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Privathaftpflicht für Studenten: Ein unverzichtbarer Schutz
Die Haftpflichtversicherung kommt bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden an Dritte auf und schützt den Versicherten vor Schadensersatzansprüchen. Von Schäden während des Umzugs eines Freundes und Missgeschicke auf der Arbeit über Unfälle im Straßenverkehr bis hin zum Schaden an aufsichtspflichtigen Personen beim Babysitten – auch Studenten haften dafür in voller Höhe. Da die Kosten für den Schaden sowie die Folgekosten enorm sein können, ist eine Haftpflichtversicherung für Studenten unverzichtbar.
- Darum ist die Privathaftpflicht ein Muss
- Leistungen im Überblick
- Optionale Zusatzleistungen
- Mitversichert in der Familienhaftpflicht
- Haftpflichttarife für Studenten
- Häufig gestellte Fragen
- Weitere interessante Artikel
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Warum die Haftpflichtversicherung wichtig ist
Obwohl eine Privathaftpflichtversicherung für alle Nicht-Fahrzeughalter keine Pflicht ist, gilt sie dennoch als die wichtigste private Versicherung. Angenommen, ein Student verursacht auf dem Weg zur Uni einen Unfall mit seinem Fahrrad und verletzt dabei einen Passanten. Abhängig vom Ausmaß der Verletzung kann der Schadensersatz ruinös werden. Im schlimmsten Fall wird der Passant durch die Verletzung erwerbsunfähig. Folgende Kosten kommen dann auf den Schadensverursacher zu:
- Im Fall eines Gerichtsverfahrens die Verfahrenskosten
- Schmerzensgeld
- Gutachterkosten
- Die Krankenversicherung nimmt Regress für die Behandlungskosten.
- Der Sozialversicherungsträger fordert die Kosten für die Reha-Maßnahmen ein.
- Bei einem Verdienstausfall muss der Schädiger dafür aufkommen, im Zweifelsfall durch eine lebenslange Rente.
Die Leistungen der Haftpflichtversicherung
Der wichtigste Bestandteil einer Haftpflichtversicherung ist die Deckungssumme. Sie gibt an, bis zu welcher Höhe Schadensersatzforderungen übernommen werden. Da im Falle eines Personenschadens durchaus siebenstellige Kosten entstehen können, sollte diese nicht zu niedrig angesetzt werden. Eine Deckungssumme in Höhe von zehn Millionen Euro gilt heute als Standard. In der Regel kommt die private Haftpflichtversicherung für folgende Schäden auf:
- Personenschaden: Wird ein Mensch durch den Versicherten verletzt, in seiner Gesundheit beeinträchtigt oder kommt zu Tode, werden die Schadensersatzansprüche (Behandlungskosten, Schmerzensgeld u.ä.) von der Haftpflichtversicherung als Personenschäden übernommen.
- Sachschaden: Wenn Sie das Eigentum eines anderen beschädigen oder zerstören, so müssen Sie für diese Sachschäden aufkommen. Die Versicherung greift auch in diesem Fall und wendet die Schadensforderung ab.
- Vermögensschaden: Als Vermögensschäden gelten Schäden mit direktem oder indirektem finanziellen Verlust. Dabei wird zwischen unechtem (Folgekosten bei Sachschäden) und einem echten Vermögensschaden (zum Beispiel durch falsche Beratung) unterschieden.
- Mietschaden: Ein fester Bestandteil vieler Haftpflichtversicherungen sind sogenannte Mietschäden. Gerade für Studenten mit einer eigenen Wohnung oder in einer WG ist das wichtig. Hier werden Schäden an der Wohnungsausstattung zum Beispiel einem kaputten Waschbecken und in neueren Verträgen auch bewegliche Sachen versichert. Das kann zum Beispiel eine im Baumarkt für Renovierungsarbeiten ausgeliehene Bohrmaschine betreffen, aber auch die Kamera eines Kommilitonen, die bei der Benutzung herunterfällt.
- Schäden bei Uni, Arbeit, Praktikum: In der Regel sind alle Schäden, die ein Student im Rahmen des Studiums an der Uni verursacht, versichert. Dies gilt auch für Missgeschicke, die ihm während eines Praktikums an seinem Arbeitsplatz passieren. Die private Haftpflichtversicherung für Studenten übernimmt auch die Regulierung von Schäden im Labor. Dabei gilt es allerdings zu beachten, dass für Tätigkeiten im öffentlichen Dienst unter Umständen eine gesonderte Diensthaftpflichtversicherung in den Vertrag integriert werden muss.
- Schäden bei Aufsicht und Ehrenamt: Ehrenamtliche Tätigkeiten und Aufsichtsjobs bergen ebenfalls Risiken. Wer sich als Student als Babysitter oder in Jugendgruppen als Aufsicht engagiert, läuft Gefahr, dass sich eines der Kinder verletzt und die Eltern den Studenten als "Schuldigen" einstufen und auf Schadensersatz pochen. In der Regel sind solche Fälle Bestandteil der Police.
- Schäden im Ausland: Es spielt keine Rolle, ob Studenten Urlaub machen oder ein Auslandssemester absolvieren. Die private Haftpflichtversicherung hat weltweit Geltung. Unterschiede gibt es bei den verschiedenen Anbietern lediglich in der Dauer des Versicherungsschutzes. Während einige Gesellschaften keine zeitliche Begrenzung vorsehen, limitieren andere die Geltungsdauer auf ein halbes oder ein Jahr.
Gut zu Wissen
Wer als Student ein eigenes Auto oder ein Motorrad besitzt, ist verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung für dieses abzuschließen. Sie besteht unabhängig von einer privaten Haftpflichtversicherung und deckt lediglich Personen- und Sachschäden an Dritte ab, die rund um das Auto und im Zuge eines Unfalls damit entstanden sind.
Zusatzleistungen innerhalb der Haftpflichtversicherung
Darüber hinaus bieten Versicherer auch Schutz vor weiteren Risiken, der für Studenten durchaus sinnvoll sein können, Dazu gehören Schutz vor Gefälligkeitsschäden, Forderungsausfällen oder finanzielle Folgen durch Datenrisiken. Je nach Anbieter sind die folgenden Leistungen bereits Teil des Haftpflichttarifs oder können zusätzlich hinzugefügt werden. Sie sollten daher vorab prüfen, welche Leistungen bereits von Haus aus Bestandteil der Police sind.
Zusatzleistungen für Studenten
Der Versicherungsschutz sollte im besten Fall Gefälligkeitsschäden miteinschließen. Wer einem Freund bei einem Umzug hilft und den Flatscreen-Bildschirm fallen lässt, hat ohne diesen Einschluss keinen Versicherungsschutz. Der Geschädigte nimmt billigend in Kauf, dass er um eine Gefälligkeit bittend geschädigt wird. Neue Policen bieten inzwischen auch Versicherungsschutz für Gefälligkeitsschäden.
Wird der Versicherungsnehmer durch eine andere Person geschädigt, bleibt zu hoffen, dass der Verursacher entweder über die finanziellen Mittel verfügt, für den Schaden aufzukommen, oder selbst eine Haftpflichtversicherung besitzt. Ist beides nicht der Fall, geht der Geschädigte leer aus. In diesem Fall würde die Forderungsausfalldeckung greifen, die den Schadensverursacher so stellt, als sei er ebenfalls Versicherungsnehmer bei dem jeweiligen Unternehmen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist eine gerichtlich untermauerte Forderung.
Ein wichtiger Punkt sind die digitalen Risiken, sprich Schäden im Zusammenhang mit dem Internet. Angenommen, ein Student leitet unwissentlich eine mit einem Virus versehene Datei weiter. Diese legt das Computersystem des Empfängers lahm, dem E-Mail-Empfänger entsteht ein wirtschaftlicher Schaden. Die Haftpflichtversicherung sollte daher ausdrücklich im Bedingungswerk die Kostenübernahme bei Schäden, die aus der Nutzung des Internets resultieren, aufführen.
Ein weiterer Zusatzbaustein ist das Schlüsselrisiko. Je nach Versicherer greift es nur für beruflich genutzte Schlüssel oder auch für den privaten Bereich. Angenommen, ein Student arbeitet viel im Labor und hat dafür den Schlüssel. In den meisten Fällen nutzen Universitäten Schließanlagen. Geht ein Schlüssel verloren, muss in der Regel die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden. Im Rahmen des Schlüsselrisikos werden diese Kosten übernommen.
Verivox-Tipp
Wie bei allen Versicherungen bieten Versicherer auch bei der Haftpflichtversicherung unterschiedliche Leistungen an. Wer beim Vergleich feststellt, dass die bisherige Versicherung nicht das gewünschte Leistungsspektrum abbildet oder schlicht zu teuer ist, kann auf verivox.de direkt seine Haftpflichtversicherung kündigen oder wechseln.
Mitversichert in der Familienhaftpflicht
Die Familienhaftpflichtversicherung greift grundsätzlich dann, wenn der Student jünger als 25 Jahre ist und noch bei den Eltern wohnt. Handelt es sich bei dem Studium um ein Erststudium, welches sich direkt an die schulische Ausbildung anschließt, gibt es generell keine Einschränkung. Versicherungsschutz besteht auch, wenn der Student nach der Schule zunächst ein freiwilliges soziales Jahr oder ein Praktikum absolviert. Handelt es sich bei dem Studium um die Zweitausbildung, weil beispielsweise zuvor eine Ausbildung absolviert wurde, bieten einige Versicherungen dagegen keine Deckung mehr an.
Auch was den Wohnort des Studenten angeht, vertreten die Versicherer unterschiedliche Ansätze. Bei einigen bleibt der Anspruch bestehen, wenn der Student jünger als 25 ist, sich im Erststudium befindet, aber bereits eine eigene Wohnung nutzt. Andere Gesellschaften sehen die eigene Wohnung als Kriterium, dass der Versicherungsschutz über die Eltern entfällt.
Der Versicherungsschutz über die Eltern entfällt generell, wenn der Student verheiratet ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob er jünger als 25 Jahre ist, es sich um ein Erststudium handelt oder er mit Ehepartner im Haushalt der Eltern lebt.
Unser Tipp
Wer ein Studium beginnen möchte, sollte auf jeden Fall die Haftpflichtversicherung der Eltern prüfen, ob für ihn Versicherungsschutz besteht oder ob er eine eigene Haftpflicht benötigt.
Haftpflichttarife für Studenten
Bei der Tarifierung für eine Haftpflichtversicherung spielt der studentische Status ansich keine Rolle. Die Versicherer unterscheiden bei der Einstufung nach anderen Kriterien. Dazu zählen:
- Familienstand (Single, Single mit Kind, Partnerschaft, Familie)
- Öffentlicher Dienst oder freie Wirtschaft
- Alter (zum Beispiel Seniorentarife)
Diese Faktoren greifen unabhängig von der jeweiligen Tarifvariante oder den gewünschten zusätzlichen Einschlüssen. Die Prämien für eine Haftpflichtversicherung fallen im Vergleich zu den möglichen Kosten, die versichert sind, gering aus. Sehr guter Versicherungsschutz ist schon für 3 Euro im Monat zu haben. Eine mögliche Selbstbeteiligung reduziert den Jahresbeitrag noch einmal. Mit dem Verivox-Vergleichsrechner können Sie direkt online den Tarif mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis für sich finden.
Häufig gestellte Fragen
Eine private Haftpflichtversicherung lohnt sich für Studenten bereits ab dem Auszug aus der Wohnung / dem Haus der Eltern. Insbesondere dann, wenn Sie bereits älter als 25 Jahre alt sind und demnach der Versicherungsschutz über die Familienversicherung entfällt.
In der Regel sind Kinder immer bis zum 18. Lebensjahr über die Privathaftpflicht der Eltern mitversichert. Auch Auszubildende und Studenten können weiterhin über die Familienhaftpflicht versichert werden. Viele Privathaftpflicht Anbieter setzen voraus, dass der Student / der Auszubildende jünger als 25 Jahre alt ist und noch im gleichen Haus / der gleichen Wohnung wie die Eltern lebt. Da sich die Tarifdetails einzelner Anbieter hier unterscheiden können, lohnt sich ein Privathaftpflicht Vergleich für einen kostenlosen Überblick.
In der Regel sind Sie bis zum 25. Lebensjahr über die Familienhaftpflicht Ihrer Eltern mitversichert - auch nach einem Auszug. Hier spielt es keine Rolle, ob Sie bereits in einer eigenen Wohnung oder einem Studentheim leben.
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