommt. Ausschlaggebend ist immer, ob der Anlass des Rechtsstreits aus der Karenzzeit oder sogar aus der Zeit vor dem Vertragsabschluss stammt. Daher ist eine Rechtsschutzversicherung immer als eine Vorsorgeversicherung für einen Fall, der noch nicht eingetreten ist und sich auch noch nicht abzeichnet, abzuschließen.
Warum gibt es Wartezeiten beim Rechtsschutz?
Die Wartezeit bei der Rechtsschutzversicherung stellt sicher, dass Versicherungsnehmer nicht erst eine Police unterschreiben, wenn sie sich bereits mitten in einem Rechtsstreit befinden oder kurz davor stehen. Versicherungen könnten dadurch keine Deckung garantieren und die Versicherungsbeiträge wären kaum bezahlbar. Aus diesem Grund haben die Rechtsschutzbereiche, bei denen eine gerichtliche Auseinandersetzung besonders hohen Kosten verursacht, die längsten Karenzzeiten. Einen Scheidungsrechtsschutz bieten viele Versicherer nicht an, denn durch eine Scheidung entstehen generell hohe Rechtskosten.
Reguläre Wartezeiten beim Rechtsschutz
Eine Rechtsschutzversicherung hat in vielen Fällen eine Wartezeit von drei Monaten. Diese kann allerdings je nach Versicherer variieren. Bei leistungsstarken Tarifen ist die Wartezeit oft kürzer als bei den Basistarifen. Für jeden Bereich des Rechtsschutzes lassen sich bestimmte Wartezeiten eingrenzen, mit denen üblicherweise zu rechnen ist:
- Im Arbeitsrechtsschutz gibt es zumeist eine dreimonatige Wartezeit.
- Beim Disziplinar- und Standesrechtsschutz, der auch zum Berufsrechtsschutz gezählt wird, gibt es keine Wartezeit.
- Beim Verkehrsrechtsschutz sind Tarife ohne Wartezeit häufig. In diesem Fall besteht unabhängig davon, ob es beispielsweise um eine Ordnungswidrigkeit oder um Schadenersatz geht, sofortiger Versicherungsschutz.
- Den Eigentums- und Mietrechtsschutz gibt es meist nicht ohne eine Wartezeit von drei Monaten.
- Der Privatrechtsschutz umfasst je nach gewähltem Tarif umfangreiche Leistungen. Für einige dieser Versicherungsbestandteile, zum Beispiel den Schadenersatzrechtsschutz, den Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechtsschutz oder auch den Internetrechtsschutz bei privater Internetnutzung, gibt es häufig keine oder nur eine Wartezeit von drei Monaten.
- Für den Rechtsschutz bei Unterhaltszahlungen beträgt die Wartezeit ein Jahr.
- Für den Eherechtsschutz gilt eine Wartezeit von bis zu drei Jahren.
Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit abschließen
Für Versicherte, die bereits eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben und lediglich den Versicherer wechseln, entfällt in den meisten Fällen die Wartezeit. Versicherungen gehen in diesem Fall davon aus, dass der Grund für den Abschluss einer Police nicht ein bevorstehender Rechtsstreit ist, sondern in den günstigeren Versicherungskonditionen liegt. Allerdings müssen Sie auch hier auf die Details der jeweiligen neuen Rechtsschutzversicherung achten: Sofort gültig ist sie häufig nur dann, wenn die Leistungen des neuen Vertrages denen des alten genau entsprechen.
Unser Tipp:
Falls eine Vorversicherung besteht, bieten manche Versicherer außerdem einen Rabatt. Wählen Sie im Verivox Online-Rechner bei den rabattrelevanten Angaben einfach aus, dass bereits eine Vorversicherung vorhanden ist.
Vorsorge-Rechtsschutz ohne Wartezeit
Manche Versicherer bieten ihren Kunden einen sogenannten Vorsorge-Rechtsschutz an. Damit lässt sich ein bestehender Versicherungsvertrag um zusätzliche Bausteine erweitern, ohne dass hierfür die sonst übliche Wartezeit nach dem Abschluss anfällt.
Haben Sie beispielsweise bereits eine private Rechtsschutzversicherung und möchten nun ergänzend den Berufsrechtsschutz in diesen Vertrag einschließen? Für den neu hinzukommenden Berufsrechtsschutz gibt es in diesem Fall keine Wartezeit. Das gilt allerdings nur, wenn zu diesem Zeitpunkt bereits die Wartezeit des Privatrechtsschutzes verstrichen ist.
Rückwirkender Rechtsschutz
Derzeit gibt es nur bei der ARAG die Möglichkeit, den Vertragsbeginn zurückzudatieren. Die Rechtsschutzversicherung gilt damit nicht nur ohne Wartezeit, sondern auch rückwirkend. Das ist allerdings nur bei den Angeboten „Verkehrsrechtsschutz Sofort“ und „Mietrechtsschutz Sofort“ der Fall. Diese beiden Tarife können nur direkt bei der ARAG abgeschlossen werden und sind nicht über Verivox erhältlich. Die Versicherung leistet auch, wenn das Schadenereignis schon vor dem Abschluss der Versicherung eingetreten ist.
Dass die Rechtsschutzversicherung ab sofort und auch rückwirkend gilt, hat seinen Preis: Die Mindestvertragslaufzeit für diese speziellen Policen liegt bei drei Jahren. Um das höhere Kostenrisiko abzudecken, sind auch die Versicherungsbeiträge teurer als bei den üblichen Rechtsschutzverträgen. Hinzu kommt, dass die ARAG Kunden für den Sofort-Rechtsschutz nur nach vorheriger Risikoprüfung versichert. Es kann also sein, dass ein Interessent vom Versicherer abgelehnt wird, wenn der Streitwert des aktuellen Schadenfalls besonders groß ist oder vor Gericht lediglich geringe Chancen auf Erfolg bestehen. Auch darf der potenzielle Kunde für den konkreten Schadenfall nicht bereits selbst einen Rechtsanwalt beauftragt haben.
Nur in Ausnahmefällen möglich
Der rückwirkende Sofortschutz greift nur in bestimmten Fällen. Für den Verkehrsrechtsschutz betrifft dies Ordnungswidrigkeiten, wie zum Beispiel eine bei Rot überfahrene Ampel, und Schadenersatzansprüche, die nach einem Verkehrsunfall auf Autofahrer zukommen können.
Beim Mietrechts-Sofortschutz sind Auseinandersetzungen rund um Nebenkosten und die Rückzahlung der Kaution abgedeckt, sowie Reparaturkosten und die Abwehr einer Mieterhöhung. Geht es um die Abwehr einer Eigenbedarfskündigung, bietet die ARAG hierfür den „Mietrechtsschutz Sofort Extra“ an. Für diesen Spezialtarif muss der Versicherungsnehmer allerdings besonders tief in die Tasche greifen.
Für wen lohnt sich der rückwirkende Versicherungsschutz?
Eine Rechtsschutzversicherung, die sofort greift, kann eine sinnvolle Option sein, wenn ein Rechtsstreit bereits absehbar ist und der Versicherungsnehmer die Kosten für einen Anwalt oder Vergleich nicht aus eigenen Mitteln aufzubringen vermag. Liegt noch kein Streitfall vor, ist der Abschluss einer rückwirkenden Verkehrs- oder Mietrechtsschutzversicherung wegen der höheren Kosten und der dreijährigen Vertragsbindung nicht zu empfehlen.
Interessenten sind hier mit einer herkömmlichen Rechtsschutzversicherung besser beraten. Sofort wirksam ist diese – je nach Rechtsgebiet – zwar in den meisten Fällen nicht, bietet aber deutlich günstigere Konditionen bei individuell wählbarem Leistungsumfang und Vertragslaufzeiten ab einem Jahr. Aus dem umfangreichen Angebot an Versicherern und Tarifen lässt sich mit Hilfe des Vergleichsrechners von Verivox einfach eine passende Rechtsschutzversicherung auswählen.
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Häufig gestellte Fragen
Die Wartezeit bezeichnet den Zeitraum zwischen dem Beginn des Vertrags und dem erstmalig möglichen Leisten der Versicherungsgesellschaft. Damit soll verhindert werden, dass Sie eine Rechtschutzversicherung abschließen, wenn sich bereits ein Streit vor Gericht anbahnt oder ein relevanter Konflikt bereits im Gange ist.
In der Regel dauern die Wartezeiten – je nach Rechtsgebiet – zwischen 3 und 36 Monaten. Anders verhält es sich beim Verkehrsrechtsschutz und beim privaten Rechtsschutz: Viele Policen werden hier ohne Wartezeit angeboten.
Viele Versicherer bieten eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung und Wartezeit an. Verzichten Sie auf die Selbstbeteiligung, müssen Sie keine Zuzahlung leisten, wenn die Versicherung einspringt. Solche Tarife sind allerdings prinzipiell teurer als Policen mit Selbstbeteiligung. Die Kosten des Tarifs lassen sich teilweise bereits bei einer geringfügigen Selbstbeteiligung deutlich senken. Auf den Versicherungsumfang wirkt sie sich jedoch nicht aus.
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