Vertragsrücktritt
Vom Grundsatz her gilt, dass ein geschlossener Vertrag für beide Seiten verbindlich ist. Dennoch gibt es Gründe, weshalb einer der Vertragspartner den Vertragsrücktritt vornimmt. Für den Vertragsrücktritt gibt es zwei Rechtsgrundlagen. Zum einen, wenn der Vertrag selbst eine Rücktrittsklausel vorsieht, die es erlaubt, von der Vertragserfüllung zurückzutreten. Zum anderen besteht auch eine rechtliche Grundlage.
- Wann kann man von einem Vertrag zurücktreten?
- Wie lange ist ein Vertragsrücktritt möglich?
- Wie kann ich einen Vertragsrücktritt vornehmen?
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Das Wichtigste in Kürze
- Der Widerruf innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist stellt einen formlosen Vertragsrücktritt dar und bedarf bei einer Warenrückgabe keiner schriftlichen Begründung.
- Kaufverträge für bestimmte Waren oder Dienstleistungen schließen einen Vertragsrücktritt grundsätzlich aus.
- Der Vertragsrücktritt muss schriftlich unter Angabe der Gründe formuliert sein.
Wann kann man von einem Vertrag zurücktreten?
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unterscheidet in den Paragrafen 323, 324 und 326 zwischen drei unterschiedlichen Anlässen für einen Vertragsrücktritt.
Paragraf 323 BGB sieht ein Recht auf Vertragsrücktritt vor, wenn die Leistungserbringung nicht wie vereinbart erfolgte, aber grundsätzlich noch möglich ist. In diesem Fall muss der Gläubiger dem Vertragsschuldner jedoch eine angemessene Frist zur Nacharbeit einräumen. Es gilt das Prinzip des "Vorrangs der Nacherfüllung" (vor dem Rücktritt).
Ein klassisches Beispiel dafür ist die Arbeit eines Bauträgers, die nicht der Baubeschreibung entspricht. Der Erwerber muss dem Bauträger die Möglichkeit bieten, Nachbesserungen vorzunehmen. Ein anderes Beispiel wären neu angefertigte Möbel, die vertraglich vereinbarte Eigenschaften nicht zu 100 Prozent aufweisen. Hat ein Kunde jedoch ein Sofa mit rotem Lederbezug bestellt und das Möbelhaus liefert ein Sofa mit braunem Stoffbezug, greift Paragraf 326 BGB.
Paragraf 326 BGB regelt das Recht auf Vertragsrücktritt, wenn die Vertragserfüllung unmöglich wird. Bestellt ein Käufer einen Neuwagen und der Neuwagen wird bei der Anlieferung zum Autohaus bei einem Unfall beschädigt, ist eine Nachbesserung ebenfalls nicht möglich. Der Käufer ist nicht zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet.
Paragraf 324 BGB bezieht sich auf einen Sonderfall. Der Schuldner hat zwar die Leistung dem Vertrag entsprechend erbracht, dabei aber andere Pflichten verletzt hat, die es dem Gläubiger unzumutbar machen, weiter an dem Vertrag festzuhalten. Dies könnte der Fall sein, wenn der Gläubiger einen Auftrag an einen Handwerker vergibt und nach Auftragsvergabe feststellt, dass der Auftragsnehmer seine Mitarbeiter "schwarz" beschäftigt. Dies wäre eine Pflichtverletzung im Bereich Steuer und Sozialversicherung.
Paragraf 651h BGB regelt das sehr spezielle Rücktrittsrecht für Pauschalreisen. Der Reisende hat das Recht, jederzeit ohne Angabe von Gründen von der Reise zurückzutreten. Der Veranstalter hat damit keinen Anspruch mehr auf den Reisepreis. Allerdings steht ihm eine angemessene Entschädigungszahlung gemäß der Allgemeinen Reisebedingungen zu. Die Höhe der Entschädigungszahlung muss sich an der Zweitspanne zwischen Rücktritt und Reisebeginn orientieren und damit die Wahrscheinlichkeit, dass die Buchung noch anderweitig platziert werden kann, berücksichtigen. Der Reiseveranstalter wiederum hat das Recht, vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn nicht die Mindestteilnehmerzahl erreicht wurde oder höhere Gewalt, zum Beispiel innere Unruhen im Zielland, droht.
Wie lange ist ein Vertragsrücktritt möglich?
Ein formloser Vertragsrücktritt innerhalb der Widerrufsfrist, ohne Angabe von Gründen, ist gesetzlich auf 14 Tage nach Vertragsabschluss festgelegt. Dazu zählt unter anderem der Widerruf eines Kreditvertrages oder die Rücksendung einer gekauften Ware. Die Widerrufsfrist kann zwar auch länger ausfallen, darf die gesetzliche Frist aber nicht unterschreiten. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen sowohl der Widerruf als auch der Vertragsrücktritt von vorneherein ausgeschlossen ist. Die Anfertigung eines Maßanzuges fällt ebenso darunter, wie der Kauf schnell verderblicher Lebensmittel. Weitere Ausnahmen sind:
- Onlinekauf von Tickets
- Karten für Veranstaltungen mit festem Termin
- Bücher, Zeitschriften und Zeitungen
- das Streamen von Musik oder Videos, sobald das Streaming begonnen wurde
- Partnervermittlungen, Übersetzungen, Beratungen, sofern die Leistung bereits erbracht wurde
Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag, an dem der Verbraucher die Ware in der Hand hält oder der Vertrag für eine Dienstleistung unterzeichnet wurde.
Bei dem Rücktrittsrecht selbst handelt es sich um eine Form des Gestaltungsrechtes. Es kennt daher keine Verjährung. Die Wirksamkeit der Rücktrittserklärung hängt vielmehr davon ab, ob der Anspruch auf die Leistung oder die Erbringung der Leistung verjährt ist.
Wie kann ich einen Vertragsrücktritt vornehmen?
Grundlage für das Vorgehen ist die Ursache für den Vertragsrücktritt. Handelt es sich um einen Kaufvertrag für ein Handy, kann der Käufer das Telefon innerhalb von 14 Tagen ohne Grund an den Verkäufer zurückschicken.
Anders verhält es sich bei einem Vertragsrücktritt gemäß der Paragrafen 323, 324 und 326 BGB. In diesem Fall bedarf es auf jeden Fall einer schriftlichen Begründung für den Vertragsrücktritt. Je nach dem, um welche Vertragsgrundlage es sich handelt, müssen alle damit verbundenen Schriftstücke vorliegen, beispielsweise die Aufforderung zur Nachbesserung, wenn es sich um einen Rücktritt gemäß Paragraf 323 BGB handelt oder der Nachweis der Pflichtverletzung des Schuldners bei einem Rücktritt auf der Grundlage 326 BGB.
Der Vertragsrücktritt, nicht nur die Begründung, muss auf jeden Fall schriftlich formuliert sein. Die Schriftform umfasst auch die Rücktrittserklärung per Fax oder per E-Mail.
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