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Das Wichtigste in Kürze

  • Familientarife in der Rechtsschutzversicherung sichern alle Haushaltsmitglieder in vielen Rechtsbereichen ab.
  • Familienrechtliche Streitigkeiten wie Unterhalt, Sorgerecht und Scheidung sind im Standard-Privatrechtsschutz oft nur eingeschränkt versichert.
  • Viele Versicherer übernehmen lediglich die Kosten für eine Erstberatung, andere auch für eine Mediation. Daher sind Zusatzbausteine für Familienrecht notwendig.
  • Ein Tarifvergleich hilft, den passenden Rechtsschutz für Familie und/oder Familienrecht zu finden.

Inhalt dieser Seite
  1. Welche Absicherung ist die richtige?
  2. Was versteht man unter Familienrecht?
  3. Familienrecht als extra Baustein
  4. Privatrechtsschutz für Familen
  5. Familirenrechtsschutz vs. Rechtsschutz im Familientarif
  6. Familienrechtsschutz vergleichen
  7. Wartezeiten
  8. Kostenübernahme
  9. Voraussetzungen für Kostenübernahme
  10. Kosten für Familienrechtsschutz
  11. Kostenbeispiele
  12. Spartipps
  13. Häufig gestellte Fragen

Familienrechtsschutz: Welche Absicherung ist die richtige?

Der Begriff "Familienrechtsschutz" kann zweierlei bedeuten:

  1. Entweder eine Rechtsschutzversicherung für familienrechtliche Streitigkeiten wie Unterhaltsforderungen oder Sorgerechtsfragen
  2. oder einen Familientarif im Privatrechtsschutz, der zusätzlich weitere Bereiche wie Miet-, Verkehrs- oder Arbeitsrecht abdecken kann.

Hero & Bühne SmartHome SicherheitWährend ein Familientarif in der Rechtsschutzversicherung umfassenden Schutz im Alltag bietet, sind familienrechtliche Streitfälle meistens nur eingeschränkt mitversichert. Durch Premium- oder Zusatztarife können Sie den Privatrechtsschutz erweitern, sodass der Versicherer auch bei Fällen rund um Scheidung, Unterhalt oder Erbrecht leistet.

Welche Absicherung sinnvoll ist, hängt davon ab, welche Rechtsrisiken Sie versichern wollen. Wir erklären den Unterschied und welche Wartezeiten Sie beachten müssen.

Was versteht man unter Familienrecht?

Das Familienrecht ist im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Es ist ein Teil des Zivilrechts. Das BGB unterteilt das Familienrecht in drei Abschnitte:

  • Bürgerliche Ehe
  • Verwandtschaft
  • Vormundschaft, rechtliche Betreuung, Pflegschaft

Im Wesentlichen sind hier Regelungen über Ehe und Familie enthalten, die sich auf Streitigkeiten mit und innerhalb der Familie beziehen.

Hinweis: Das Erbrecht fällt im Bürgerlichen Gesetzbuch unter einen eigenen Bereich (Fünftes Buch des BGB). In der Rechtsschutzversicherung werden diese Konflikte dennoch durch den Familienrechtsschutz abgedeckt.

Welche Streitfälle gehören zum Rechtsschutz für Familienrecht?

Das Familienrecht beschäftigt sich mit Themen und Fragen rund um:

Warum Standardrechtsschutz Familienkonflikte oft ausschließt

QuotenvorrechtGerichtsprozesse zu diesen Themen können sehr lange dauern und lassen sich nur schwer finanziell kalkulieren. Bei Scheidungen und Erbschaften ergibt sich beispielsweise der Streitwert aus dem Güterstand oder dem vererbten Vermögen. Dies kann eine sehr hohe Summe sein, was für Versicherungen immense Kosten bedeutet.

Daher sind Rechtsstreits, die das Familienrecht betreffen, bei vielen Versicherern kein Bestandteil der Standard-Privatrechtsschutzversicherung.

Mittlerweile bieten einige Versicherer Zusatztarife für verschiedene Bereiche des Familienrechtsschutzes an. Oder die Premiumtarife des Privatrechtsschutzes beinhalten einen erweiterten Schutz für Unterhalt und Sorgerecht, Eherecht sowie Erbrecht

Familienrecht als Baustein in der Rechtsschutzversicherung

Wer sich familienrechtlich versichern möchte, kann bei wenigen Versicherern Zusatztarife für einzelne Bereiche des Familienrechts wählen. Dazu gehören beispielsweise die Arag, Roland-Versicherung und Advocard.

Vollständiger Rechtsschutz im Ehebereich

Bislang deckt nur die Arag-Rechtsschutzversicherung den Rechtsschutz in Eheangelegenheiten vollständig ab und übernimmt die Kosten für Rechtsanwalt und Gericht. Allerdings ist der Versicherungsschutz auf 30.000 Euro für beide Ehepartner zusammen gedeckelt. Daneben gibt es noch andere Versicherer, die die Kosten allerdings bis zu einer wesentlich geringeren Summe übernehmen. Die Wartezeit beträgt drei Jahre.

Unterhaltsrechtsschutz

Absicherungen zu Sorgerecht, Unterhaltspflicht und Unterhaltszahlungen sind in Standardtarifen nicht enthalten. Derzeit lässt sich dieser Bereich nur bei wenigen Versicherern als Zusatzbaustein mit einer Kostendeckelung von 30.000 Euro und mit einer Wartezeit von einem Jahr zusätzlich zum Privatrechtsschutz für Familien versichern.

Erbrecht

Da die Kosten für Erbstreitigkeiten schwer kalkulierbar sind, ist Erbrechtsschutz oft nicht Teil der Privatrechtsschutzversicherung. Zudem können sich die Prozesse über einige Jahre erstrecken. Zurzeit bieten nur wenige Anbieter einen Schutz beim Erbrecht innerhalb der Privatrechtsschutzversicherung an. Voraussetzung für den Abschluss ist jedoch, dass der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist – der Erblasser also noch lebt – und der Rechtsstreit um das Erbe noch nicht abzusehen ist.

Wichtig: Die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter.

Für wen ist eine Familienrechtsschutzversicherung sinnvoll?

Ein spezieller Familienrechtsschutz kann besonders wichtig sein für:

  • Alleinerziehende, die bei Sorgerechts- oder Unterhaltsfragen rechtliche Unterstützung benötigen.
  • Unterhaltspflichtige Elternteile, die ihre Ansprüche oder Verpflichtungen klären müssen.
  • Gutverdienende Kinder pflegebedürftiger Eltern, um sich gegen ungerechte Forderungen des Sozialamtes abzusichern.
  • Verheiratete und eingetragene Lebenspartner, um rechtliche Fragen rund um Unterhalt oder eine Trennung frühzeitig zu regeln.
  • Personen mit hohem Erbanspruch, die sich vor Streitigkeiten um Nachlässe schützen wollen.

Privatrechtsschutz für Familien – auch eine Art Familienrechtsschutz

Wer eine Rechtsschutzversicherung für sich, seinen Ehe- oder Lebenspartner und seine Kinder abschließen möchte, kann einen Familientarif nutzen. So sind nicht nur Sie als Versicherungsnehmer, sondern auch die Familienmitglieder bei juristischen Auseinandersetzungen vor den finanziellen Folgen durch hohe Anwalts- und Gerichtskosten geschützt und können ihr Recht wahrnehmen und durchsetzen.

Wer ist versichert?

Der Familientarif umfasst in der Regel alle Mitglieder, die in einer Hausgemeinschaft zusammenleben. Dazu können gehören:

  • Ehe- und Lebenspartner
  • eigene unverheiratete Kinder
  • Enkel-, Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder, für die das Sorgerecht besteht
  • Großeltern, wenn diese nicht mehr berufstätig sind
  • Schwägerin und/oder Schwager

Kinder sind im Familientarif so lange mitversichert, bis sie heiraten, einer beruflichen Beschäftigung nachgehen und/oder das 25. Lebensjahr erreicht haben. Einige Komfort- und Premiumtarife schließen zusätzlich alle verwandten und verschwägerten Personen ein, solange sie in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Dazu zählen auch die Großeltern, vorausgesetzt diese sind nicht mehr berufstätig oder für sie besteht eine Betreuungspflicht.

Was wird versichert?

Eine Rechtsschutzversicherung für das Privatrecht deckt die gängigsten Streitigkeiten im privaten Leben ab, sowohl zwischen Mitbürgern als auch mit Ämtern, Organisationen oder Verwaltungen. Dazu gehören die folgenden juristischen Bereiche:

  • Sachen- und Vertragsrecht
  • Steuer-, Sozial- und Verwaltungsrecht
  • Strafrecht
  • Opferrechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • teilweise der erweiterte Strafrechtsschutz

So unterstützt eine Privatrechtsschutzversicherung für Familien juristisch und finanziell beispielsweise bei Streitigkeiten und Klagen um einen Kita- oder Studienplatz, der Rückerstattung einer stornierten Urlaubsreise oder der Durchsetzung von Kindergeldansprüchen beim Amt. Auch bei der Erstellung von Betreuungs- und Vorsorgeverfügungen kann die Versicherung helfen. Wer eine Patientenverfügung oder ein Testament aufsetzen möchte, kann die Erstberatung über die Versicherung abrechnen.

Für die oben genannten Rechtsbereiche übernimmt die Privatrechtsschutzversicherung sowohl die Kosten für außergerichtliche Einigungen – meist auch für Widerspruchsverfahren –, als auch für gerichtliche Prozesse.

Welche Zusatzbausteine gibt es für die Rechtsschutzversicherung für Familien?

Die Privatrechtsschutzversicherung im Familientarif lässt sich je nach Bedarf flexibel erweitern. Mit folgenden Zusatzbausteinen können Sie den Schutz anpassen:

  • Arbeitsrechtsschutz (Berufsrechtsschutz) als Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Konflikten wie Kündigung oder Gehaltsstreitigkeiten.
  • Mietrechtsschutz zur Hilfe bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Vermietern oder Nachbarn.
  • Verkehrsrechtsschutz als Absicherung bei Streitigkeiten im Straßenverkehr für Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger.

Außerdem bieten einige Versicherer einen erweiterten Strafrechtsschutz oder weitere optionale Bausteine an. Ein Vergleich lohnt sich, da die Leistungen stark variieren.

Übersicht: Familienrechtsschutz versus Rechtsschutz im Familientarif – was ist versichert?

Rechtsbereich
Familienrechtsschutz
Familientarif im Rechtsschutz
Unterhaltsstreitigkeiten ✔️
Sorgerecht & Umgangsrecht ✔️
Eheverträge & Scheidungskosten ✔️
Erbrecht & Erbstreitigkeiten ✔️
Mietrecht ✔️
Arbeitsrecht ✔️
Verkehrsrecht ✔️
Vertragsrecht (etwa Kaufverträge oder Dienstleistungsverträge) ✔️
Steuerrecht ✔️ (optional)

Hinweis: Familienrechtsschutz wird nur von wenigen Versicherern angeboten – und nicht alle decken sämtliche Bereiche ab. Prüfen Sie genau, welche Leistungen enthalten sind. Der Familientarif im Rechtsschutz ist ein Standardangebot, das Sie je nach Tarif anpassen können.

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Wartezeiten beim Familienrechtsschutz

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Familientarif abschließen, sollten Sie die Wartezeiten im Blick behalten. Üblicherweise gilt im Privatrechtsschutz eine Wartezeit von drei Monaten, bevor die Versicherung die Kosten für einen Rechtsfall übernimmt. Diese Wartezeit entfällt jedoch, wenn Ihr neuer Vertrag nahtlos an einen bestehenden, aber gekündigten Vorvertrag anschließt.

Längere Wartezeiten bei familienrechtlichen Bausteinen

Bei Bausteinen zum Familienrechtsschutz gelten längere Wartezeiten:

  • Für Erbrechtsschutz und Rechtsschutz in Unterhaltssachen beträgt die Wartezeit ein Jahr.
  • Rund um das Eherecht sowie bei Rechtsschutz für Verfahren über die Vergabe von Studienplätzen übernimmt die Versicherung die Kosten erst nach drei Jahren.

Mit diesen Regelungen wollen Versicherer sicherstellen, dass Leistungen nicht erst bei bereits absehbaren Konflikten abgeschlossen werden.

Welche Kosten übernimmt die Familienrechtsschutzversicherung?

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung im Familientarif abgeschlossen haben, übernimmt diese in der Regel nicht nur die Kosten für Ihren eigenen Rechtsanwalt, sondern – falls Sie den Fall verlieren – auch die Kosten der Gegenseite. Die Kostenübernahme erfolgt dabei bis zur vereinbarten Deckungssumme. Zu den abgedeckten Kosten gehören:

  • Kosten für eine juristische Erstberatung
  • die Anwaltsgebühren
  • die Gerichtskosten
  • Aufwände für Gutachten von Sachverständigen
  • anfallende Zeugengelder
  • Kosten für ein Mediationsverfahren
  • die Kaution bis zu einer bestimmten Summe
  • Kosten für eine Erstberatung bei familienrechtlichen Angelegenheiten
  • optional Kosten für eine Mediation bei familienrechtlichen Angelegenheiten

Je nach Tarif können weitere Rechtsbereiche abgedeckt sein. Die Höhe der übernommenen Kosten richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Summe.

Welche Kosten werden bei familienrechtlichen Konflikten übernommen?

Wenn es um familienrechtliche Angelegenheiten geht, leisten viele Versicherer nur begrenzt. Häufig werden Beratungs- und Mediationskosten bis maximal 2.500 Euro übernommen. Nur wenige Tarife bieten weitergehende Leistungen an. Ein Beispiel ist der Eherechtsschutz der Arag, der im Fall einer Scheidung Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 30.000 Euro pro Fall abdeckt.

Voraussetzung für Kostenübernahme im Familienrecht

Damit die Kosten für juristische Erstberatung oder Mediation übernommen werden, muss der Streitfall bereits eingetroffen sein. Das heißt:

  • Bei einer Scheidung müssen entweder die Scheidungspapiere schon vorliegen oder die Eheleute zumindest bereits getrennt leben.
  • Beim Erbrecht muss der Erblasser bereits verstorben sein.

Zudem prüfen die Versicherungen vorab, ob eine ausreichende Erfolgsaussicht besteht, den Fall zu gewinnen, ehe sie eine Kostenzusage erteilen.

Wie viel kostet eine Familienrechtsschutzversicherung?

Wenn Sie eine private Rechtsschutzversicherung im Familientarif abschließen, zahlen Sie meist nicht viel mehr als bei einem Single-Tarif. Gleichzeitig ist der Familientarif deutlich günstiger, als wenn Sie einzelne Policen für Ihren Ehe- oder Lebenspartner sowie volljährige Kinder abschließen würden. Basistarife ohne Zusatzbausteine erhalten Sie bereits ab 12 Euro pro Monat.

Für Komfort- oder Premiumtarife sollten Sie ab 20 Euro pro Monat einplanen. Je nach Anbieter sind darin auch die speziellen Leistungen für Familienrechtsschutz enthalten.

Möchten Sie Ihren Familientarif um zusätzliche Bausteine wie Verkehrsrechtsschutz oder Mietrechtsschutz erweitern, müssen Sie mit Mehrkosten von durchschnittlich 8 Euro pro Monat rechnen.

Kostenbeispiele

Rechtsschutz
Kosten
Privatrechtsschutz Familie
(ohne Zusätze)
Ab 12 Euro
Privatrechtsschutz Familie mit Eherecht und Unterhalt Ab 26 Euro
Privatrechtsschutz Familie (inkl. Familienrechtsschutz)
mit Verkehrsrechtsschutz und Mietrechtsschutz
Ab 30 Euro

Hinweis: Diese Beispiele beziehen sich auf einen Musterkunden (30-jähriger Arbeitnehmer, wohnhaft in Heidelberg) mit einer Selbstbeteiligung von maximal 350 Euro.

Selbstbeteiligung und Beitragsgestaltung

Bei vielen Rechtsschutztarifen ist eine Selbstbeteiligung von 150 oder 250 Euro pro Rechtsfall üblich. Einige Versicherer bieten die Möglichkeit, die Selbstbeteiligung pro schadenfreies Jahr zu reduzieren. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung wünschen, müssen Sie mit einem höheren Grundbeitrag rechnen.

Die tatsächlichen Kosten für Ihre Rechtsschutzversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab – darunter der gewünschte Leistungsumfang, Ihr Alter, Beruf und Vorversicherungsstatus. Um die genauen Kosten für Ihre individuelle Absicherung zu berechnen, nutzen Sie einfach den Verivox-Rechner online.

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Häufig gestellte Fragen

Damit die Versicherung greift, gelten unterschiedliche Wartezeiten. Für den allgemeinen Privatrechtsschutz beträgt sie in der Regel drei Monate. Wer Streitigkeiten im Unterhalts- oder Erbrecht absichern möchte, muss eine Wartezeit von zwölf Monaten einplanen. Noch länger dauert es im Bereich Eherecht, insbesondere bei Scheidungskosten, da hier eine Wartezeit von 36 Monaten gilt. Die jeweilige Wartezeit entfällt allerdings, wenn der Vertrag nahtlos an eine bestehende Rechtsschutzversicherung anschließt.

Familienrechtsschutz umfasst in erster Linie Streitfälle zu Unterhalt, Sorgerecht, Eherecht und Erbrecht. Viele Tarife übernehmen jedoch lediglich die Kosten für eine Erstberatung oder Mediation, während gerichtliche Verfahren meist ausgeschlossen sind. Wer sich auch für familienrechtliche Prozesse absichern möchte, benötigt in der Regel spezielle Zusatzbausteine. Im Gegensatz dazu deckt der klassische Rechtsschutz im Familientarif allgemeine Rechtsbereiche wie Vertrags- und Sachenrecht, Ordnungswidrigkeiten, Strafrecht sowie Verwaltungsrecht ab.

Ein einfacher Privatrechtsschutz für Familien beginnt bereits ab 12 Euro pro Monat, während Tarife mit zusätzlichen Bausteinen für Eherecht und Unterhalt ab 26 Euro monatlich erhältlich sind. Wer eine umfassendere Absicherung inklusive Verkehrs- und Mietrechtsschutz wünscht, muss mit etwa 30 Euro monatlich rechnen. Neben dem Leistungsumfang beeinflussen auch Faktoren wie die Höhe der Selbstbeteiligung, Versicherungssumme, Region die Beitragshöhe.

In einem Familientarif sind in der Regel der Versicherungsnehmer, sein Ehe- oder Lebenspartner sowie unverheiratete, nicht berufstätige Kinder bis zum 25. Lebensjahr mitversichert. Je nach Tarif können auch Enkel-, Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder sowie nicht berufstätige Großeltern, Schwägerinnen und Schwäger eingeschlossen sein.

Ein Eherechtsschutz gilt nur für verheiratete Paare.

Kinder bleiben bis zur Heirat, Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit oder maximal bis zum 25. Lebensjahr versichert. Großeltern und andere Verwandte sind meist nur mitversichert, wenn sie im selben Haushalt leben und nicht mehr erwerbstätig sind.

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