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Verlorene Radkappe ist meist keine Fahrlässigkeit

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

München - Eine Radkappe rollt über die Autobahn und wird vom nachfolgenden Verkehr aufgewirbelt. So etwas kömmt häufig vor. Die Verursacher sollten sich wegen der Konsequenzen und möglicher Schäden nicht sorgen.

Verliert ein Autofahrer während der Fahrt eine Radkappe, kommt seine Kfz-Haftpflichtversicherung für etwaige Schäden an Fahrzeugen anderer Verkehrsteilnehmer auf. "Eine Strafanzeige braucht der Fahrer aber selbst dann nicht zu befürchten, wenn der Geschädigte das Lenkrad herum reißt und einen Unfall baut", sagte Markus Schäpe, Leiter Verkehrsrecht beim ADAC in München.

"Sie können während der Fahrt nicht ständig kontrollieren, dass die Radkappe richtig sitzt", sagte Schäpe. Deswegen könne keine Fahrlässigkeit vorliegen, die dazu führen würde, dass die Staatsanwaltschaft aktiv wird. "Man wird dem Autofahrer keinen persönlichen Vorwurf machen", betonte der Jurist.

Weil auf der Straße herumrollende Radkappen aber nicht zum "allgemeinen Lebensrisiko" gehörten, sondern die Gefahr klar von dem Fahrzeug ausgehe, das die Kappe verliert, hafte die Versicherung dieses Autos. Für dessen Halter könne das bedeuten, dass er beim Schadenfreiheitsrabatt herabgestuft werde, so Schäpe.