Umzug richtig planen: Checkliste für Verträge rund um den Haushalt
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- In den ersten acht bis zwölf Wochen vor dem Umzug sollten Sie sich um Ihre Verträge kümmern: Auf die To-do-Liste gehören der Strom- und Gasanbieter, Internet mit Telefon und TV und einige Ihrer Versicherungen.
- Vier bis acht Wochen vor dem Umzug planen Sie die konkrete Umsetzung – von Umzugshelfern bis hin zum Transport. Teilen Sie Geldinstituten und bestehenden Vertragspartnern die neue Adresse mit. Außerdem wichtig: Klären Sie mit dem neuen Vermieter alle Fragen zur Mietkaution.
- Endlich im neuen Heim: Ist der Umzug geschafft, stehen noch Behördengänge an: Gehen Sie als erstes zum Einwohnermeldeamt. Ihr Auto melden Sie bei der örtlichen Zulassungsstelle um.
Ausgaben und Finanzierung planen
Jeder Umzug ist auch eine finanzielle Herausforderung – denn nicht nur die reinen Transportkosten fallen an, sondern unter Umständen auch eine Renovierung der alten Wohnung oder Bauarbeiten im neuen Zuhause. Vorübergehende Engpässe lassen sich durch die Ersparnisse auf Tagesgeldkonto und Co. oder durch einen günstigen Kredit mit kurzer Laufzeit überbrücken. Für größere Bau- und Renovierungsarbeiten sollten Sie sich rechtzeitig um eine passende Baufinanzierung kümmern.
Tipp: Die staatliche KfW-Bank fördert Bauherren mit günstigen Darlehen und Zuschüssen, wenn Sie klimafreundlich bauen oder modernisieren.
Mehr zum Thema: KfW-Förderung für Neubau, Kauf und Modernisierung
Ein Kostenpunkt ist die Mietkaution, die oft mehrere Monatsmieten beträgt. Um die vollständige Mietkaution der alten Wohnung zurückzuerhalten, gibt Ihnen das Wohnungsübergabeprotokoll die notwendige Sicherheit. Unterschreibt der Vermieter das Protokoll, kann er die Kaution im Nachhinein oder einen Teil davon nicht einbehalten – selbst dann nicht, wenn nachträglich noch Schäden in der alten Wohnung auftauchen sollten, die nicht im Übergabeprotokoll vermerkt sind.
Sollten Sie für die neue Wohnung nicht die erforderliche Barkaution aufbringen können, kann sich eine Mietkautionsbürgschaft lohnen. In diesem Fall bürgt zum Beispiel eine Bank für Sie und Sie zahlen jährlich einen Beitrag für die Bürgschaft. Auch eine private Bürgschaft, beispielsweise von den Eltern, ist möglich. Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem neuen Vermieter ab, wann und wie genau die Kaution gezahlt werden soll.
Private Umzugshelfer oder Umzugsunternehmen?
Ein Umzug macht sich nicht von alleine. Klären Sie daher frühzeitig, ob Freunde mit anpacken können oder ob Sie lieber ein Umzugsunternehmen beauftragen. Wer den Umzug mit privater Hilfe bewältigt, hält die Kosten in Zaum. Dafür gilt es viel selbst zu organisieren. Außerdem verzichten Sie auf das Know-How und die Ausstattung einer professionellen Umzugsfirma – mit sicher in Folie eingeschweißten Möbeln oder einem Möbelfahrstuhl. Ein Umzug eines 60-Quadratmeter-Haushalts innerhalb von Berlin kostet ab 600 Euro, inklusive der eingerichteten Halteverbotszonen vor der alten und neuen Wohnung. Das zeigt eine Anfrage im Umzugsplaner von Verivox. Wägen Sie einfach ab, was Ihnen wichtiger ist.
Tipp: Haben Sie Freunde als Umzugshelfer engagiert, sollte deren Haftpflichtversicherung auch Gefälligkeitsschäden abdecken. Ansonsten sehen Sie keinen Cent von der Privathaftpflicht des Helfers, der aus Versehen das teure italienische Designer-Möbelstück beschädigt hat.
Umzug als Neustart für Verträge nutzen
Der Umzug ist die passende Gelegenheit, um Verträge auf den Prüfstand zu stellen. Man beschäftigt sich ohnehin beispielsweise mit seinem Strom- oder Internetanbieter – der Aufwand für einen Wechsel in einen günstigen Tarif ist da minimal. Einige Verträge können Sie jetzt kündigen oder sie enden automatisch; andere ziehen einfach mit um. Mit der neuen Wohnsituation verändert sich oft auch der Bedarf. Bei einigen Versicherungen lohnt es sich, jetzt die Leistungen anzupassen.
1. Strom und Gas
Die Stromversorgung ist in Deutschland verbrechungsfrei garantiert. Auch in der neuen Wohnung haben Sie daher automatisch Strom. Kann Sie der bisherige Anbieter weiterhin mit Strom oder Gas versorgen, laufen die Verträge regulär weiter. Kann Sie Ihr bisheriger Anbieter am neuen Wohnort nicht beliefern, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Wer bereits in die neue Wohnung gezogen ist, kann bis zu sechs Wochen rückwirkend beim neuen Anbieter angemeldet werden.
Wer jedoch nicht selbst aktiv wird, fällt automatisch in die teurere Grundversorgung des örtlichen Anbieters. Verbraucher sparen, wenn Sie stattdessen auf günstigere Stromtarife setzen. Der Grundversorgungstarif hat eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Für den Online-Vergleich benötigen Sie lediglich Ihre neue Postleitzahl und den jährlichen Stromverbrauch.
Wichtig: Vergessen Sie nicht, die Zählerstände von Strom, Gas und Wasser jeweils in der alten und neuen Wohnung zu notieren. Diese Angaben sollten auch im Wohnungsübergabeprotokoll stehen.
2. Internet, Telefon und Fernsehen
Häufig sind am neuen Wohnort andere oder günstigere Anbieter für Internet, Telefon und Fernsehen vorhanden. Kabelinternet ist beispielsweise nicht außerhalb des Ausbaugebietes des jeweiligen Kabelanbieters verfügbar. Je nach Situation können Sie den Anbieter wechseln, einen neuen Anschluss beantragen oder den bisherigen Vertrag mitnehmen.
a) Anbieter wechseln
Wenn Sie Ihren bestehenden Vertrag kündigen wollen, sollten Sie mindestens drei Monate vor dem Umzug wechseln. Denn bei Verträgen über 24 Monate endet die Kündigungsfrist häufig drei Monate vor Laufzeitende – andernfalls verlängern sie sich um weitere 12 Monate.
Sie wollen Ihre gewohnte Rufnummer behalten? Dann überlassen Sie dem neuen Anbieter die Kündigung. Übersenden Sie mit dem Anbieterwechsel einfach den ausgefüllten Portierungsauftrag.
b) Neuanschluss einrichten
Sie haben noch keinen Anbieter und wollen einen Neuanschluss für Internet und Telefon einrichten lassen? Vergleichen Sie mehrere Wochen vor dem Umzug die Angebote an der neuen Anschlussadresse. Überlegen Sie bei der Wahl des neuen Anbieters, was am besten zu Ihrem Budget und individuellen Bedarf passt.
c) Vertrag mitnehmen
Wenn Sie Ihren Vertrag mitnehmen wollen, sollten Sie mindestens drei Monate vor dem Umzug klären, ob Ihr derzeitiger Anbieter auch an der neuen Anschlussadresse verfügbar ist. Kann dieser die vertraglich vereinbarte Leistung – so auch die Internetgeschwindigkeit – nicht erbringen, besteht ein Sonderkündigungsrecht von drei Monaten (teils 6 Wochen beim Kabelanschluss).
Wichtig zu wissen: Wenn Sie in ein anderes Vorwahlgebiet ziehen, benötigen Sie einen Neuanschluss. Damit ändert sich auch die Rufnummer.
3. Versicherungen
Versicherungen, bei denen der Wohnort keinen direkten Einfluss auf den Schutz hat, melden Sie einfach die neue Adresse. Dazu zählen zum Beispiel die Privathaftpflicht, die private Altersvorsorge und die Unfallversicherung.
Bei anderen Versicherungen müssen Sie bei einem Umzug aktiv werden. Ziehen Sie etwa in eine größere Wohnung oder in ein Haus, ändert sich auch die Versicherungssumme der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung. Wenn Sie mit Ihrem Partner zusammenziehen, lohnt es sich jetzt besonders, bestehende Verträge an den neuen Bedarf anzupassen. Viele Sachversicherungen – wie die Hausrat- oder Haftpflicht – können Sie jetzt zusammenlegen. Bei Vorsorgeversicherungen können Partner sich gegenseitig absichern. Diese Versicherungen sollten Sie auf den Prüfstand stellen.
Hausratversicherung
Ihre Hausratversicherung zieht mit Ihnen zusammen um. Teilen Sie der Versicherung vorab die neue Adresse mit. Sonst liegt eine Obliegenheitsverletzung vor und im Schadensfall zahlt die Versicherung keinen Cent. In der Regel können Sie die Hausratversicherung drei Monate vor Vertragsende kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht von meist einem Monat besteht nur, wenn die Versicherung Ihrerseits den Beitrag erhöht – zum Beispiel, wenn Sie in eine teurere Tarifzone ziehen. Ziehen Sie zudem in eine größere Wohnung, sollten Sie jetzt die Versicherungssumme erhöhen, um eine Unterversicherung zu vermeiden.
Hausratversicherung vergleichen
Gut zu wissen: Ihr Versicherer gibt Ihnen einen Zeitpuffer für den Umzug. Für eine Übergangszeit ist Ihr Hausrat an beiden Orten für zwei Monate geschützt.
Wohngebäudeversicherung
Ziehen Sie aus einer Wohnung ins Eigenheim, wird die Wohngebäudeversicherung für Sie wichtig. Die Police sichert die Immobilie gegen Schäden durch Sturm, Feuer, Hagel und Starkregen ab. Sie haben die Möglichkeit, den Vertrag des alten Besitzers zu übernehmen oder zu kündigen. Bei einer laufenden Baufinanzierung benötigen Sie die Zustimmung der Bank, um die Versicherung zu kündigen. Überprüfen Sie, ob die Police noch zu Ihrer neuen Wohnsituation passt. Auch Modernisierungen sollten Sie der Versicherung melden, denn diese steigern den Wert im Schadensfall.
Wohngebäudeversicherung vergleichen
Tauschen Sie Ihr bisheriges Haus gegen eine Wohnung ein, ist der Wohngebäudeschutz meist überflüssig. In der Regel haben Sie dabei eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
Kfz-Versicherung
Autofahrer sollten ihrer Kfz-Versicherung die neue Adresse mitteilen. Denn viele Versicherer berechnen die Beträge nicht nur nach der Regionalklasse, sondern nach der Postleitzahl. Das kann dazu führen, dass sich Ihr Beitrag aufgrund eines höheren Versicherungsrisikos teurer wird. Das Sonderkündigungsrecht greift in solchen Fällen allerdings nicht. Sie können Ihre Kfz-Versicherung jedoch zum nächstmöglichen Zeitpunkt wechseln.
Wichtig: Denken Sie daran, Ihr Auto direkt nach dem Umzug bei der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle umzumelden. Einige Städte und Kommunen bieten ein vereinfachtes Ummeldeverfahren an. Die Ummeldung erfolgt dann direkt mit der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt – ganz ohne Gang zur Kfz-Zulassungsstelle.
Tierhalterhaftpflicht
Sie sind Hundebesitzer und Ihr Tier ist nicht haftpflichtversichert? In einigen Bundesländern besteht Versicherungspflicht, in anderen gibt es keine Regelungen oder nur für bestimmte Hunderassen. In manchen Bundesländern sind außerdem Sondergenehmigungen für das Halten exotischer Tiere notwendig. Informieren Sie sich rechtzeitig vor dem Umzug über die jeweils geltenden Regelungen und Vorschriften.
4. Bankkonto
Nutzen Sie Ihr Konto ausschließlich als Online-Konto, genügt die Angabe der neuen Adresse. Sparkassen und Volksbanken sind dagegen regional aufgestellt. Ziehen Sie in einen neuen Ort, können Sie zwar auch bei den Verbundpartnern Ihrer alten Bank Bargeld beziehen oder Kontoauszüge ausdrucken. Die Beratung durch Ihren persönlichen Bankberater bleibt jedoch bei Ihrer bisherigen Bank – es sei denn, Sie eröffnen Ihr Konto bei einer Filiale am neuen Wohnort.
Wenn Sie häufig mit Bargeld zahlen, sollten außerdem genügend Geldautomaten aus dem Automatenverbund Ihrer Bank in der Nähe sein. Sofern Sie Ihr altes Konto behalten und bei einer fremden Bank Bargeld beziehen, fallen Gebühren fürs Geldabheben an.
Gut zu wissen: Banken sind seit dem September 2016 dazu verpflichtet, Bankkunden beim Wechsel des Kontos zu unterstützen. So besteht für Ihre alte Bank die gesetzliche Pflicht, der neuen Bank alle Daueraufträge und bekannten Informationen über Lastschriften zu schicken.