Warum es immer noch freie Plätze in voll besetzten Flugzeugen gibt?
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Frankfurt/Main – Mal eben kurz vor dem Abflug 400 Euro verdienen: Das ist möglich. Als Fluggast sollte man dann nur schnell genug seine Hand heben.
Es war in München, kurz vor dem Abflug nach Toronto. Beim Boarding bat die Mitarbeiterin der Lufthansa um Aufmerksamkeit und teilte mit, dass die Maschine überbucht sei. Ob sich wohl drei Gäste fänden, die für je 400 Euro Sofort-Entschädigung bereit wären, erst am nächsten Morgen zu fliegen? Die Nacht im Hotel würde natürlich übernommen.
Phänomen "No-Shows": Freie Plätze in vollen Flugzeugen
Als Student mit wenig Geld zögert man da nicht lange: Man darf eine Nacht in einem Fünf-Sterne-Hotel verbringen, und die Urlaubskasse ist plötzlich bestens gefüllt.
So gut wie immer gibt es Passagiere, die nicht zu ihren Flügen erscheinen. In der Luftfahrtbranche nennt man diese Kunden "No-Shows". Reisende also, die ihren Flug trotz eines gültigen und bezahlten Tickets nicht antreten. Deshalb überbucht jede Airline ihre Maschinen.
Ein Blick auf die Zahlen macht es deutlich: Allein bei Lufthansa erscheinen jedes Jahr drei Millionen Passagiere nicht am Check-in-Schalter, wie Lufthansa-Sprecher Florian Gränzdörffer sagt. So viele Menschen könnten die Sitzplätze von 8.700 vollbesetzten Boeing 747-Langstreckenjets füllen.
Nur vollbesetzte Flieger sind rentabel
Für die Fluggesellschaften ist dieses Phänomen der No-Shows eine große wirtschaftliche Herausforderung. Denn nur volle Flieger sind für die Airlines rentabel. Daher könne davon ausgegangen werden, dass die Flüge – natürlich nicht alle – durchschnittlich um rund zehn Prozent überbucht sind. Dass dennoch jemand am Gate zurückgelassen wird, ist selten. Denn ein ausgeklügeltes Prognose-Management der Fluglinien sorgt dafür, dass die Airlines relativ genau wissen, auf welchen Strecken Passagiere häufiger nicht erscheinen – und warum.
Vor allem Inder lassen Flüge verfallen
Die Lufthansa bestätigt das: Während etwa ein japanischer Kunde so gut wie immer am Gate erscheine, sei die No-Show-Quote in Indien besonders hoch, berichtet Gränzdörffer. Zur Berechnung der Wahrscheinlichkeit, wie viele Sitzplätze auf welcher Strecke leer bleiben werden, braucht es aber viel mehr Parameter als verhaltensbasierte Erfahrungswerte unterschiedlicher Kulturkreise. Daher fließen auch Umbuchungs-Statistiken, aktuelle Wetterdaten, Feiertage, Ferienzeiten und Eventinformationen am Start- und Zielort in das Prognose-System ein.
Ein Beispiel: Jemand hat ein Billigticket für unter 50 Euro hin und zurück für ein Wochenende nach Barcelona gebucht. Schon Tage vor dem Abflug ist klar, dass das Wetter sich wegen eines Sturmtiefs über Spanien um 15 Grad abkühlt. Damit ist es relativ wahrscheinlich, dass genau dieser Fluggast nicht mitfliegen wird.
Trotz Überbuchung: 300.000 Passagiere flogen 2015 bei Lufthansa mit
Bereits 361 Tage vor dem Start beginnt Lufthansa, das Prognosesystem für jeden Flug mit Informationen zu füttern. Ergebnis: 300.000 Passagiere wurden 2015 auf eigentlich ausgebuchten Flügen doch noch befördert. "Auf einen Passagier, dem wir am Gate sagen müssen, dass er wegen Überbuchung leider nicht mitfliegen kann, kommen acht Gäste, denen wir trotz Überbuchung noch einen Sitzplatz anbieten können", sagt Gränzdörffer. Dies führe nicht nur zu einer besseren Auslastung. "Sondern auch dazu, dass wir die Ticketpreise möglichst niedrig halten können", so der Lufthansa-Sprecher.
Doch wie ist die Rechtslage?
Für Passagiere, die wegen Überbuchung aufgrund der falsch prognostizierten No-Shows am Boden bleiben, ist die Sache eindeutig: Ihnen steht mindestens eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung zu. Hinzu kommen die kostenlose Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug, falls nötig Übernahme der Hotelkosten sowie Auslage von entstehenden Nebenkosten wie Mahlzeiten, Telefonaten und eventuelle Transfers. Passagiere, die nicht fliegen dürfen und jene, die sich freiwillig melden, seien völlig gleichgestellt, betont Gränzdörffer. Doch meist ließen sich Freiwillige finden.
Bei Nicht-Erscheinen: Nachforderungen der Mehrkosten möglich
Für Passagiere, die einfach nicht erscheinen, ist die Sache dagegen komplizierter. Denn im Einzelfall kann die Fluggesellschaft bei Nichtinanspruchnahme des Rückfluges Mehrkosten erheben. "Etwa dann, wenn durch eine bestimmte Kombination von Flügen ein günstigerer Ticketpreis erhältlich ist", erklärt Holger Hopperdietzel, Anwalt einer Kanzlei für Reise- und Tourismusrecht in Wiesbaden.
Ein Beispiel: Die Ticketkombination von Wien über Frankfurt nach Bangkok und zurück ist als Paket günstiger als die Strecke Frankfurt-Bangkok. Wenn der Fluggast die letzte Teilstrecke Frankfurt-Wien nun nicht in Anspruch nimmt, könne er mit einer Nachbelastung rechnen, sagt Hopperdietzel. Die meisten Airlines regeln in ihren AGB, dass ein Fluggast verpflichtet ist, alle im Flugschein ausgewiesenen Teilstrecken in der beschriebenen Reihenfolge in Anspruch zu nehmen.
Wer bei einem einfachen Hin- und Rückflug ohne Umsteigen die Reise nicht antritt, kann seine Flüge aber einfach verfallen lassen.