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Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Haftpflicht absetzen als Vorsorgeaufwand
  3. So funktioniert's
  4. Jede Haftpflichtversicherung zählt
  5. Sonderfall: Kfz-Haftpflicht
  6. Weitere Absatzmöglichkeiten

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Beiträge zur Haftpflichtversicherung können Sie in der Steuererklärung geltend machen.
  • In der "Anlage Vorsorgeaufwand" können Sie die Beiträge angeben.
  • Alle Arten von Haftpflichtversicherungen sind absetzbar.

Haftpflicht als Vorsorgeaufwand absetzen

Jeder Steuerzahler kann die Kosten für seine private Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung absetzen. Damit kommt der Gesetzgeber den Bürgern entgegen, denn eine solche Absicherung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird jedoch dringend empfohlen.

Schließlich schützt sie gegen mitunter hohe Kosten, die bereits durch eine kleine Unachtsamkeit entstehen können.

Hinweis: Was deckt die Haftpflicht ab?

Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten, falls durch das Verschulden des Versicherungsnehmers anderen Personen Schaden zugefügt wird – sei es Schaden am Eigentum oder körperlicher Schaden. Gerade bei Personenschäden können lebenslange Kosten entstehen, weswegen die Versicherungssumme mehrere Millionen Euro beträgt – Experten empfehlen mindestens 10 Millionen Euro.

Haftpflichtversicherung absetzen: So funktioniert's

Voraussetzungen

Die Voraussetzung dafür, dass Sie Ihre Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen können, ist steuerpflichtiges Einkommen und eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung.

Höchstgrenzen beachten!

Vorsorgeaufwendungen können geregelt durch den Gesetzgeber bis zu gewissen Höchstgrenzen steuerlich abgesetzt werden. Diese staffeln sich wie folgt:

  • Höchstgrenze für Ehepaare: Bei Ehepaaren setzt sich der Höchstbetrag aus der Summe der beiden einzeln zustehenden Höchstbeträge zusammen.
  • Höchstgrenze für Beamte, Angestellte, Rentner und Pensionäre: Hier liegt die Höchstgrenze bei 1.900 Euro.
  • Höchstgrenze für Selbstständige: Da Selbstständige Ihre Krankenkassenbeiträge selbst zahlen, liegt der Höchstbetrag zum Absetzen in der Steuererklärung bei 2.800 Euro.

So tragen Sie die Haftpflicht in der Steuererklärung ein

Ihre im Jahr gezahlten Beiträge zur privaten Haftpflichtversicherung können Sie als Sonderausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung in der "Anlage Vorsorgeaufwand" eintragen, unter "weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen".

Als Nachweis über die gezahlten Beiträge verlangt das Finanzamt in der Regel den Versicherungsvertrag, Kontoauszüge oder eine Bescheinigung von der Versicherung, dass Sie die Beiträge gezahlt haben.

Jede Haftpflichtversicherung zählt

Neben der privaten Haftpflichtversicherung gibt es weitere Haftpflichtversicherungen, die Sie in der Steuererklärung angeben können. Um die Versicherung als Vorsorgeaufwand geltend zu machen, muss es sich um eine private Absicherung handeln. Die Berufshaftpflicht beispielsweise können Sie an anderer Stelle in der Steuererklärung eintragen.

Einige Beispiele von Haftpflichtversicherungen, die Sie als Vorsorgemaßnahme absetzen können:

  • Tierhalterhaftpflicht: Sichert Schäden ab, die Ihr Haustier verursacht. Vor allem relevant bei Hunden und Pferden und in einigen Bundesländern Pflicht.
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Schutz vor allem für Vermieter, da Eigenheimbesitzer meist über die private Haftpflichtversicherung abgesichert sind.
  • Jagdhaftpflicht: Schützt Jäger, Forstbeamte und Jagdhundebesitzer vor den Folgekosten durch Jagdunfälle aller Art.
  • Kfz-Haftpflicht: Pflicht für jeden Fahrzeughalter. Die Versicherung übernimmt die finanziellen Ansprüche von Unfallgegnern bei von Ihnen verursachten Unfällen.
  • Bootshaftpflicht: Da auch auf dem Wasser Unfälle passieren können, ist eine Bootshaftpflicht für alle Bootsbesitzer sinnvoll.

Nicht alle Haftpflichtversicherungen kommen für jeden infrage. Doch wenn ein gewisses Risiko besteht, ist die Absicherung sinnvoll, selbst wenn Sie bei der Steuererklärung aufgrund der Höchstgrenze nicht alle Versicherungsbeiträge absetzen können. Darum macht es sich in jedem Fall bezahlt, eine Haftpflichtversicherung mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis zu wählen. Mit einem Vergleichsrechner wie dem von Verivox finden Sie schnell eine Privathaftpflichtversicherung für sich selbst sowie bei Bedarf eine gemeinsame Versicherung mit Ihrem Partner oder eine für die ganze Familie. Nur wenige Eingaben sind notwendig und schon können Sie transparent mehrere Anbieter und deren Tarife vergleichen.

Mehrere Optionen bei der Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Jeder Besitzer eines Fahrzeugs muss sie abschließen. Diese Regelung ist ein Schutz für alle Verkehrsteilnehmer. Denn wenn Sie einen Unfall verursachen, hat der Unfallgegner einen Anspruch darauf, dass Sie sämtliche Kosten übernehmen: Sie sind in der Pflicht, zu haften. Bei Verkehrsunfällen können große Schäden entstehen, sowohl an Fahrzeugen als auch an Menschen.

Gerade Personenschäden können jahrelange oder lebenslange Kosten nach sich ziehen. Genau davor schützt eine Haftpflichtversicherung.

Auch die Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie als Vorsorgeaufwand in der Einkommensteuererklärung angeben. Sollten Sie jedoch einen Betrieb besitzen, gilt die Kfz-Haftpflichtversicherung für Dienstwagen als Betriebskosten. Zudem ist es möglich, die Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung als Werbungskosten geltend zu machen, wenn Sie das Fahrzeug nur beruflich nutzen.

Sie sollten also prüfen, wo Sie die Kfz-Haftpflichtversicherung am besten angeben. Denn die Höchstgrenze für Vorsorgeaufwendungen ist mitunter schnell erreicht.

Weitere Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung

Neben der Haftpflichtversicherung können Sie weitere Versicherungen als Vorsorgeaufwand in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Alle Versicherungen, die zu den Vorsorgeaufwendungen zählen:

Höchstgrenzen in der Steuererklärung beachten

Wie fast überall in der Steuererklärung gibt es auch bei den Vorsorgeaufwendungen eine Höchstgrenze. Alle Beiträge, die über diesem Höchstbetrag liegen, beachtet das Finanzamt nicht. Diese Grenze liegt für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner bei 1.900 Euro und für Selbstständige bei 2.800 Euro (Stand 2019). Die höher angesetzte Grenze für Selbstständige ergibt sich unter anderem daraus, dass sie die Beiträge für die Krankenversicherung vollständig alleine tragen müssen.

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