Versicherungsschutz gefährdet bei abgelaufener Gasprüfung im Camper
Stand: 05.05.2017
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München - In Wohnmobilen oder Caravans nutzen die meisten Gas zum Kochen oder Heizen. Deswegen wird alle zwei Jahre eine Gasprüfung vor der ersten Inbetriebnahme fällig. Wer das nicht macht, gefährdet nicht nur sich und seine Mitmenschen, sondern riskiert auch seinen Versicherungsschutz, wie der Tüv Süd erklärt.
Neben der angebrachten Plakette, die Monat und Jahr der nächsten Prüfung ausweist ist auch die schriftliche Prüfbescheinigung wichtig. Anhand dieses Dokuments lässt sich die Gültigkeit tagesgenau ablesen.
Kommt es beispielsweise zu einem Schaden durch ein Feuer, verlangten die Versicherer zuerst diese Bescheinigung, so der Tüv Süd. Für Wohnmobile ist diese Prüfung darüber hinaus auch relevant für eine erfolgreiche Hauptuntersuchung. Die Prüfung dürfen nur sogenannte Gas-Sachkundige durchführen. Das kann eine Fachwerkstatt sein oder etwa auch Gas- und Wasser-Installateure.