Welche Versicherung zahlt für welchen Sturmschaden?
Stand: 15.12.2014
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlin - Wenn es stürmt, kann einiges passieren: Dachziegel und Äste fallen zu Boden, Gartenzäune werden niedergedrückt, Bäume stürzen um. Alles, was dann im Weg steht, ist akut gefährdet, die Schadenssummen erreichen rasch unangenehme Höhen. Am Ende bleibt meist die altbekannte Frage: Wer soll das bezahlen?
Stürme mit heftigen Winden richten große Schäden an. Dafür kommen verschiedene Versicherungen auf, erläutert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV):
Dachziegel und Fensterscheiben:
Alle Schäden, die direkt am Gebäude entstanden sind, übernimmt die Wohngebäudeversicherung. Wird der Keller überschwemmt, zahlt sie aber nur, wenn extra eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde. Sie gleicht Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch oder Lawinen aus.
Elektrogeräte und Möbel:
Für Schäden am Wohnungsinventar ist die Hausratversicherung zuständig. Dazu gehören etwa Elektrogeräte, die nach einem Blitzschlag beschädigt wurden, oder Möbel, die in Folge einer zerbrochenen Scheibe vom Regen durchnässt wurden. Auch hier muss es eine Elementarschadensklausel in den Verträgen geben.
Auto:
Schäden am Auto zahlt die Teilkaskoversicherung. Die Kosten für verbeultes Blech oder kaputte Scheiben werden in der Regel in voller Höhe erstattet. Der GDV rät, die Schäden mit einer Kamera zu dokumentieren und innerhalb einer Woche der Versicherung zu melden.
Wann ist ein Sturm ein Sturm?
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät Folgendes zu beachten: Ein Sturm liegt für die Versicherungen in der Regel ab Windstärke 8 vor. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit ab 62 Stundenkilometern. Nach den Versicherungsbedingungen reicht es für den Nachweis aus, dass es vorher eine offizielle Sturmwarnung gab und auch Häuser in der Nachbarschaft beschädigt wurden.