Wildwechsel: Kfz-Versicherung zahlt bei Unfall nach Vollbremsung
Stand: 10.02.2015
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Bad Segeberg - Wird ein Autofahrer durch ein Reh auf der Straße zu einer Vollbremsung gezwungen und landet daraufhin im Graben, muss die Kfz-Versicherung für den Schaden aufkommen.
Bei Straßenglätte ist es für die Versicherung wichtig, dass der Unfallfahrer mit angepasstem Tempo unterwegs war. Als Beweis für den Wildwechsel genügt seine Aussage. Das erläutert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und beruft sich auf ein Urteil des Amtsgerichts Bad Segeberg (Az.: 17 C 64/14).
In dem verhandelten Fall hatte ein Autofahrer bei 50 bis 60 km/h für zwei Rehe, die über die Straße liefen, stark gebremst. Weil Schnee lag, verlor er die Kontrolle über seinen Wagen und krachte damit seitlich gegen einen Baum. In den Augen der Richter hatte er sich korrekt verhalten - und die Kfz-Versicherung musste den Schaden bezahlen.