Wildwechsel: Teilkasko zahlt, aber Beweislast beim Autofahrer
Stand: 13.09.2017
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Gerade zu Beginn des Herbstes nehmen die Wildunfälle in der Dämmerung und im Morgengrauen zu. Autofahrer sollten dabei besser eine kontrollierte Kollision in Kauf nehmen und dem Tier nicht ausweichen. Denn wenn die Fahrt im Straßengraben landet, kann das gefährlicher enden und auch die Teilkaskoversicherung zahlt in der Regel nicht.
Besonders dort sollten Autofahrer vorsichtig sein: „Wenn Sie mit Tempo 60 auf einen Hirsch stoßen, dann ist das so, als würde sich so ein fünf Tonnen schwerer Elefant auf die Motorhaube setzen“, sagt Torsten Reinwald, Sprecher des Deutschen Jagdverbands (DJV) in Berlin. Wer ein Tier am Straßenrand sieht, sollte abbremsen, das Lenkrad festhalten, abblenden und hupen, rät der Experte. „Ein kontrollierter Zusammenstoß ist immer besser als ein unkontrolliertes Ausweichmanöver.“
Den Schaden am Fahrzeug zahlt die Teilkasko, wenn es nachweislich einen Wildwechsel gegeben hat. In vielen Verträgen ist allerdings nur Haarwild aufgeführt - dazu gehören Rotwild, Hasen, Füchse oder Wildschweine, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Auffahrunfälle mit anderen Tieren wie Wölfen oder auch Haustieren sind, solange nicht anders im Vertrag vereinbart, nicht versichert.
Der Fahrer muss belegen, dass er gegen das Tier gefahren ist, als es die Straßenseite wechseln wollte. Lag es bereits vorher tot oder verletzt auf der Straße, greift die Teilkasko bei einigen Versicherern nicht. Auch, wer dem Tier ausweicht und dabei im Graben landet, muss den Schaden häufig selbst zahlen.
Die notwendigen Beweise sollte man sich vom zuständigen Jagdpächter ausstellen lassen und selbst Beweisfotos machen oder Haarrückstände sichern, so GDV. „Wichtig ist, wenn es gekracht hat, die Unfallstelle zu sichern: Warnblinkanlage an, Warndreieck in sicherer Entfernung aufstellen“, sagt Reinwald. Wer Handschuhe dabei hat, sollte das tote Tier auch von der Straße räumen, um weitere Unfälle zu vermeiden.
Wer eine Vollkasko hat, kann den Schaden von der Versicherung zahlen lassen. Beweise sind dafür nicht nötig. Das kann sich allerdings auf den Schadenfreiheitsrabatt auswirken, die monatlichen Beiträge könnten steigen. Verbraucher sollten sich in dem Fall vorher beim Versicherer ausrechnen lassen, ob es nicht günstiger wäre, den Schaden selbst zu zahlen.