Jagdhaftpflichtversicherung
Laut den Regelungen des Jagdgesetzes ist ein Jäger für durch ihn verursachte Schäden verantwortlich und haftet für diese in vollem Umfang. Durch den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung können sich Jäger jedoch vor hohen Schadensersatzansprüchen absichern. Zugleich ist die Jagdhaftpflichtversicherung für Jäger in Deutschland, in Österreich sowie in einigen weiteren Ländern ohnehin eine Pflichtversicherung. Diese Pflicht betrifft allerdings nicht nur Jäger, sondern ebenso ehemalige Jäger, welche die Jagdwaffen noch im Besitz halten möchten. Ohne diese Versicherung müssten die Waffen abgegeben werden. Dabei bietet eine Jagdhaftpflichtversicherung nicht nur für Jäger umfassenden Versicherungsschutz an, sondern ebenso für Jagdpächter und Jagdveranstalter, für Förster und Forstbeamte, Jagdfalkner und auch für Jagd- und Forstaufseher.
- Jagdhaftpflichtversicherung: Nachweispflicht
- Versicherungsumfang der Jagdhaftpflichtversicherung
- Versicherbar sind nicht nur Jagdschäden
- Mitversicherung von Tieren
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
- Privathaftpflicht vergleichen
Das Wichtigste in Kürze
- Bereits mit der Beantragung eines Jagdscheins muss eine Jagdhaftpflichtversicherung vorliegen.
- Der Versicherungsumfang einer Jagdhaftpflichtversicherung unterscheidet sich je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif voneinander.
- Neben dem Besitz und der Nutzung von Waffen ist auch das Führen von Beizvögeln oder Jagdhunden mit einem Risiko behaftet.
Jagdhaftpflichtversicherung: Nachweispflicht
Bereits mit der Beantragung eines Jagdscheins muss eine Jagdhaftpflichtversicherung vorliegen. Denn das Führen von Waffen und das Schießen ist eine potenzielle Gefahr, wodurch Schäden auch bei entsprechender Sachkenntnis und Erfahrung nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.
Der Nachweis über den Abschluss einer speziellen Jagdhaftpflichtversicherung ist bei Beantragung anhand der Versicherungszusage zu erbringen. Die abgeschlossene Versicherung muss sich mindestens über den gesamten Zeitraum erstrecken, in welchem der Jagdschein gültig sein wird. Dieser Zeitraum kann gemäß der Gültigkeit von Tages- und Jahres-Jagdscheinen zwischen zwei Wochen oder einem Jahr bis hin zu drei Jahren liegen.
Versicherungsumfang der Jagdhaftpflichtversicherung
Der Versicherungsumfang einer Jagdhaftpflichtversicherung unterscheidet sich je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif voneinander. Allerdings gibt es Mindestdeckungssummen zu beachten.
Diese liegen für Sachschäden bei 50.000 Euro und betragen 500.000 Euro für Personenschäden. Allerdings sehen viele Tarife deutlich höhere Versicherungssummen vor, die nicht selten zwischen 5 und 50 Millionen Euro liegen. Zudem lässt sich auch ein Vermögensschaden mitversichern. Allerdings sind in dem Bereich deutlich niedrigere Deckungssummen üblich, beispielsweise 100.000 Euro.
Versicherbar sind nicht nur Jagdschäden
Neben einigen Hauptrisiken lassen sich mit einer Jagdhaftpflichtversicherung noch weitere Gefahren rund um die Jagd abdecken. Versicherbar sind je nach Berufsgruppe beispielsweise Schäden, die unmittelbar während der Jagd verursacht werden können.
So stellt beispielsweise die Nutzung einer Jagdwaffe ein nicht unerhebliches Risiko dar. Liegt bei einem Jagdunfall jedoch kein Verschulden des Schießenden vor, dann können die Schadensersatzansprüche des Geschädigten wegfallen. Enthält der geschlossene Vertrag jedoch den Hinweis, dass die Versicherung bei fehlendem Verschulden auf einen Einwand verzichtet, dann besteht auch in diesen Fällen Versicherungsschutz.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Versicherungsschutz so zu erweitern, dass Angehörige mitversichert werden können, denn auch hier kann es zu Schäden kommen. Das kann zum Beispiel zu Hause bei der Waffenreinigung geschehen, falls ein Familienmitglied zuschaden kommt.
Mitversicherung von Tieren
Neben dem Besitz und der Nutzung von Waffen ist auch das Führen von Beizvögeln oder Jagdhunden mit einem Risiko behaftet.
Diese und andere Tiere lassen sich je nach Versicherung auch außerhalb von Jagdzeiten absichern. Dadurch müssen Versicherte bei entsprechender Tarifgestaltung keine zusätzliche Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen.
Allerdings wird der Versicherungsschutz häufig auf ein bis zwei Hunde begrenzt. Kommt es bei einer Schießaufsicht zu Haftpflichtschäden, dann sind diese bei vielen Tarifen nicht mitversichert, sodass bei entsprechender Tätigkeit auf eine Deckung geachtet werden sollte. Zudem zählt zum Versicherungsumfang in der Regel auch die Schadensabwehr bei unberechtigten Ansprüchen. Dies umfasst die Kosten für den Rechtsstreit, vor allem die Anwalts- und Prozesskosten.
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