Wie Fahrer beim Carsharing versichert sind
Stand: 17.09.2014
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Saarbrücken - Carsharing schont nicht nur die Umwelt, sondern meist auch das Portmonee des Fahrers. Was bei Carsharing-Fahrzeugen aus Sicht der Versicherung zu beachten ist, erklärt CosmosDirekt.
"Wer sich hinter das Lenkrad eines Carsharing-Fahrzeuges setzt, sollte sich vorab über den Versicherungsschutz informieren", rät Roman Wagner, Versicherungsexperte bei CosmosDirekt. "Autofahrer, die ein gewerbliches Carsharing-Angebot wählen und auf das eigene Auto verzichten, brauchen keine eigene Autoversicherung. Denn in der Regel ist man über den Anbieter Kfz-haftpflicht- und kaskoversichert."
Wichtig für Umsteiger:
Vor dem Einsteigen ins Carsharing-Fahrzeug sollte man mit dem bisherigen Autoversicherer klären, ob und wie lange der bereits erreichte Schadenfreiheitsrabatt der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung bestehen bleibt. Besitzt man später wieder ein eigenes Auto, bleibt der günstigere Versicherungsbeitrag erhalten.
Einen Blick auf die Höhe der Kasko-Selbstbeteiligung des Fahrzeuges zu werfen, kann Geld sparen. Zum Teil lässt sich diese gegen eine Gebühr senken.
Wer ein Gemeinschaftsauto mietet, muss nicht zwangsläufig selbst fahren. In den Carsharing-Nutzungsbedingungen wird schriftlich geregelt, ob der Schutz durch die Kfz-Versicherung nur für den angemeldeten Kunden gilt. Viele Anbieter schreiben vor, dass dieser zumindest mit im Auto sitzen muss, wenn eine andere Person fährt. In diesem Fall ist der Kunde jedoch dafür verantwortlich, dass der Fahrer über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt.
City-Flitzer wie DriveNow, Car2Go, Flinkster oder Quicar erobern Deutschlands Metropolen. Trotzdem haben erst fünf Prozent der Städter das Mobilitätsmodell ausprobiert. Das ergab eine aktuelle forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt. Immerhin: Jeder vierte Befragte (25 Prozent) kann sich vorstellen, künftig Carsharing zu nutzen.