Passiver Rechtsschutz
Der Begriff passiver Rechtsschutz ist den wenigsten Verbrauchern und Versicherungsnehmern geläufig. Dabei handelt es sich um einen elementaren Bestandteil der Haftpflichtversicherung. Was es damit auf sich hat, lesen Sie in diesem Beitrag.
- Passiver Rechtsschutz – Vorstufe zur Regresszahlung
- Ist der passive Rechtsschutz in jeder Haftpflichtversicherung enthalten?
- Was leistet der passive Rechtsschutz, was nicht?
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Der passive Rechtsschutz ist in jeder Haftpflichtversicherung enthalten.
- Im ersten Schritt prüft die Haftpflichtversicherung damit, ob die Forderungen der Gegenseite überhaupt gerechtfertigt sind.
- Der passive Rechtsschutz leistet nicht, wenn der Versicherungsnehmer selbst Forderungen geltend machen möchte.
- Er leistet auch nicht bei juristischen Streitfällen, denen keine Schadensersatzforderung gegen den Versicherungsnehmer aus einem Haftpflichtschaden zugrunde liegt.
Passiver Rechtsschutz – Vorstufe zur Regresszahlung
Eine Haftpflichtversicherung, unabhängig davon, ob private Haftpflichtversicherung, Kfz-Haftpflicht oder Betriebshaftpflicht, hat eine wesentliche Aufgabe. Sie soll den Versicherungsnehmer vor Regressansprüchen Dritter bewahren. In erster Linie geht es darum, dass die Haftpflichtversicherung die gestellten Schadensersatzforderungen reguliert. In einigen Fällen sind die Forderungen eindeutig, in anderen jedoch eher zweifelhaft.
Grundsätzlich gilt, dass der Versicherungsnehmer im Schadensfall keinerlei eigene Initiativen ergreift. Er informiert seine Versicherung lediglich über die Forderung des vorgeblich Geschädigten. Wird er selbst anderweitig initiativ, droht der Verlust des Versicherungsschutzes. Und dieser beginnt bereits mit der Prüfung des Sachverhaltes.
Der Versicherungsnehmer reicht die Schadensersatzforderung mit einer Schilderung des Schadenshergangs bei seinem Versicherer ein. In diesem Moment greift zunächst der passive Rechtsschutz. Die Versicherungsgesellschaft prüft zunächst, ob die Forderungen des Geschädigten wirklich gerechtfertigt sind.
Dazu ein Beispiel: Kleinkinder gelten als deliktunfähig. Obwohl die Eltern der Aufsichtspflicht nachkamen, gelang es dem Nachwuchs, mit einem Stein den Lack am Auto des Nachbarn zu zerkratzen. Dieser macht jetzt die Kosten für die Reparatur geltend. Der Versicherer erklärt dem Nachbarn aber, dass er aufgrund der Deliktunfähigkeit des Kindes keine Schadensersatzansprüche einfordern kann. Damit sind die Eltern und zunächst auch die Versicherung von jeder Leistung freigestellt.
Viele Versicherer schließen allerdings inzwischen auch Schäden durch deliktunfähige Personen ein. In diesem Fall käme es zur Zahlung des Schadensersatzes durch die Versicherungsgesellschaft.
Erst im zweiten Schritt, wenn die Forderung generell gerechtfertigt ist, greift die Zahlung durch den Versicherer. Der passive Rechtsschutz im Rahmen der Haftpflichtversicherung sieht auch die Kostenübernahme für Gutachter vor, wenn der Fall vor Gericht kommt. Lediglich die Anwaltsgebühren muss der Beklagte selbst tragen.
Ist der passive Rechtsschutz in jeder Haftpflichtversicherung enthalten?
Der passive Rechtsschutz ist Bestandteil jeder Haftpflichtversicherung und muss nicht gesondert vereinbart werden. Der Grund liegt auf der Hand und basiert auf dem Eigeninteresse des Versicherers. Würde er jede Schadensersatzforderung ungeprüft regulieren, wäre das ein schlechtes Geschäft. Zu viele unbegründete Ansprüche würden befriedigt. Durch die passive Rechtsschutzfunktion spart der Versicherer Gelder ein, da er nur leistet, wenn die Forderung auch tatsächlich berechtigt ist.
Was leistet der passive Rechtsschutz, was nicht?
Zwischen dem passiven Rechtsschutz aus der Haftpflichtversicherung und einer echten Rechtsschutzversicherung bestehen elementare Unterschiede. Der passive Rechtsschutz greift nur, wenn an den Versicherungsnehmer eine Schadensersatzforderung herangetragen wird.
Eine „echte“ Rechtsschutzversicherung bietet dagegen mehr. Sie erlaubt es dem Versicherungsnehmer, beispielsweise selbst Regressforderungen gegenüber Dritten geltend zu machen und wehrt nicht nur unbegründete Forderungen ab. Sie bietet Beratungsrechtsschutz in Familienangelegenheiten, übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten bei Streitigkeiten mit Mietern, Vermietern oder dem Arbeitgeber und beinhaltet auf Wunsch weitere Bereiche wie Verkehrsrechtsschutz und Strafrechtsschutz.
Nicht zuletzt übernimmt sie auch die Kosten bei juristischen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung oder Sozialversicherungsträgern. Gerade in den beiden letzten Fällen kann sich kaum eine Privatperson eine gerichtliche Auseinandersetzung finanziell leisten. Die juristischen und damit finanziellen Voraussetzungen fallen einfach zu unterschiedlich aus.
Es wäre somit ein Fehler, den passiven Rechtsschutz generell als ausreichende Lösung für juristische Streitigkeiten zu sehen. Er hilft nur bei Regressforderungen gegen die eigene Person. Für alles Weitere im Bereich Rechtsschutz ist die Rechtsschutzversicherung zuständig.
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