Urteil: Radler fährt auf falscher Seite und trägt Schuld nach Unfall
Stand: 30.03.2017
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München - In falscher Richtung auf dem Radweg zu fahren ist keine Lappalie. Das Oberlandesgericht München hat in seinem Urteil (Az.: 10 U 4616/15) einem Radfahrer nach einem Unfall daher den überwiegenden Teil der Schuld zugesprochen. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Im verhandelten Fall fuhr ein Radler auf einem kombinierten Geh- und Radweg - aber gegen die Fahrtrichtung. Bei einer Straßeneinmündung fuhr er achtlos weiter und wurde von einem Auto erfasst. Das Gericht sprach dem Radler 75 Prozent der Haftung zu. Er sei ohne «rechtfertigenden, entschuldigenden oder wenigstens nachvollziehbaren Grund» in falscher Fahrtrichtung gefahren. Er hätte wie ein Fußgänger anhalten und auf das Auto warten müssen. Der Autofahrer musste die restlichen 25 Prozent des Schadens übernehmen.