Rechtsschutzversicherung für Erbrecht
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Rechtsschutzversicherung für Erbrecht
Das Erbrecht beschreibt in der Regel den Übergang von Vermögen auf ein oder mehrere andere Personen. Man spricht vom Erblasser (Verstorbenen) und vom Erben (Begünstigte). Nicht selten kommt es zwischen Familien zum Erbstreit - insbesondere dann, wenn die Aufteilung des Vermögens des Erblassers nicht schriftlich im Sinne eines Testaments festgehalten wurde. Eine Rechtsschutzversicherung für Erbrecht gibt es erst seit kurzer Zeit. Bis vor einigen Jahren waren Familienstreitigkeiten von einer Kostenübernahme ausgeschlossen. Eine echte Kostenübernahme findet sich allerdings nur in den Premiumtarifen.
- Gibt es eine eigenständige Versicherung?
- Leistungen der Versicherung
- Lohnt sich die Versicherung?
- Mediation vor Prozess
- Testament und Erbrecht
- Häufig gestellte Fragen
- Mehr zur Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherung für Erbrecht: So funktioniert es
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- Mit der Eingabe Ihrer aktuellen Tätigkeit und Ihrem Alter starten Sie in den Vergleich.
- Nun folgen die Angaben zu den Bereichen, die Sie gerne versichern möchten sowie weitere Angaben zu Ihrer Person.
- Nachdem Sie einige wenige Angaben zu möglichen Rabatten gemacht haben, gelangen Sie zu Ihren Angeboten. Finden Sie hier den für Sie passenden und günstigsten Tarif!
Ist die Rechtsschutzversicherung für Erbrecht eine eigene Versicherung?
Da es eigenständige Verkehrsrechtsschutzversicherungen gibt, ist diese Frage durchaus legitim. Leider lautet die Antwort darauf jedoch nein. Der Versicherungsnehmer kann die Rechtsschutzversicherung für Erbrecht nur als Baustein im Rahmen einer Privatrechtsschutzversicherung einschließen. Dabei ist zu beachten, dass nicht jeder Tarif diesen Einschluss zulässt.
Das Risiko, dass es zu einem Streitfall im Rahmen einer Erbschaft kommt, ist hoch. Damit steigt das Risiko der Versicherer, eine Leistung erbringen zu müssen. Dies wiederum wirkt sich auf die Versichertengemeinschaft aus. Die Beiträge müssten auch bei Basistarifen massiv erhöht werden. Davon ausgehend kann der Beitragsmehraufwand nur im Rahmen einer Premiumdeckung dem Kunden gegenüber erklärt werden.
Was leistet eine Rechtsschutzversicherung für Erbrecht?
Wie bei allen Versicherungen kommt es auf den Versicherer an, welche Leistungen er abdeckt. Die Bandbreite reicht von einer reinen Erstberatung über eine ausführliche Beratung bis hin zu Anwalts- und Gerichtskosten. Dazu zwei Beispiele:
Gesellschaft A bietet die Kostenübernahme für
- Anwaltliche Beratung in voller Höhe
- Kosten für eine Mediation bis zu 6.000 Euro
- Anwalts- und Gerichtskosten bis zu 10.000 Euro
Bei Gesellschaft B sieht es, trotz Premiumtarif, etwas anders aus. Diese übernimmt die Kosten für eine Beratung im erweiterten Beratungsrechtsschutz bei Erbrecht in Höhe von bis zu 1.000 Euro.
Die Kostenübernahme für Mediation ist bei Gesellschaft A bereits im Basistarif enthalten.
Es lohnt sich also, in Bezug auf Erbrecht die Deckungsübernahme im Versicherungsvergleich genauer zu betrachten. Immerhin liegt die statistische Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem Rechtsstreit kommt, bei 20 Prozent.
Lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung für Erbrecht?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Kosten für Anwalt und Gericht basieren auf der Höhe des Streitwertes. Je höher das Erbe ausfällt, umso teurer werden mögliche juristische Auseinandersetzungen. Deutlich formuliert: Beträgt das Erbe 10.000 Euro, lohnt sich dieser Einschluss in der Police auf keinen Fall. Geht es um ein Einfamilienhaus und noch ein kleines Bankguthaben, macht die zusätzliche Absicherung Sinn.
Unser Tipp
Für den Einschluss der Rechtsschutzversicherung für Erbrecht gilt die gleiche Wartezeit wie für die Privatrechtsschutzversicherung. Die Wartezeit beträgt üblicherweise drei Monate. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, wartet nicht bis kurz vor Ableben des Erblassers, sondern schließt den Vertrag schon frühzeitig ab. Querelen unter den Begünstigten zeichnen sich in der Regel lange vor Eintritt des Erbfalls ab.
Mediation vor Prozess
Mediation bedeutet eine außergerichtliche Einigung unter Mitwirkung eines speziell ausgebildeten Mediators, eines Vermittlers. Die Rechtsschutzversicherer haben erkannt, dass es häufig billiger ist, ihrem Versicherungsnehmer die Kosten für ein Mediationsverfahren zu erstatten, als gleich vor Gericht zu gehen. Mediationen werden immer populärer und sind vor allem kostengünstiger. Vor diesem Hintergrund verzichten die Versicherer im Fall einer Mediation auf die sonst übliche Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers bei einer Deckungsübernahme. Erst wenn die Mediation gescheitert ist, bleibt der Rechtsweg, bei dem ebenfalls nach der Mediation keine Selbstbeteiligung mehr in Rechnung gestellt wird.
Testament und Erbrecht
Die Rechtsschutzversicherung erstattet nicht die Kosten für das Testament. Allerdings ersetzt sie im Rahmen der Erstberatung das Anwaltshonorar, wenn dieser in Bezug auf das Testament beratend tätig wird. Bietet die Police eine erweiterte Deckung für „Beratungsrechtsschutz im Erb- und Familienrecht“, ist eine Kostenübernahme möglich. Allerdings muss der Versicherungsnehmer in diesem Fall mögliche Obergrenzen bei der Leistung berücksichtigen.
Testament ohne Anwalt
Wer die Kosten für ein Testament unter Mitwirkung eines Anwalts scheut, kann sein Testament auch alleine aufsetzen. Ganz wichtig ist, dass das Testament handschriftlich aufgesetzt wird. Es muss genau aufweisen, wer der Erblasser ist und die Erben genau benennen. Hilfreich ist es, in diesem Fall das Testament zumindest beglaubigen zu lassen. Wird ein Testament von einem Notar gestaltet, erfolgt automatisch die Hinterlegung beim Amtsgericht. Dies ist auch möglich, wenn der Testator das Dokument selbst verfasst. Die Hinterlegung beim Amtsgericht ist allerdings gebührenpflichtig. Dafür ist sichergestellt, dass die Papiere nicht mehr abhandenkommen können.
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Häufig gestellte Fragen
Es gibt keine eigenständige Versicherung für Erbrecht. In den meisten Rechtsschutzversicherungsverträgen ist Erbrecht ausgeschlossen, sodass lediglich die Kosten für die Erstberatung übernommen werden. Damit die Anwalts- und Gerichtskosten übernommen werden können, muss eine private Rechtsschutzversicherung inklusive gewünschter Leistungen abgeschlossen sein.
Bei einer Erbstreitigkeit tragen die beteiligten Erben die Kosten für Anwalts- und Gerichtskosten. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen lediglich die Beratungskosten mit einem Anwalt für Erbrecht, weshalb der Leistungsumfang einer Versicherung genau geprüft werden muss.
Die Kosten für die Erstberatung bei einem Rechtsanwalt sind gesetzlich auf 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer festgelegt. Weitere Kosten werden je nach Schwierigkeit und Umfang der Rechts- und Sachlage individuell angepasst.
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