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Was tun, wenn der Schlüsselbund weg ist?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Ist der Schlüsselbund verschwunden, kann das problematisch werden. Besonders für Mieter kann es teuer werden, da der Austausch der Schließanlage den eigenen Geldbeutel belastet, wenn die Privathaftpflicht den Verlust von Schlüsseln nicht abdeckt.

Wurde der Schlüssel zusammen mit dem Geldbeutel gestohlen, ist rasches Handeln gefragt. Über den Personalausweis im Portemonnaie könnte der Dieb die Adresse herausfinden.

Kompletter Austausch der Schließanlage droht

„Das ist eine Sicherheitsfrage“, sagt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. In diesem Fall sollte man den Vermieter anrufen. Im Zweifel muss die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden. Das veranlasst der Vermieter. Ein Austausch der Schließanlage kann auch geboten sein, wenn am verlorenen Schlüsselbund ein Anhänger mit der Adresse hing, sagt Happ.

Wann die Sicherheit beeinträchtigt ist, lässt sich nicht immer klar festlegen. Happ spricht von „Grauzonen“. Manchmal streiten sich Vermieter und Mieter auch vor Gericht um diese Frage. Happ weiß: Die Richter gewichten das Sicherheitsbedürfnis tendenziell stärker.

Haftpflicht kann finanziell absichern

Die Kosten für einen solchen Schlosswechsel trägt oft der Mieter. Wer eine private Haftpflichtversicherung hat, sollte einen Blick ins Kleingedruckte werfen. In der Regel lässt sich darüber der Verlust von Schlüsseln (von privaten und beruflichen) absichern.

Vermieter besser stets informieren

Sollte das Wohnungsschloss nicht Teil einer Schließanlage sein, können Mieter es auch selbst tauschen, erklärt Happ. Der Vermieter muss aber zumindest darüber informiert werden. Zum Nachmachen des Haustürschlüssels müssen Mieter ihren Vermieter kontaktieren und nach einer Sicherungskarte fragen. Liegt die nicht vor, dürfen Schlüsseldienste keinen Haustürschlüssel nachmachen, erklärt Happ.

Wer Schlüssel verliert und es dem Vermieter nicht meldet, kann spätestens beim Auszug Ärger bekommen. Dem Vermieter steht dann für den verlorenen Schlüssel eine Entschädigung zu - unter Umständen droht auch nachträglich noch der Austausch der gesamten Schließanlage, weil der Vermieter Missbrauch fürchtet. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Heidelberg von 2012 (Az.: 5 S 52/12).