Vertragserfüllungsbürgschaft
Bürgschaften dienen dazu, finanzielle Ansprüche abzusichern, indem ein Dritter dafür mithaftet. Mit einer Vertragserfüllungsbürgschaft können Bauherren sicherstellen, dass bei einer Insolvenz des Bauunternehmens die Finanzierung der Fertigstellung gesichert ist und ihre Gewährleistungsansprüche gewahrt bleiben.
- Was ist eine Bürgschaft?
- Wie funktioniert die Vertragserfüllungsbürgschaft?
- In welchen Bereichen kommt die Vertragserfüllungsbürgschaft zum Einsatz?
- Wie sieht es mit den Kosten aus?
- Wann endet die Vertragserfüllungsbürgschaft?
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Bei einer Vertragserfüllungsbürgschaft übernimmt eine Bank oder Versicherung die finanzielle Garantie dafür, dass vertraglich zugesagte Leistungen im Insolvenzfall gesichert sind.
- Häufig anzutreffen ist die Vertragserfüllungsbürgschaft bei Bauvorhaben.
- Bauherren können mit der Bürgschaft nicht nur die zugesagten Bauleistungen, sondern auch zukünftige Gewährleistungsansprüche absichern.
- Je nach Gestaltung des Werkvertrags übernimmt die dafür anfallenden Kosten entweder der Auftraggeber oder der Auftragnehmer.
Was ist eine Bürgschaft?
Wer für eine andere Person oder für ein Unternehmen eine Bürgschaft übernimmt, steht für dessen finanzielle Verpflichtungen mit ein. Meist bezieht sich eine Bürgschaft auf eine konkrete Verpflichtung wie beispielsweise die Rückzahlung eines Kredites oder die Erfüllung einer vertraglich vereinbarten Leistung.
Kann der Schuldner wegen Zahlungsunfähigkeit seine Verbindlichkeiten nicht begleichen, dann darf sich der Gläubiger an den Bürgen halten und von ihm alles einfordern, was ihm der Schuldner zugesagt hat.
Wenn eine Bank eine Bürgschaft übernimmt, wird dies im Geschäftsleben als Aval bezeichnet. In diesem Fall fungiert die Bank als Garantiegeber für die Ansprüche des Gläubigers aus einem Vertrag.
Wie funktioniert die Vertragserfüllungsbürgschaft?
Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist eine besondere Variante der Bürgschaft. Hier ist der Bürge nicht der Garant für die Rückzahlung eines Kredites, sondern dafür, dass der Auftragnehmer die mit dem Kunden vereinbarten Leistungen erbringt. Diese Mithaftung für die Erfüllung des Vertrags übernimmt im Regelfall eine Bank oder eine Versicherung.
Bei dieser Form der Bürgschaft entstehen die folgenden vertraglichen Beziehungen:
- Der Auftraggeber und der Auftragnehmer vereinbaren, dass der Auftraggeber eine bestimmte Leistung durchführt und vom Auftragnehmer dafür den vereinbarten Betrag erhält.
- Der Bürge garantiert dem Auftraggeber die Erfüllung aller vertraglichen Pflichten des Auftragnehmer, auch wenn dieser zahlungsunfähig wird. In diesem Fall finanziert der Bürge die Fertigstellung der Arbeiten durch ein anderes Unternehmen.
Mit enthalten sind in der Bürgschaft nicht nur die Verpflichtungen in Bezug auf den eigentlichen Werkvertrag, sondern im Bedarfsfall auch darüber hinaus gehende Ansprüche. Dazu zählt beispielsweise eine Schadenersatzforderung wegen Nichterfüllung des Vertrags oder eine vertraglich vereinbarte Strafzahlung bei Überschreiten eines bestimmten Liefer- oder Fertigstellungstermins.
Sicherheit auch nach der Fertigstellung
Die Vertragserfüllungsbürgschaft sichert dem Auftraggeber nicht nur die Fertigstellung seines Projektes, sondern deckt auch die vertraglichen Verpflichtungen des Auftragnehmers bei der Gewährleistung ab.
Beispiel: Ein Dachdeckerunternehmen hat ein Flachdach saniert und muss kurz nach der Fertigstellung und Zahlung des Rechnungsbetrags Insolvenz anmelden. Einige Monate später bemerkt der Kunde, dass aufgrund einer mangelhaft abgedichteten Stelle ein Wasserschaden entstanden ist, kann jedoch den Betrieb nicht mehr dafür haftbar machen. Wenn eine Vertragserfüllungsbürgschaft besteht, übernimmt der Bürge die Kosten für die Beseitigung des Schadens und die fachgerechte Reparatur.
In welchen Bereichen kommt die Vertragserfüllungsbürgschaft zum Einsatz?
Für Verbraucher wird die Vertragserfüllungsbürgschaft meist dann relevant, wenn der Bau eines Eigenheims oder der Kauf eines Fertighauses ansteht. Bei solchen Projekten kann sich der Bauherr für den Fall absichern, dass während der Bauphase oder innerhalb der Gewährleistungsfrist das Bauunternehmen insolvent wird.
Mit dieser Maßnahme können Bauherren vermeiden, dass sie während der Bauphase auf finanziellen Verlusten sitzenbleiben, weil aufgrund der Zahlungsunfähigkeit des Bauunternehmens Mehrkosten entstehen oder sich der Fertigstellungstermin verzögert.
Darüber hinaus sichert die Vertragserfüllungsbürgschaft das Risiko ab, dass der Bauherr zu einem späteren Zeitpunkt berechtigte Reklamationen nicht mehr geltend machen kann, weil die Baufirma nicht mehr existiert. Je nach Art des Bauvertrags lassen sich Gewährleistungsfristen von zwei bis fünf Jahren absichern.
Bei Geschäften von Unternehmen zu Unternehmen findet sich diese Form der Bürgschaft auch bei anderen umfangreichen Projekte wie beispielsweise der Bestellung von großen Maschinen oder Fertigungsanlagen.
Wie sieht es mit den Kosten aus?
Wenn eine Bank oder eine Versicherung die Bürgschaft für eine Vertragserfüllung übernimmt, lässt sie sich dies honorieren – schließlich muss sie als Bürge im schlimmsten Fall damit rechnen, aus eigener Tasche die Kosten für die Fertigstellung oder die Durchführung von Gewährleistungsmaßnahmen zu begleichen.
Je nach Bürgschaftsgeber, abzusicherndem Projekt und Bonität des Auftragnehmers können die Kosten für die Vertragserfüllungsbürgschaft unterschiedlich hoch ausfallen. Als Faustregel gilt, dass in vielen Fällen rund 3 Prozent der Auftragssumme zu veranschlagen sind.
Wer trägt die Gebühren für die Vertragserfüllungsbürgschaft?
Ob der Auftraggeber oder der Auftragnehmer die Gebühren für die Bürgschaft übernimmt, ist Verhandlungssache. Entsprechend unterschiedlich gestalten Baufirmen ihr Angebot: Während manche die Vertragserfüllungsbürgschaft standardmäßig in ihr Leistungsangebot integrieren, bieten andere die Absicherung gegen Aufpreis an.
Wann endet die Vertragserfüllungsbürgschaft?
Wie es der Name schon vermuten lässt, ist die Bürgschaft daran geknüpft, dass der Auftraggeber die Erfüllung aller vertraglichen Leistungen garantiert bekommt. Das bedeutet: Sobald keine Leistungen aus dem Vertrag mehr zu erwarten sind, erlischt die Vertragserfüllungsbürgschaft automatisch. In der Praxis ist dies zumeist dann der Fall, wenn die Gewährleistungsfrist endet.
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