Bauleistungsversicherung
Mit einer Bauleistungsversicherung können sich sowohl Bauunternehmen als auch private Bauherren gegen unvorhersehbare Risiken während der Bauzeit einer Immobilie absichern. Diese Versicherung, früher auch als Bauversicherung oder Bauwesenversicherung bekannt, schützt den oder die Versicherten nicht nur vor Umweltkatastrophen sondern auch vor mutwilliger Beschädigung, Fahrlässigkeit und andere Widrigkeiten, die während eines Baus auftreten können.
- Leistungsübersicht
- Übliche Ausschlüsse einer Bauleistungsversicherung
- Bauleistungsversicherung – nicht nur für Bauherren
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
- Privathaftpflicht vergleichen
Das Wichtigste in Kürze
- Wie bei allen Versicherungen gilt auch bei der Bauleistungsversicherung der Grundsatz: je umfassender der Schutz, desto höher die Kosten.
- Grundsätzlich versichert sind Bauherren und Bauunternehmer gegen höhere Gewalten wie Stürme, Erdbeben und Überschwemmungen.
- Der Leistungskatalog von Bauleistungsversicherungen richtet sich insbesondere an Bauunternehmer zur Absicherung ihrer Bauleistung.
Leistungsübersicht
Die Leistungskataloge der einzelnen Versicherungen weichen unter Umständen erheblich voneinander an und schließen die unterschiedlichsten Schadensauslöser aus den Leistungen aus. Wie bei allen Versicherungen gilt auch hier der Grundsatz: je umfassender der Schutz, desto höher die Kosten. Allerdings sollte einem jeden Bauherren klar sein, dass bei einem kostenintensiven Unterfangen wie dem Bau eines Hauses schwerer, unversicherter Schaden ein finanzielles Desaster bedeuten kann.
Grundsätzlich versichert sind Bauherren und Bauunternehmer gegen höhere Gewalten wie Stürme, Erdbeben und Überschwemmungen. Auch unabwendbare Gewalten wie Kriege und Aufruhr sind versichert. Gleiches gilt für Herstellungs- und Konstruktionsfehler bei Bau. Eingeschlossen sind ebenfalls die Kosten für Baugrund, Bodenmasse und Schadensuchkosten.
Je nach Tarif übernimmt die Bauleistungsversicherung hier allerdings nur Kosten bis zu einer vorher vereinbarten Summe.
Übliche Ausschlüsse einer Bauleistungsversicherung
Aus Sicht des Gesetzgebers wird zum Beispiel zwischen ungewöhnlichen und außergewöhnlichen Witterungsbedingungen unterschieden. Jede Bauleistungsversicherung ist gesetzlich dazu verpflichtet bei außergewöhnlicher Witterung und einem dadurch entstandenen Schaden diesen zu erstatten. Bei einer bloß ungewöhnlichen Witterung ist dieses per Gesetz nicht nötig und entsprechend auch nicht in den allgemeinen Leistungen verankert. Dauerfrost im Winter ist höchsten ungewöhnlich, starker Regen im Herbst ebenfalls.
Allen Bauleistungsversicherungen ist gemein, dass sie im Falle von höherer Gewalt, Diebstahl, Vandalismus und Elementarschäden wie Sturm, Hagel und Überschwemmungen greifen. Ein wichtiger allgemeiner Ausschluss sind allerdings Feuerschäden. Ein Feuer, Brand, ein Blitzschlag, eine Explosion auf dem Bau, Abstürze und Einschläge bemannter und unbemannter Flugkörper sind nicht Teil der regulären Leistungen. Um sich vor derlei abzusichern ist normalerweise eine Feuerrohbauversicherung von Nöten.
Ebenfalls muss bei der Versicherung gegen Diebstahl in der Bauleistungsversicherung genau differenziert werden. Sie bezieht sich allgemein nur auf bereits verbaute Elemente. Ein bereits installierter Heizkörper ist also durch die Versicherung abgedeckt. Einer, der noch auf seinen Einbau wartet und vom Baugelände gestohlen wird, ist von der Leistung zur Diebstahlversicherung ausgeschlossen. Es obliegt dem zuständigen Bauleiter für die sichere Verwahrung von Baustoffen und Bauteilen Sorge zu tragen.
Bauleistungsversicherung – nicht nur für Bauherren
Der Leistungskatalog von Bauleistungsversicherungen richtet sich auch insbesondere an Bauunternehmer zur Absicherung ihrer Bauleistung. So ist ein Bauunternehmer beispielsweise seinem Bauherrn gegenüber verpflichtet den Bau zu beenden, bis dieser ihn abgenommen hat. Kommt es also während des Baus zu besagten ungewöhnlichen Witterungsbedingungen und zu einer schweren Beschädigung des Rohbaus, so ist der Bauunternehmer verpflichtet den Bau erneut zu beginnen. Um einen finanziellen Ruin durch solche Schäden abzuwenden und sich entsprechend abzusichern, sollte sich jeder Bauunternehmer mit einer Bauleistungsversicherung entsprechend absichern.
Pfusch am Bau
Auch die beste Versicherung schützt den Bauunternehmer allerdings nicht vor Kosten durch ihn und seine Angestellten mangelhaft und nicht fachgerecht dargebrachte Leistungen. Hier haftet der Bauunternehmer im vollen Umfang seinem Bauherrn gegenüber.
Versicherungsdauer der Bauleistungsversicherung
Beim Abschluss der Versicherung wird der Versicherte vom Versicherer üblicherweise nach der geschätzten Bauzeit gefragt und diese wird in der Police auch festgehalten. Die eigentliche Bauleistungsversicherung erstreckt sich bis zur Bezugsfertigkeit der Immobilie, gilt aber unter normalen Umständen maximal 2 Jahre.
Weitere wichtige Punkte bei der Antragsstellung
Neben der geschätzten Baudauer ist der zukünftige Versicherte vor Abschluss der Bauleistungsversicherung dem Versicherer noch zu einer ganzen Reihe weiterer Auskünfte verpflichtet. Wichtig ist hier insbesondere die Höhe der Bausumme ohne Eigenleistungen. Letztere werden gesondert erfasst.
Für die Versicherungen macht es auch einen erheblichen Unterschied, ob es sich bei dem Bauvorhaben um einen kompletten Neubau, einen Anbau oder Umbau handelt. Gerade bei einem Umbau macht ein Eingriff in die bestehende tragende Konstruktion einen nicht unwesentlichen Risiko- und somit Kostenfaktor aus.
Auch Besonderheiten am Bau werden bei der Antragsstellung abgefragt. Spezielle Verankerungen des Fundaments wie eine Wannengründung zum Schutz vor hohem Grundwasser oder eine Pfahlgründung auf Grund von schlecht tragfähigen Bodenschichten haben hier starken Einfluss auf die Kosten. Gleiches gilt natürlich für teure Elemente des Hauses wie eine Photovoltaikanlage.
Für welche Versicherung sich ein Bauherr beziehungsweise Bauunternehmer am Ende entscheidet liegt natürlich im eignen Ermessen. Es lohnt sich aber durchaus zwischen den einzelnen Versicherungen zu vergleichen. In jedem Fall ist es aber notwendig die Police genau darauf zu überprüfen, ob Risiken möglichst umfassend eingeschlossen sind. Ein Bau ist meist eine längerfristige Angelegenheit, die im Jahreslauf auch nicht ungewöhnlichen widrigen Witterungsbedingungen ausgesetzt ist. Sowohl als Bauherr als auch als Bauunternehmer tut man gut daran sich hier vor schwerem, finanziellen Schaden zu schützen.
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