Vorgetäuschter Autounfall: Bei Indizien muss Vollkasko nicht zahlen
Stand: 15.02.2019
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Coburg – Täuschen Autofahrer einen Unfall vor, muss eine Vollkaskoversicherung dieses Vorgehen ihrem Kunden nachweisen. Dafür reichen aber auch zahlreiche Indizien aus. Das haben die Richter am Landgerichts Coburg (Az.: 24 O 360/16) entschieden.
Ein Paar fuhr bei Regen im Dunklen mit ihrem älteren, aber hochwertigen Auto auf einer Landstraße. Dabei kam es von der Fahrbahn ab und landete an einem Baum. Aufgrund der Umstände habe er die Kontrolle verloren, erklärte der Fahrer. Das beschädigte Auto verkaufte er kurz danach unrepariert für 12.000 Euro. Von seiner Vollkasko wollte er zunächst 24.000 Euro, später eine geringere Summe erstattet haben. Die Versicherung weigerte sich, denn der Mann sei absichtlich gegen den Baum gefahren. Die Sache ging vor Gericht.
Urteil aufgrund von Indizien
Die Richter gaben der Versicherung recht – aufgrund zahlreicher Indizien. Unter anderem äußerte sich der Mann im Verfahren unterschiedlich zum Ablauf des Unfalls. So änderte er zum Beispiel nach dem Vorliegen eines Gutachtens die Angaben zu seinem Bremsverhalten vor der Kollision oder machte "auch fragwürdige Angaben" zum eigentlichen Zweck der Autofahrt.
Der Sachverständige hielt den behaupteten Hergang des Unfalls für unplausibel. So fehlten Lenkbemühungen vor dem Baumaufprall. Das Tempo habe der Fahrer so gewählt, dass es für die Insassen ungefährlich war, aber hohen Schaden anrichten konnte. Das Paar war zudem binnen drei Jahren in fünf ähnliche Unfälle verwickelt gewesen. Indizien wie diese reichten dem Gericht, um von einer vorsätzlichen Herbeiführung des Unfalls auszugehen.
Auf das Urteil weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.