Urteil: Mieter müssen Mängel melden
Stand: 11.08.2021
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Mieterinnen und Mieter müssen Mängel in der Wohnung anzeigen. Denn nur dann haben Vermieterinnen und Vermieter auch die Möglichkeit, den Mangel zu beseitigen.
Wird ein Defekt nicht gemeldet und es entstehen Folgekosten, können diese deshalb nicht automatisch dem Vermieter angelastet werden. Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Hanau (Az.: 2 S 123/19), auf die die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) hinweist.
In dem verhandelten Fall ging es um erhebliche Nebenkostennachzahlungen. Ein defekter Spülkasten in der Wohnung hatte einen deutlich erhöhten Wasserverbrauch verursacht, der durch den Versorger abgerechnet wurde. Der Vermieter hatte diese Kosten in der Jahresabrechnung auf den Mieter umgelegt. Diese Abrechnung hatte das Amtsgericht in erster Instanz bestätigt, der Mieter legte jedoch Berufung ein und gab an, dass der vermehrte Wasserverbrauch für ihn weder sichtbar noch hörbar gewesen wäre. Somit hätte er den Vermieter gar nicht früher informieren können.
Das Urteil: Das Landgericht bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung. Es sei schlicht kaum vorstellbar, dass ein so massiver durch einen defekten Spülkasten verursachter Wasserverlust bei einem Mindestmaß an Aufmerksamkeit über mehrere Monate hinweg unerkannt bleibt. Denn auch ein häufig ortsabwesender Mieter muss seine Wohnung regelmäßig kontrollieren.