Vier sinnvolle Versicherungen für Skifahrer und Snowboarder
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Winterzeit ist Wintersportzeit. Doch der Spaß auf der Piste kann schlagartig durch eine kleine Unachtsamkeit enden. Daher ist ein guter Versicherungsschutz für Skifahrer und Snowboarder unerlässlich, damit zumindest die finanziellen Folgen eines Unfalls abgefedert werden können.
Hobby-Wintersportler sind gut beraten, wenn sie sich für den Ernstfall finanziell absichern. Daher gehört sowohl eine Unfallversicherung als auch eine Auslandskrankenversicherung ins Reisegepäck von Skifahrern und Snowboardern. Gegen Schadensersatzansprüche von Dritten genügt bereits die Privathaftpflicht.
1. Die Unfallversicherung
Arbeitnehmer sind in Deutschland gesetzlich unfallversichert. Allerdings beschränkt sich dieser Schutz nur auf die Arbeit sowie den Weg dorthin und nach Hause. Auf der Piste benötigen Skifahrer und Snowboarder daher eine private Unfallversicherung. Wenn sie zum Beispiel bei der Abfahrt mit einem anderen Fahrer zusammenprallen, sich den Fuß brechen und Folgeschäden davontragen, dann springt die Versicherung ein. Wer seinen Winterurlaub im Ausland verbringt und dort verunfallt, bei dem übernimmt die Versicherung auch den Rücktransport nach Deutschland.
Tipp: Verbraucher sollten unbedingt die sogenannte Eigenbewegung mit abdecken. Dann sind nicht nur Unfälle infolge von Zusammenstößen mit anderen Skifahrern abgesichert, sondern ebenso selbst verursachte Stürze. Zum Beispiel, wenn Sie beim Betreten der Skihütte auf dem Matsch im Eingangsbereich ausrutschen und sich die Hand brechen.
Weiterer Tipp: In älteren Verträgen sind meist Unfälle durch Alkohol („Bewusstseinsstörungen durch Trunkenheit“) ausgeschlossen. Wer also nach dem Après-Ski nochmals auf die Piste geht und tiefer ins Glas geschaut hat, wäre mit diesem Zusatz abgesichert. Außerdem sollten sich Skifahrer an die "FIS"-Regeln halten. Diese vom internationalen Skiverband aufgestellten Verkehrsregeln beinhalten eine gegenseitige Rücksichtnahme auf der Piste und eine vorausschauende Fahrweise.
Wer nach einem Unfall seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann, ist durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert. Diese sollte jedoch jeder Arbeitnehmer abschließen – unabhängig von einem Urlaub mit sportlichen Aktivitäten.
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2. Auslandskrankenversicherung
Wer Wintersport-Aktivitäten außerhalb Deutschlands nachgehen möchte, der sollte sich am besten zusätzlich mit einer Auslandskrankenversicherung absichern. Gesetzlich Krankenversicherte stocken so ihre Leistungen auf: Zum Beispiel, wenn die Behandlungskosten höher sind oder die Ärzte auf Vorkasse bestehen. Privat Krankenversicherte können mit dem Auslandskrankenschutz ihre Beitragsrückzahlung retten beziehungsweise die Selbstbeteiligung schonen, wenn sie während des Urlaubs erkranken. Außerdem deckt der Zusatzschutz die hohen Kosten für den Rücktransport ab.
Tipp: Achten Sie darauf, dass Auslandskrankenversicherung die Kosten für einen „medizinisch sinnvollen Rücktransport“ übernimmt und nicht nur die für einen „medizinisch notwendigen“.
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3. Private Haftpflichtversicherung
Allgemein gilt: Wer Dritten einen Schaden zufügt, muss dafür mit seinem ganzen Vermögen haften. In solchen Fällen springt die Privathaftpflicht ein. Sie zahlt, wenn ein Skifahrer durch einen anderen zu Schaden kommt. Dazu zählen zum Beispiel Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Kosten für die beschädigte Skiausrüstung.
Die Haftpflicht zahlt zwar ebenso, wenn Sie alkoholisiert sind und jemanden auf der Piste verletzen. Wenn Sie allerdings Geschädigter sind und Ihnen die Haftpflicht des Unfallgegners Alkoholkonsum nachweist, kann die Versicherung das Schmerzensgeld kürzen.
Tipp: Vereinbaren Sie in der Privathaftpflicht eine „Forderungsausfalldeckung“. Hat Sie ein anderer Skifahrer schwer verletzt und besitzt keine Privathaftpflicht, übernimmt Ihre eigene Haftpflichtversicherung die anfallenden Behandlungskosten.
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4. Hausratversicherung und Wintersportgeräteversicherung
Die Hausratversicherung beinhaltet in der Regel eine sogenannte Außenversicherung. Die Skier und das Snowboard sind aber nicht uneingeschränkt abgesichert: Die Hausratversicherung deckt meist keinen einfachen Diebstahl ab. Wenn Sie die Skier vor der Hütte abstellen und diese geklaut werden, erhalten Sie keinen Cent von der Versicherung. Klauen Langfinger das Sportgerät aus dem verschlossenen Hotelzimmer, handelt es sich dabei um Einbruchdiebstahl, bei dem die Versicherung einspringt.
Tipp: Eine Wintersportgeräteversicherung lohnt sich meist nur für teure sowie hochwertige Skier und Snowboards. Die Versicherung sollte dann ebenso den einfachen Diebstahl abdecken und nicht nur den Zeitwert erstatten.