Haftpflichtversicherung: Wie verhalte ich mich im Schadensfall?
Stand: 17.12.2024
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Eine kleine Unachtsamkeit und schnell ist es passiert: Ihre Tochter hat sich bei Ihren Freunden mit Filzstiften an der Wohnzimmertapete verewigt, auf der Geburtstagsparty Ihres Nachbarn landet das volle Rotweinglas auf dem teuren Teppich oder das neue Smartphone Ihres Arbeitskollegen fällt Ihnen aus der Hand und das Display zerbricht. Haben Sie eine Privathaftpflichtversicherung, sind diese Situationen kein Grund zur Sorge. Die private Haftpflichtversicherung bietet finanziellen Schutz, wenn Sie unbeabsichtigt anderen Personen Schaden zufügen oder fremdes Eigentum beschädigen. Ist ein Schaden entstanden, muss dieser zeitnah bei der Versicherung gemeldet werden.
Was tun …
… als Verursacher des Schadens
Wer einen Schaden zu verantworten hat, muss diesen schnell – das heißt im Normalfall spätestens innerhalb einer Woche – bei der eigenen Versicherung melden. Das geschieht schriftlich per E-Mail oder Online-Formular, Fax oder Brief. Unter Umständen kann auch ein Anruf genügen, um zumindest die Frist von einer Woche einzuhalten. Sollten Sie Ihre Versicherung telefonisch kontaktieren, fragen Sie den Berater auch, was Sie im weiteren Vorgehen beachten sollen. Mittlerweile bieten viele Versicherer an, den Schaden über ein Formular auf der Webseite oder eine Smartphone-App zu melden.
… als Geschädigter
Sind Sie hingegen der Geschädigte, tauschen Sie Adresse und Telefonnummer mit dem Verursacher aus. Kaputte Gegenstände, wie das gesplitterte Display des Smartphones, sollten Sie sicher aufbewahren. Unter Umständen bittet die Versicherung, das beschädigte Gerät einzuschicken oder beauftragt einen Gutachter, den Schaden bei Ihnen vor Ort zu beurteilen. Dieser Fall tritt meist aber nur dann ein, wenn es um hohe Schadensummen geht.
Der Versicherung den Hergang schildern
Am wichtigsten ist eine genaue Beschreibung, wie es zu dem Schaden gekommen ist. Über die inzwischen weit verbreiteten Online-Formulare werden die wichtigsten Fragen schnell beantwortet:
- Was ist für ein Schaden entstanden?
- Wann ist der Schaden entstanden?
- Wie und wo ist dieser passiert?
Hilfreich ist es zudem, Fotos des Schadens und der Umgebung zu machen. Waren zum Schadenszeitpunkt weitere Personen vor Ort, können Sie deren Aussagen notieren. Je genauer der Schaden beschrieben und dokumentiert ist, desto einfacher ist es für die Versicherung, ihn zu bearbeiten. Das bedeutet in aller Regel, dass die Versicherung schneller zahlt. Wer falsche Angaben zum Schaden macht, riskiert allerdings den Versicherungsschutz und begeht auch eine Straftat nach § 263 StGB.
Im Falle einer Gerichtsverhandlung
Kommt es zu einer Klage und unter Umständen zu einem Rechtsstreit, sind Schreiben von Anwalt oder Gericht sofort der Versicherung weiterzuleiten. Diese klärt den Sachverhalt und überprüft, ob die Forderungen des Geschädigten berechtigt sind. Sollte es dann zum Rechtsstreit in einem versicherten Fall kommen, tritt die Versicherung für Sie vor Gericht auf. Eventuell entstehen Prozesskosten übernimmt die Versicherung ebenfalls. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Rechtsstreit verloren oder gewonnen wird.
Das ist außerdem wichtig
Haftpflichtschäden können schnell entstehen und sowohl den Schadenverursacher als auch den Geschädigten verunsichern. Folgende Tipps helfen Ihnen, sich im Schadensfall richtig zu verhalten und Verunsicherungen aus dem Weg zu räumen:
Nie selbst zahlen: Egal wie viel der Geschädigte fordert, zahlen Sie diesen Betrag nie selbst und regeln Sie alles über Ihre Versicherung. Die Privathaftpflicht zahlt Ihnen nachträglich keinen Ersatz, wenn sie festlegt, dass die Forderungen zu hoch oder nicht rechtens waren.
Rechnungen aufbewahren: Wer den Schadensersatz als zu gering erachtet, der kann schriftlich widersprechen. Hilfreich ist es in diesem Fall, die Quittungen und Belege aufzuheben. So kann die Versicherung die entstandenen Kosten berücksichtigen.
Keine Hochstufung bei Schaden: Anders als bei der Kfz-Versicherung wird der Beitrag zur Privathaftpflichtversicherung im nächsten Jahr nicht teurer, wenn der Versicherer einen Schaden reguliert hat. Wer jedoch einen vergleichsweise hohen Schaden oder häufige Schäden meldet, dem kann die Versicherung kündigen.
Erstattung des Zeitwerts
Wenn ein Schaden eintritt, leistet die private Haftpflichtversicherung Ersatz in Höhe des Zeitwerts. Der Zeitwert berechnet sich aus dem Neuwert abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnutzung.
Ist Ihr Haftpflichtschutz noch aktuell?
In regelmäßigen Abständen sollten Sie einen Blick in Ihre Vertragsunterlagen werfen. Ändert sich Ihre Lebenssituation, sollte auch der Versicherungsschutz anpasst werden. Außerdem ist es wichtig, regelmäßig die Höhe der Versicherungssumme zu überprüfen. Es ist heute nicht ungewöhnlich, die Versicherungssumme auf bis zu 100 Millionen Euro zu setzen. Bei älteren Verträgen kann diese Summe deutlich geringer sein und es besteht die Gefahr, dass sie bei einem großen Sachschaden oder einem schwerwiegenden Personenschaden nicht ausreicht.
Folgende Bausteine sind nicht in jeder Privathaftpflichtversicherung enthalten, können aber je nach individueller Situation sinnvoll sein:
- Schutz bei Schäden durch deliktunfähige Kinder
- Leistung bei Schlüsselverlust für Mietwohnungen, auch mit einer zentralen Schließanlage
- Finanzielle Absicherung bei Gefälligkeitsschäden
- Ausfalldeckung, wenn Sie geschädigt werden und der Schadenverursacher nicht zahlen kann
- Haftpflichtschaden melden
- Privathaftpflicht: Ist die Räum- und Streupflicht mitversichert?
- Schadensersatzanspruch
- Versicherungen für Content Creator & Influencer
- Wann zahlt die private Haftpflicht nicht?
- Wie hoch sind die Kosten für einen Anwalt?
- Passiver Rechtsschutz
- Fahrlässige Körperverletzung – zahlt die Privathaftpflicht?
- Der Versicherung einen Schaden melden