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Wer haftet für einen Unfall bei einer Probefahrt?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Essen - Wer einen Gebrauchtwagen aus privater Hand kaufen will und während der Probefahrt beschädigt, haftet dafür. Selbst wenn es für den Wagen eine Kfz-Vollkaskoversicherung gibt, zahlt der Interessent mindestens die Selbstbeteiligung und die Höherstufung des Versicherungsnehmers. Für diese Kosten kommt meist auch nicht die private Haftpflichtversicherung des Verursachers auf, warnt der TÜV Nord.

Es ist ratsam, vor der Fahrt alle Einzelheiten mit dem Verkäufer schriftlich festzuhalten. Auch bereits bestehende Schäden sollten vermerkt werden.

Autokäufer sollten generell nie eine Probefahrt mit einem Fahrzeug machen, das nicht versichert ist. Bei professionellen Händlern kann der Kunde davon ausgehen, dass es eine Vollkaskoversicherung gibt, sofern nicht ausdrücklich auf ihr Fehlen hingewiesen wird. Händlerfahrzeuge haben in der Regel eine amtliche Zulassung und ein rotes Kennzeichen speziell für Probefahrten.