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Abgesichert im Internet – Das bieten Haftpflicht und Co.

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Tipp: Die Privathaftpflicht deckt bereits die wichtigsten Internetschäden ab. Ein spezieller Internetschutz ist daher in der Regel nicht nötig. Wer sich jedoch absichern möchte, der sollte die Leistung seiner Rechtschutzversicherung oder – wenn möglich – seiner Hausratversicherung erweitern und keine eigenständige Police abschließen.

Cyber-Kriminelle, die mit der Kreditkarte auf Shopping-Tour gehen, Trojaner, die Daten verschlüsseln und Viren, die alle Daten von der Festplatte löschen. Mit dem Internet können sich Verbraucher auch ungebetene Gäste ins Haus holen. Schutzlos sind Sie aber nicht.

Virus verbreitet? Die Haftpflicht springt ein

Sie schicken einem Freund via Mail den Link zu einer Webseite. Dort kann er sich einen Ihrer Ansicht nach witzigen Bildschirmschoner herunterladen. Sie haben das Programm mit einem Virenscanner bereits überprüft, aber noch nicht installiert. Er folgt Ihrem Tipp und installiert den Bildschirmschoner – unwissentlich auch einen sogenannten Erpressungs-Trojaner. Dieser verschlüsselt sämtliche Daten auf dem PC. In solch einem Fall kann Ihre Haftpflicht die Kosten für das Entfernen des Trojaners und das Wiederherstellen der Daten bei Ihrem Bekannten.

Die Versicherungen zahlen in dem genannten Beispiel aber nur, wenn Sie das Programm vorher mit seinem Viren-Scanner überprüft haben und das Antiviren-Programm auf dem aktuellsten Stand ist. Sonst hätten Sie Ihre vertragliche Pflicht (Obliegenheit) verletzt. Das Problem: Computerviren sind den Schutzprogrammen einen Schritt voraus und bleiben daher oft unentdeckt. Es Restrisiko bleibt also immer bestehen.

Wer aber fahrlässig handelt und den Anhang einer Mail eines unbekannten Absenders öffnet, dem kann die Versicherung die Leistung kürzen. Gar kein Schutz besteht, wenn beispielsweise ein Angestellter mit Vorsatz ­– aus Frust über seinen Arbeitgeber – einen Virus ins Firmennetzwerk einschleust und verbreitet.

Hinweis: Die meisten Anbieter versichern die Schäden bis zur maximalen Deckungssumme der Privathaftpflicht (empfohlen: mind. 5 Millionen Euro). Nur vereinzelt beschränkt sich die Kostenübernahme auf maximal 50.000 oder 100.000 Euro.

Umfangreich aber nur vereinzelt – Internetschutz bei der Hausrat

Bisher bieten nur einige Hausratversicherungen einen Schutz gegen die Gefahren im Internet. Dieser umfasst in der Regel die Kosten für eine Datenrettung und einen Schutz beim Online-Banking: Wenn Dritte zum Beispiel an die persönlichen Bankdaten (PIN oder TAN) gelangen – sogenanntes Phishing – und dann auf Einkaufs-Tour gehen. Allerdings ist die Schadenshöhe auf maximal 1.000 Euro im Jahr und die Anzahl der Schäden auf zwei begrenzt.

Mehr Schutz erhalten Sie durch einen kostenpflichtigen Zusatzbaustein, den bisher aber nur wenige Versicherungen anbieten. Dann gibt es zwischen 5.000 und 10.000 Euro Schadensersatz und der Versicherer zahlt bis zu fünf Schäden im Jahr. Zusätzlich springt die Versicherung beim Cyber-Mobbing, Rufschädigung und Urheberrechtsverstößen ein. Sie bietet dafür eine psychologische beziehungsweise rechtliche Erstberatung am Telefon an.

Hinweis: Ob Ihre Hausratversicherung bereits einen grundlegenden Internetschutz beinhaltet, finden Sie heraus, wenn Sie ins Vertragswerk schauen – am besten in digitaler Form: Nutzen Sie die Suchfunktion des Adobe Readers und suchen Sie nach Wortgruppen wie „Vermögensschäden durch Phishing“ oder „durch Online-Banking“.

Rechtsschutz im Internet – auch gegen Abmahnanwälte?

Sinn der Rechtschutzversicherungen ist es, Ihnen finanziellen Beistand bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zu leisten. Sie zahlt u.a. die eigenen und gegnerischen Anwalts- sowie die Gerichtskosten. Werden Sie jedoch abgemahnt, weil Sie urheberrechtlich geschütztes Material wie Musik verbreitet haben, besteht in der Regel kein Rechtsschutz.

Manche Versicherungen bieten daher einen speziellen Internet-Rechtsschutz an. Diese beinhaltet eine Rechtsberatung und die Kostenübernahme für einen Anwalt. Allerdings erstatten die Versicherungen maximal 1.000 Euro im Jahr, was nicht ausreicht, wenn Sie den Rechtsstreit über mehrere Instanzen führen. Und wer die Musik mit Vorsatz heruntergeladen sowie verteilt hat und dafür verurteilt wurde, erhält selbst mit dem Internet-Rechtschutz keine Absicherung.

Der Internet-Rechtschutz greift auch, wenn Ihnen zum Beispiel der Online-Händler nicht die Ware zuschickt, Sie Strafanzeige gegen den Mobber wegen Beleidigung erstatten oder sie wegen eines Kommentars über Ihren Arbeitgeber entlassen werden. Manche Anbieter überwachen das Internet sogar 24 Stunden am Tag und halten nach einem Missbrauch persönlicher Daten Ausschau. Tritt der Fall ein, können Sie die Daten löschen lassen. Kostenpunkt für all diese Leistungen: 60 bis 130 Euro.

Hinweis: In der Regel decken bereits der Privat- und Berufs-Rechtsschutz viele Fälle ab. Ein gesonderter Internet-Rechtschutz ist daher nicht nötig, zumal der Schutz gegen Urheberrechtsverstöße nur selten die Kosten deckt.

Was bringt eine separate Internet-Versicherung?

Die Internet-Versicherung bündelt all das, was Haftpflicht, Hausrat und Rechtsschutz weitgehend abdecken. Das Rund-um-sorglos-Paket kostet je nach je nach Leistungsumfang zwischen 20 und 240 Euro im Jahr. Wie bei Haftpflicht und Co ist die Anzahl der Schäden auf ein bis zwei begrenzt. Die Schadenshöhe ist ebenso gedeckelt: Liefert der Online-Shop nicht, zahlt die Versicherung bis zu 3.000 Euro und gehen Diebe mit der fremden Kreditkarte auf Shopping-Tour, sind es zwischen 2.000 und 15.000 Euro.

Kein Schutz besteht, wenn Sie (Software-)Lizenzen („Keys“) kaufen und diese nicht funktionieren, oder wen Sie Dienstleistungen wie Putzhilfen übers Internet buchen. Verkaufen Sie etwas privat übers Internet und senden Sie die Ware vor Geldeingang los, sehen Sie auch keinen müden Cent von der Versicherung.

Die Internet-Versicherung lohnt sich nur dann, wenn Online-Händler zum Beispiel die Ware nicht innerhalb von 14 Tagen zurücknehmen oder der Paket-Dienst keinen Schadenersatz für die verloren gegangene Sendung leistet. Oder wenn sich die Bank nach einer unrechtmäßigen Abbuchung quer stellt und das Geld nicht erstattet. In 2015 waren jedoch weniger als 0,1 Prozent der 253 Millionen Online-Einkaufsakte von Internetkriminalität betroffen.