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Versicherungsunternehmen unterliegen in vielen Ländern der Aufsicht durch staatliche Behörden. In Deutschland wird die Versicherungsaufsicht von der BaFin, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, übernommen. Diese hat ihre Hauptsitze in Bonn und Frankfurt am Main und tritt als Allfinanzaufsicht auf, wodurch sie unter anderem die Aufsichtsfunktion in allen Bereichen des Finanzwesens, wie zum Beispiel der Banken- Wertpapier- und Versicherungsaufsicht, erfüllt. Gegründet wurde die BaFin im Jahre 2002 durch die Zusammenlegung von drei Aufsichtsämtern, nämlich dem Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen, Kreditwesen und Wertpapierhandel. Für nur regional tätige Versicherungsunternehmen, welche nur in einem Bundesland tätig sind, sind nur die zuständigen Landesaufsichtsbehörden verantwortlich. Grundlage für die Überwachung von Versicherern bilden die Reglungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Funktionen der Versicherungsaufsicht
  3. Versicherte können sich an die Versicherungsaufsicht wenden
  4. Keine Rechtsberatung über BaFin für Verbraucher
  5. Verwandte Themen
  6. Weiterführende Links
  7. Privathaftpflicht vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Versicherungsaufsicht ist in Deutschland für die Überwachung des Geschäftsbetriebes der Versicherer verantwortlich.
  • Versicherte können sich direkt an die Aufsicht wenden, wenn sie beispielsweise Ärger mit einem Versicherer haben, den sie nicht selbst klären können.
  • Beschwerdefälle können auftreten, wenn der Versicherer die Versicherungsleistungen verweigert oder es bei Zahlungen zu Verzögerungen kommt.

Funktionen der Versicherungsaufsicht

Die Versicherungsaufsicht ist in Deutschland für die Überwachung des Geschäftsbetriebes der Versicherer verantwortlich. Eine laufende Aufsicht sorgt dafür, dass Versicherer und ihre Tätigkeiten umfassend staatlich überwacht werden.

Dabei bedarf es für ein Versicherungsunternehmen der Erlaubnis der Versicherungsaufsicht, seine Geschäftstätigkeit aufzunehmen, was ebenso für die Aufrechterhaltung der Geschäfte gilt.

Der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) oder der zuständigen Landesaufsichtsbehörde obliegt, einerseits zu beobachten und andererseits berichtigend einzugreifen. Durch die Beobachtungsfunktion der Versicherungsaufsicht können Störungen erkannt werden und durch die Berichtigungsfunktion ist die Aufsicht ebenso berechtigt, die aufgedeckten Mängel zu berichtigen bzw. abzustellen.

Ein Hauptaugenmerk der Aufsicht liegt bei der Überwachung der Solvabilität und des Sicherungsvermögens der Versicherer sowie der Einhaltung des geltenden Rechts. Durch die Überwachungsfunktion soll sichergestellt werden, dass die Versicherer die geschlossenen Verträge erfüllen können.

Versicherte können sich an die Versicherungsaufsicht wenden

Die Tätigkeiten der Versicherungsaufsicht dienen dem öffentlichen Interesse. Versicherte können sich sogar direkt an die Aufsicht wenden, wenn sie beispielsweise Ärger mit einem Versicherer haben, den sie nicht selbst klären können. Denn an die BaFin können Versicherte Beschwerden über einen Versicherer einreichen.

Die BaFin prüft dann bei den Beschwerden unter anderem, ob gegen das geltende Recht verstoßen wurde. Beschwerden sind auf schriftlichem Wege oder online zu stellen. Jedem Versicherten steht dieses Recht zu, wenn es sich um einen Versicherer handelt, der von der BaFin beaufsichtigt wird.

Die Beschwerden, die als rechtliche Petitionen bezeichnet werden, sind für Verbraucher kostenfrei. Das ist selbst dann der Fall, wenn die Beschwerde seitens der BaFin abgewiesen wird.

Keine Rechtsberatung über BaFin für Verbraucher

Mögliche Beschwerdefälle können zum Beispiel auftreten, wenn der Versicherer die Versicherungsleistungen verweigert oder es bei Zahlungen zu Verzögerungen kommt. Dadurch erhalten Versicherte die Möglichkeit, mithilfe einer behördlichen Stelle mehr Druck auszuüben.

Kommt es gehäuft bei einem Versicherer zu Beschwerden, dann kann die Behörde theoretisch an den Vorstand des Versicherungsunternehmens herantreten und diesen im Zweifel auch abberufen. Allerdings greift diese Behörde nicht in laufende gerichtliche Verfahren ein und kann von Verbrauchern auch nicht als Rechtsberatung genutzt werden.

In einigen Fällen besteht für die BaFin sogar gesetzliche Schweigepflicht, wodurch dem Beschwerdeführer nicht immer mitgeteilt werden kann, zu welchem Ergebnis eine Prüfung des Vorfalls führte.

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