Verkehrsunfall und Alkohol: Versicherung holt sich Geld zurück
Stand: 28.12.2016
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Darmstadt - Wenn es kracht und unter Alkoholeinfluß gefahren wurde, kann die Versicherung sich die entstandenen Kosten zu großen Teilen zurück holen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Darmstadt (Az.: 317 C 137/14) hervor, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist.
Im verhandelten Fall hatte die Versicherung von einer Autofahrerin 75 Prozent der durch einen Rempler beim Ausparken entstandenen Kosten verlangt. Zu Recht, wie das Gericht entschied. Da die Frau zum Zeitpunkt des Unfalls einen Blutalkoholwert von rund 0,67 Promille hatte, handele es sich um einen alkoholtypischen Fahrfehler. Kosten für die alkoholisierte Fahrerin: rund 2200 Euro.