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Wann die Versicherung bei Rohrbruch nicht zahlen muss

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Rohrbruch im Haus: Das Wasser fließt und die Versicherung prüft, ob sie einspringt. Entscheidend ist, wann der Schaden entstanden ist. Wurde die Versicherung erst später abgeschlossen, muss sie nicht für Schäden aufkommen.

Rohr gebrochen, Wasser im Haus - ob eine Gebäudeversicherung mit Rohrbruch-Schutz jetzt zahlt, richtet sich nach dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Bei Rohrbruch tritt der  Versicherungsfall bereits dann ein, wenn das Rohr beschädigt ist. Dies gilt auch, wenn die Schäden erst Jahre später auftreten oder sichtbar werden. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken hervor (Az.: 5 U 4/18), über das die Zeitschrift "Haus und Grund" (Ausgabe September 2019) des gleichnamigen Eigentümerverbandes berichtet.

Versicherte sind in der Beweispflicht

Rohrbruch hat der Bundesgerichtshof in einem früheren Urteil (Az.: ZR 151/15) als punktuelles Ereignis beschrieben. Bei Leitungswasserschäden, die gesondert versichert werden können, erstreckt sich die Gefahr dagegen über einen längeren Zeitraum. Fließt Wasser nach, vergrößert sich der Schaden. Deshalb tritt der Versicherungsfall unter Umständen erst später ein.

In beiden Fällen gilt: Grundsätzlich müssen Versicherte beweisen, dass der Schaden erst im Haftungszeitraum entstanden ist, also nach Abschluss des Vertrags. Im verhandelten Fall stellte ein Sachverständiger fest, dass der Rohrbruch bereits bestanden hatte, als der Versicherte den Rohbau kaufte und die Versicherung abschloss. Die Gebäudeversicherung musste deshalb nicht für den Schaden aufkommen.