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Welche Versicherung zahlt bei Autobrand?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Steht das eigene Fahrzeug in Flammen, beschädigt ein Böller das Auto oder ist die Fensterscheibe eingeworfen, springt in der Regel die Teilkaskoversicherung ein. Werden jedoch Teile abgebrochen, der Lack zerkratzt oder die Karosserie beschädigt, benötigen Autofahrer eine Vollkaskoversicherung auf.

Vandalismusschäden sollte man immer bei der Polizei anzeigen und aufnehmen lassen. Betroffen machen am besten auch eigene Fotos von den Schäden. Dann umgehend den Versicherer anrufen und das weitere Vorgehen besprechen, rät der GDV. In der Regel wird der Versicherer den Wiederbeschaffungswert ersetzen. Es gibt aber auch Versicherungsmodelle mit Neupreisentschädigungen.

Im Zuge der Beschädigungen zerstörte oder demolierte Dinge wie mobile Navis, Sonnenbrillen oder Kleidung im Auto werden nicht ersetzt. Fest verbaute Gegenstände oder solche, die zum Betrieb des Autos gehören, wie ein Kindersitz oder ein eingebautes Navi übernimmt die Teilkasko.

Der vereinbarte Selbstbehalt bei Voll- und Teilkasko wird allerdings jeweils fällig. Bei der Vollkasko folgt eine Höherstufung, so dass es günstiger sein kann, den Schaden im Einzelfall aus eigener Tasche zu bezahlen. Tipp: Den Versicherer anrufen und sich das Szenario individuell berechnen lassen. Dann wird klar, ab welcher Schadenshöhe und welcher Selbstbeteiligung in Anbetracht der zu erwartenden Höherstufung es besser sein kann, selbst zu zahlen oder eben nicht.

Bei grober Fahrlässigkeit können im Einzelfall Einbußen bei der Versicherungsleistung drohen. Beispielsweise, wenn jemand etwa wider besseres Wissen in Parkverbotszonen bei geplanten Demonstrationen parkt und im Verlauf Schäden auftreten. Wird ein Täter nach einer Demo oder bei Vandalismus doch noch ermittelt, kann die Versicherung ihn in Regress nehmen.