Wassersporthaftpflicht
Freizeitsport auf und im Wasser fasziniert durch die Verbindung von körperlicher Aktivität und Naturerlebnis. In den Gewässern der Europäischen Union ereignen sich in der Folge aber auch etwa 50.000 Wassersport-Unfälle im Jahr. Werden dabei Menschen oder Fahrzeuge bis hin zu Yachten beschädigt, können enorme Kosten entstehen. Kann und muss man sich gegen Wassersportschäden versichern? Welche Vorsorge ist sinnvoll?
- Was bedeutet Haftpflicht im Wassersport?
- Die Wassersporthaftpflicht
- Haftung im Ausland
- Erweiterte Privathaftpflicht
- Versicherte Fahrzeuge
- Wassersport- oder Bootshaftpflicht?
- Wassersportbrettkaskoversicherung
- Leihboote und -geräte gut versichert nutzen
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Wer in Deutschland vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden für Dritte verursacht, haftet dafür und ist ersatzpflichtig - so auch beim Wassersport.
- Haftpflichtversicherungen sind im Wassersport keine Pflicht, aber unbedingt empfehlenswert.
- Um Schäden im Wassersportbereich abzusichern, kommt bei manchen Fahrzeugen eine Erweiterung der privaten Haftpflicht in Frage, für andere eher eine spezielle Wassersporthaftpflichtversicherung.
Was bedeutet Haftpflicht im Wassersport?
Wer in Deutschland vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden für einen Dritten verursacht, haftet nach Paragraph 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs für den Schaden und ist dem Geschädigten gegenüber ersatzpflichtig. Diese grundsätzliche Ersatzpflicht gilt natürlich auch auf dem Wasser. Für manche Wassersport-Geräte wie Surfbretter besteht sogar Gefährdungshaftung, das heißt: Wer mit einem Surfbrett einen Schaden verursacht, haftet auf jeden Fall, auch wenn er den Schaden weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt hat. In Deutschland ist eine Haftpflichtversicherung für Wassersport nicht verpflichtend. Trotzdem sollten sich Wassersportler gründlich über bestehende Risiken und Versicherungsschutz-Leistungen informieren. Sachschäden an Booten oder gar Yachten führen rasch zu hohen Schadensersatzforderungen. Und Personenschäden mit daraus folgender Behandlung, möglichem Schmerzensgeld, eventueller Arbeitsunfähigkeit und Rente gehen schnell in den Millionenbereich.
Was bietet die Wassersporthaftpflicht?
Die Wassersporthaftpflicht versichert den Eigentümer beziehungsweise Halter eines Wassersportfahrzeugs oder -geräts bei privater Nutzung. Auch gelegentliche Vermietung, die nicht gewerblich und ohne Berufsbesatzung abläuft, ist häufig für circa vier Wochen pro Jahr abgedeckt. Grundsätzlich deckt die Wassersporthaftpflichtversicherung Personen-, Sach-, Umwelt- und Vermögensschäden ab, die beim Betrieb von Wassersportfahrzeugen wie Booten oder Yachten sowie beim Betrieb von Wassersportgeräten wie Jet-Skis entstehen. Dadurch sind Schäden für Personen und andere Wasserfahrzeuge, aber auch zum Beispiel Schäden für die Umwelt, etwa bei Verunreinigung eines Gewässers durch einen Wassersport-Unfall, abgedeckt. Die Deckungssumme der Wassersporthaftpflicht liegt in der Regel zwischen 5 und 15 Millionen Euro.
Ihr Versicherer prüft im Schadensfall auch, ob an Sie gerichtete Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Unberechtigte Forderungen werden dabei notfalls gerichtlich abgewehrt. Berechtigte Forderungen begleicht die Versicherung für Sie - einschließlich der Kosten eines Rechtsstreits.
Haftung im Ausland
In Deutschland ist die Wassersporthaftpflicht eine freiwillige Versicherung, die aber für das/die versicherte/n Wassersportfahrzeug/e oder -gerät/e weltweit gilt. In anderen Ländern, beispielsweise in Italien, Spanien, der Schweiz und den Niederlanden, ist eine Wassersporthaftpflichtversicherung vorgeschrieben. In Gewässern dieser Länder muss man einen Versicherungsnachweis besitzen und mitführen. Es ist generell zu empfehlen, dass man sich von der Versicherung einen Versicherungsnachweis ausstellen lässt und diesen zum Wassersport im In- und Ausland mitnimmt.
Erweiterung der Privathaftpflicht oder Wassersporthaftpflichtversicherung?
Einige Versicherungen sind auf Anfrage bereit, das Haftungsrisiko für einige Modelle von Wassersportgeräten oder -fahrzeugen in eine bestehende Privathaftpflicht einzuschließen oder bieten eine Erweiterung der bestehenden Haftpflichtpolice - teilweise sogar ohne Beitragserhöhung. Welche Fahrzeuge und Sportgeräte dabei tatsächlich ein- oder ausgeschlossen sind, variiert bei verschiedenen Versicherern stark. Häufig sind Boote und Fahrzeuge, für die kein Sportbootführerschein notwendig ist, eher in die Privathaftpflicht mit eingeschlossen.
Wichtig für den Versicherten ist, dass das Risiko von der privaten Haftpflichtversicherung mit einer ausreichend hohen Schadenssumme abgesichert ist. Hier lohnt sich der Vergleich mit den Leistungen einer speziellen Wassersporthaftpflichtversicherung.
Welche Fahrzeuge und Sportgeräte fallen in die Wassersporthaftpflicht?
Wer durch den Betrieb eines Fahrzeugs Schaden verursacht, muss dafür haften. Da in Deutschland für den Gesetzgeber von Kraftfahrzeugen eine erhöhte Gefahr ausgeht, müssen motorisierte Fahrzeuge im Straßenverkehr über die Kfz-Haftpflicht versichert sein, damit Schäden durch das Kraftfahrzeug für Dritte abgesichert sind. Radfahrer sind dagegen bereits über die Privathaftversicherung vor Schadensforderungen Dritter geschützt. Ähnliches gilt – mit Ausnahmen – für Boote. Als Faustregel lässt sich merken: Fahrgeräte und Boote, die nur mit Muskelkraft betrieben werden, können in der Regel in die private Haftpflichtversicherung aufgenommen werden. Motorfahrzeuge, Surfbretter und Segelboote müssen über eine spezielle Wassersport- oder Bootshaftpflicht versichert werden. Schäden durch Motorboote etwa sind nur bei gelegentlicher Nutzung in die Leistungen der Privathaftpflicht eingeschlossen.
Wassersport- oder Bootshaftpflicht?
Bootshaftpflichtversicherungen bieten ähnliche Leistungen wie eine Wassersporthaftpflichtversicherung, beschränken das Versicherungsangebot allerdings in aller Regel auf Motor-, Segel-, Ruder- und Paddelboote. Fans vielfältiger Freizeitaktivitäten auf dem Wasser sind mit einer Wassersporthaftpflichtversicherung gut beraten.
Gegen eigene Schäden: die Wassersportbrettkaskoversicherung
Während die Wassersporthaftpflichtversicherung für Schäden bei anderen aufkommt, können Sie mit einer Wassersportkaskoversicherung Ihr Fahrzeug oder Wassersportgerät gegen Beschädigung oder Diebstahl absichern. Diese Zusatzversicherung übernimmt die Haftung für Diebstahl und selbstverschuldete Unfälle sowie für Schäden durch Blitzschlag, Brand, Explosion und höhere Gewalt.
Leihboote und -geräte gut versichert nutzen
Versicherungsschutz ist auch und gerade für Fahrten mit gemieteten Wassersportgeräten notwendig. Bei seriösen Verleihern enthält die Miete meistens bereits die Haftpflicht- und Kaskoversicherung oder diese kann gegen Aufpreis hinzugebucht werden. Erkundigen Sie sich auf jeden Fall vor dem Ausleihen nach den Versicherungsbedingungen.
Bei privaten Ausleihen ist normalerweise nicht nur der Halter vor Schadensforderungen Dritter durch die Wassersporthaftpflichtversicherung geschützt, sondern auch andere Personen, die das versicherte Wassersportfahrzeug oder -gerät berechtigterweise nutzen.
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