Urteil: Kein Versicherungsschutz bei Unfall unter Alkoholeinfluss
Stand: 01.08.2012
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Karlsruhe - Wer unter Alkoholeinfluss einen Unfall baut, genießt keinen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz. Die Versicherung muss lediglich den Schaden des Unfallgegners bezahlen. Sie darf aber den Fahrzeughalter in Regress nehmen.
Das berichtet die Fachzeitschrift "NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (Ausgabe 12/2012) unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe (Az.: IV ZR 251/10).
Das Gericht gab damit der Klage einer Kfz-Haftpflichtversicherung statt. Ein Fahrzeughalter hatte mit einer Blutalkoholkonzentration von 2,10 Promille einen Verkehrsunfall verursacht. Die Versicherung regulierte zwar den Schaden des Unfallgegners, forderte aber vom Halter die Kosten zurück.
Der BGH bestätigte die Rechtmäßigkeit dieses Verfahrens. Zwar sehe das geltende Recht einen vollständigen Wegfall des Versicherungsschutzes nur noch ausnahmsweise vor. Es sei jedoch ein solche Ausnahme, wenn jemand sich im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit an das Steuer seines Wagens setzt.